So gibt es Ersatz
Führerschein gestohlen
aktualisiert am 14.01.2020 12:55
Inhalt
Führerschein gestohlen - Was tun?
Wurde Ihnen der Führerschein gestohlen, gehen Sie zur Polizei. Machen Sie eine Diebstahlanzeige.
Führerschein gestohlen - Darf ich trotzdem fahren?
Nein; Ohne Führerschein dürfen Sie nicht fahren.
Bis der Ersatz-Führerschein da ist, können Sie sich aber entweder
- einen vorläufigen Führerschein direkt bei der Führerscheinstelle Ihres Wohnortes ausstellen lassen oder
- eine Befreiung von der Mitführpflicht des Führerscheines ausstellen lassen.
Führerschein im Ausland gestohlen?
Wurde Ihnen der Führerschein im Ausland gestohlen, gehen Sie dort zur nächsten Polizeistation und melden Sie den Diebstahl.
Nehmen Sie die Diebstahlanzeige mit. Sollten Sie beim Autofahren im Ausland kontrolliert werden, passiert Ihnen dank des Polizeidokumentes nichts.
Zurück in Deutschland beantragen Sie einen neuen Führerschein (Ersatz-Führerschein) bei der zuständigen Führerscheinstelle Ihres Wohnortes.
Neben Ihrem Personalausweis und einem aktuellen biometrischen Passfoto brauchen Sie als Nachweis des Diebstahles die ausländische Diebstahlanzeige.
Wo beantrage ich nach Diebstahl den Ersatz-Führerschein?
Den Antrag können Sie nur persönlich bei der Fahrerlaubnisbehörde Ihres Wohnortes stellen.
4-6 Wochen dauert die Ausstellung eines neuen Führerscheines.
Rund 40 Euro kostet der neue Führerschein.
Welche Unterlagen sind nötig?
Um nach dem Diebstahl des Führerscheines einen neuen zu beantragen, sind diese Unterlagen nötig:
- Gültiger Personalausweis/Reisepass mit Meldebescheinigung
- Aktuelles biometrisches Passfoto (Größe 35x45 Millimeter)
- Diebstahl-Bescheinigung der Polizei