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Was darf die Polizei?

Allgemeine Verkehrskontrolle

aktualisiert am 08.05.2017 16:40
Foto: Polizei Bayern

Allgemeine Verkehrskontrolle: Was ist erlaubt?

Die Polizei darf diese Dinge überprüfen:

  • Fahrzeugpapiere
  • Führerschein
  • Sicherheitsausstattung des Autos (Warndreieck, Warnweste, Verbandskasten)
  • Verkehrssicherheit des Autos (Beleuchtung, Reifen)

Ausweis zeigen

Ihren Ausweis oder Pass müssen Sie bei einer allgemeinen Verkehrskontrolle in Deutschland nicht zeigen.

Was darf die Polizei nicht?

Nicht durchführen darf die Polizei ohne Ihre Zustimmung im Rahmen einer allgemeinen Verkehrskontrolle:

  • Pupillentest mit Licht
  • Alkoholkontrolle mit Messgerät
  • Auf einer Linie laufen / Nase berühren
  • Fahrzeug durchsuchen

Wann darf die Polizei eine Verkehrskontrolle durchführen?

Eine allgemeine Verkehrskontrolle darf die Polizei in Deutschland im öffentlichen Straßenverkehr jederzeit, überall und ereignisunabhängig bei jedem Verkehrsteilnehmer durchführen.

Einen konkreten Anlass brauchen die Beamten nicht.

Geregelt ist dies in § 36 der Straßenverkehrsordnung (StVO).

Was fragt die Polizei ab?

Fragen zu Ihren Personalien (Name, Geburtsdatum und Anschrift) müssen Sie beantworten.

Alle anderen Fragen müssen Sie dagegen nicht beantworten.

Wird Ihnen etwas vorgeworfen, müssen Sie sich dazu vor Ort nicht äußern.

Richtiges Verhalten - Was soll ich tun?

Folgen Sie den Anweisungen der Polizei.

  • Fahren Sie rechts ran, halten Sie an und stellen Sie den Motor ab. 
  • Lassen Sie die Fahrer-Seitenscheibe herunter.
    Bleiben Sie sitzen und warten Sie ab, was der Polizist von Ihnen möchte.
  • Es ist immer besser, kooperativ zu sein.
  • Steigen Sie nur aus, wenn Sie dazu aufgefordert werden.

Welche Strafen drohen?

Verstoß Bußgeld Punkte
Fehlender Verbandskasten oder Ablaufdatum überschritten 5 Euro -
Warnweste oder Warndreieck nicht dabei oder nicht gezeigt 15 Euro -
Führerschein nicht dabei oder nicht gezeigt 10 Euro -
Zulassungspapiere nicht dabei oder nicht gezeigt 10 Euro -
Weisung eines Polizeibeamten nicht befolgt 20 Euro -
Haltegebot oder Zeichen eines Polizeibeamten nicht befolgt 70 Euro 1
Abgefahrene Reifen 60 Euro 1
Hauptuntersuchung über 8 Monate abgelaufen 60 Euro 1
Trotz Aufforderung nicht ausgestiegen 20 Euro -

Antworten auf Ihre Fragen

Was ist eine anlassbezogene Verkehrskontrolle?

Dann gibt es den Verdacht, dass etwas nicht stimmt. Zum Beispiel, dass das Auto nicht verkehrskonform ist oder der Fahrer fahruntauglich ist (fährt unsicher/Schlangenlinien).

Muss ich einem Alkoholtest oder Drogentest zustimmen?

Nein; Wenn Sie sich weigern, darf die Polizei Sie aber zur Blutabnahme mit auf das Revier nehmen.

Müssen sich Polizisten ausweisen?

Ja; Sie dürfen die Beamten auffordern, Ihnen den Dienstausweis zu zeigen.

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Sascha Rhode

Autor: Sascha Rhode

Schreibt, seit er lesen kann. Seit 2012 ist er für CHECK24 auf Mission Kfz unterwegs. Privat steht er auf altes Eisen – auf vier wie zwei Rädern.

Hinweis: Trotz gewissenhafter Recherche kann die Richtigkeit und Aktualität der Angaben nicht garantiert werden.