Was darf die Polizei?
Allgemeine Verkehrskontrolle
aktualisiert am 08.05.2017 16:40
Inhalt
Allgemeine Verkehrskontrolle: Was ist erlaubt?
Die Polizei darf diese Dinge überprüfen:
- Fahrzeugpapiere
- Führerschein
- Sicherheitsausstattung des Autos (Warndreieck, Warnweste, Verbandskasten)
- Verkehrssicherheit des Autos (Beleuchtung, Reifen)
Ausweis zeigen
Ihren Ausweis oder Pass müssen Sie bei einer allgemeinen Verkehrskontrolle in Deutschland nicht zeigen.
Was darf die Polizei nicht?
Nicht durchführen darf die Polizei ohne Ihre Zustimmung im Rahmen einer allgemeinen Verkehrskontrolle:
- Pupillentest mit Licht
- Alkoholkontrolle mit Messgerät
- Auf einer Linie laufen / Nase berühren
- Fahrzeug durchsuchen
Wann darf die Polizei eine Verkehrskontrolle durchführen?
Eine allgemeine Verkehrskontrolle darf die Polizei in Deutschland im öffentlichen Straßenverkehr jederzeit, überall und ereignisunabhängig bei jedem Verkehrsteilnehmer durchführen.
Einen konkreten Anlass brauchen die Beamten nicht.
Geregelt ist dies in § 36 der Straßenverkehrsordnung (StVO).
Was fragt die Polizei ab?
Fragen zu Ihren Personalien (Name, Geburtsdatum und Anschrift) müssen Sie beantworten.
Alle anderen Fragen müssen Sie dagegen nicht beantworten.
Wird Ihnen etwas vorgeworfen, müssen Sie sich dazu vor Ort nicht äußern.
Richtiges Verhalten - Was soll ich tun?
Folgen Sie den Anweisungen der Polizei.
- Fahren Sie rechts ran, halten Sie an und stellen Sie den Motor ab.
-
Lassen Sie die Fahrer-Seitenscheibe herunter.
Bleiben Sie sitzen und warten Sie ab, was der Polizist von Ihnen möchte. - Es ist immer besser, kooperativ zu sein.
- Steigen Sie nur aus, wenn Sie dazu aufgefordert werden.
Welche Strafen drohen?
Verstoß | Bußgeld | Punkte |
---|---|---|
Fehlender Verbandskasten oder Ablaufdatum überschritten | 5 Euro | - |
Warnweste oder Warndreieck nicht dabei oder nicht gezeigt | 15 Euro | - |
Führerschein nicht dabei oder nicht gezeigt | 10 Euro | - |
Zulassungspapiere nicht dabei oder nicht gezeigt | 10 Euro | - |
Weisung eines Polizeibeamten nicht befolgt | 20 Euro | - |
Haltegebot oder Zeichen eines Polizeibeamten nicht befolgt | 70 Euro | 1 |
Abgefahrene Reifen | 60 Euro | 1 |
Hauptuntersuchung über 8 Monate abgelaufen | 60 Euro | 1 |
Trotz Aufforderung nicht ausgestiegen | 20 Euro | - |
Antworten auf Ihre Fragen
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Was ist eine anlassbezogene Verkehrskontrolle?
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Dann gibt es den Verdacht, dass etwas nicht stimmt. Zum Beispiel, dass das Auto nicht verkehrskonform ist oder der Fahrer fahruntauglich ist (fährt unsicher/Schlangenlinien).
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Muss ich einem Alkoholtest oder Drogentest zustimmen?
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Nein; Wenn Sie sich weigern, darf die Polizei Sie aber zur Blutabnahme mit auf das Revier nehmen.
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Müssen sich Polizisten ausweisen?
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Ja; Sie dürfen die Beamten auffordern, Ihnen den Dienstausweis zu zeigen.