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Welche Kosten werden übernommen?

Durch eine Auswertung von Hundehaftpflicht Schadensfällen wird zweierlei deutlich. Einerseits zeigt sich, welche Fälle die Hundehaftpflichtversicherer am häufigsten regulieren müssen. Andererseits wird klar, wie wichtig eine Versicherung für jeden Hundehalter ist. Jeder Hund kann einen teuren Schaden anrichten – ob nun in den eigenen vier Wänden oder beim Ausführen.

Die häufigsten Schadensfälle der HundehaftpflichtAm häufigsten müssen Schäden reguliert werden, die ein Hund einem anderen Tier zufügt. Beim Gassi gehen kann es immer zu einer Tierverletzung kommen, etwa bei einer Rangelei mit einem anderen Vierbeiner.

Kleine Schäden, etwa an Kleidung oder Elektronikgeräten, stehen auf Platz zwei der häufigsten Schadensfälle. An dritter Stelle rangieren Verletzungen, die ein versicherter Hund einer  Person zugefügt hat – diese können sehr teuer werden. Die Leistungen der Hundehaftpflichtversicherung sind vielfältig und reichen von der zerrissenen Hose des Nachbarn bis hin zur Kostenübernahme bei Personenschäden in Millionenhöhe.

Da Hundehalter per Gesetz für Schäden ihres Hundes haften, ist der Abschluss einer Hundehaftpflicht für jeden sinnvoll – auch wenn keine gesetzliche Versicherungspflicht besteht. Damit Sie eine Vorstellung vom Leistungsumfang erhalten und sich einen Begriff von den verschiedenen Schadenskategorien machen können, haben wir für Sie einige Leistungsbeispiele zusammengestellt.

  • Personenschäden: Die Hundehaftpflicht greift, wenn eine Person durch Ihren Hund verletzt wird. Das kann durch einen Biss geschehen oder auch, wenn jemand stürzt, weil der Hund ihn anbellt oder freudig anspringt. Die Hundehaftpflicht übernimmt Personenschäden bis zur vereinbarten Versicherungssumme. Unsere Versicherungsexperten empfehlen eine Deckungssumme von mindestens fünf Millionen Euro.
     
  • Sachschäden: Der Vierbeiner reißt sich los und verursacht einen Verkehrsunfall, bei dem mehrere Kraftfahrzeuge zu Schaden kommen. Ihr Hund beschädigt beim Spielen ein Blumenbeet im Park oder das Netbook eines Bekannten. Bei diesen und vielen anderen Sachschäden greift die Hundehaftpflichtversicherung.
     
  • Mietsachschäden an Gebäuden: Diese Schadensart gehört nicht standardmäßig zum Leistungsumfang der Hundehaftpflicht. Wenn Sie einen Tarif mit dieser Leistung wählen, übernimmt die Versicherung die Kosten, wenn Ihr Hund beispielsweise in einem Hotel einen Türstock zerkratzt. Unser Tarifvergleich macht Leistungsunterschiede im Bereich Mietsachschäden schnell und einfach ersichtlich.
     
  • Passiver Rechtsschutz: Die Hundehaftpflichtversicherung übernimmt auch die Gerichts- und Anwaltskosten, wenn unberechtigte Schadensersatzansprüche, die gegen den Hundehalter erhoben werden, gerichtlich abgewehrt werden müssen. Ein Beispiel wäre, dass sich Ihr Hund nur verteidigt hat.
     
  • Forderungsausfalldeckung: Nicht jede Hundehaftpflichtversicherung enthält eine Forderungsausfalldeckung. Gehört die Ausfalldeckung zu Ihrem Versicherungsschutz, übernimmt der Versicherer Schadenskosten, die Ihnen als Hundehalter durch einen anderen Hund entstanden sind. Dies gilt jedoch nur, wenn der Hundehalter unfähig ist, Schadensersatz zu leisten.

Tipp: Wenn Sie unseren Hundehaftpflicht-Vergleichsrechner nutzen, können Sie sich über die Funktion „Details anzeigen“ einen schnellen Überblick über die Tarifleistungen und Entschädigungsgrenzen verschaffen. Zudem haben Sie die Möglichkeit, bis zu drei Tarife gegenüberzustellen und miteinander zu vergleichen. Das schafft Transparenz und hilft Ihnen, schnell und einfach eine günstige Hundehaftpflichtversicherung zu finden und abzuschließen.

 

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