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Haushaltsversicherung

Haushaltsversicherung ist das vor allem im süddeutschen Sprachraum geläufige Synonym für die Hausratversicherung. Sie sichert Wertsachen, Einrichtungs-, Gebrauchs- und Verbrauchsgegenstände ab, die in privaten Wohnräumen oder dazugehörigen Nebengebäuden (zum Beispiel Garagen, Keller) aufbewahrt werden.

Zudem ist der Hausrat versichert, wenn er in Gemeinschaftsräumen (z.B. Fahrrad- oder Waschkellern) gelagert wird. Befindet sich Hausrat in privaten oder gemeinschaftlichen Kellern, gilt der Versicherungsschutz nur, wenn diese Räumlichkeiten entsprechend gesichert - also beispielsweise abgeschlossen - sind. Handelt es sich dabei nicht um einen Abstellkeller, sondern um einen Hobbykeller, wird dessen Fläche bei der Beitragsberechnung berücksichtigt.

Gefahren und Versicherungsschutz bei der Haushaltsversicherung

Mit einer Haushaltsversicherung können Sie Ihren Hausrat gegen folgende Schadensursachen und Gefahren versichern:

  • Feuer: Brand, Blitzschlag, Explosion, Implosion, Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeugs
  • Leitungswasser: Leitungswasserschäden, Frost- und sonstige Bruchschäden
  • Sturm- und Hagelschäden (meist erst ab Windstärke 8 nach Beaufort; mindestens 63 km/h)
  • Einbruchdiebstahl, Raub und Vandalismus

Sollte Ihr Eigentum durch eine der oben aufgeführten Gefahrenquellen beschädigt oder widerrechtlich entwendet werden, übernimmt die Haushaltsversicherung die Kosten für den entstandenen Schaden. Das heißt, die Versicherung ersetzt den beschädigten oder gestohlenen Hausrat und übernimmt eventuelle Schutz-, Hotel-, Aufräum- oder Entsorgungskosten. Beim Leistungsumfang gibt es jedoch von Anbieter zu Anbieter Unterschiede. Daher ist es ratsam, einen Hausratversicherung-Preisvergleich zu machen.

Wichtig: Die Haushaltsversicherung ist nicht zu verwechseln mit der Wohngebäude- oder Haftpflichtversicherung. Der Unterschied zwischen Haftpflicht- und Haushaltsversicherung besteht darin, dass die Haushaltsversicherung Schäden abdeckt, die der Versicherungsnehmer unverschuldet selbst erleidet – so beispielsweise, wenn eine defekte Waschmaschine einen Wasserschaden verursacht.

Die Haftpflichtversicherung hingegen kommt immer nur für Schäden auf, die der Versicherungsnehmer einer anderen Person unbeabsichtigt zufügt (Drittschäden) - also etwa die Kosten, die anderen Mietern durch den Wasserschaden entstehen.

Im Unterschied zur Wohngebäudeversicherung übernimmt die Haushaltsversicherung nur Schäden, die bewegliche Sachen betreffen, die sich am Versicherungsort befinden. Die Wohngebäudeversicherung kommt für Schäden auf, die fest mit einem versicherten Gebäude verbunden sind, also beispielsweise Mauern, Fliesen, Heizungsanlagen.

Ausschlüsse, Versicherungsort und Unterversicherungsverzicht

  • Ausschlüsse

    Wie bei jeder Versicherung, so gibt es auch bei der Haushaltsversicherung gewisse Ausschlüsse. In der Regel übernimmt die Versicherung nicht die Kosten bei Krieg, inneren Unruhen, Kernenergie oder bei Elementarschäden (z.B. Hochwasser, Erdbeben). Für Elementarschäden muss in der Regel - ebenso wie für Fahrraddiebstahl und Glasbruch - der entsprechende Zusatzbaustein zur Haushaltsversicherung abgeschlossen werden. Ob und zu welchen Konditionen zusätzliche Risiken abgesichert werden, hängt dabei maßgeblich vom jeweiligen Versicherer ab.

  • Versicherungsort

    Vorrausetzung für die Leistung der Versicherung ist, dass der Versicherte seine Versicherungspflicht (Obliegenheiten) nicht verletzt hat (beispielsweise durch Falschangaben oder Fahrlässigkeit). Zudem muss der beschädigte Gegenstand an einem Ort aufbewahrt werden, der im Versicherungsschein genannt ist (Versicherungsort). So gehören etwa Räume die ausschließlich gewerblich oder beruflich genutzt werden, prinzipiell nicht zum privaten Wohnraum.

    Wenn Arbeitsräume jedoch nur über die Wohnung betreten werden können (Arbeitszimmer in der Wohnung), gilt für diese Räumlichkeiten in der Regel auch der Versicherungsschutz. Bei der Untervermietung eines versicherten Zimmers ist nur der sich darin befindende Hausrat (z.B. Möbel) des Versicherungsnehmers versichert - nicht hingegen der des Untermieters.

  • Unterversicherungsverzicht

    Entscheidend für die Kostenübernahme durch die Haushaltsversicherung ist die korrekte Bestimmung der Versicherungssumme. Bei einer zu niedrig angesetzten Versicherungssumme (Unterversicherung) werden die Schadenskosten nur anteilig erstattet. Deshalb ist es in vielen Fällen sinnvoll, einen Unterversicherungsverzicht zu vereinbaren. Mit dieser Option entfallen im Schadensfall die Prüfung und die anteilige Kostenerstattung. Bei einem Totalschaden bezahlt der Versicherer jedoch maximal die errechnete Mindestversicherungssumme. Diese errechnet sich meistens nach einer einfachen Formel:

    Mindestversicherungssumme = 650 Euro x Quadratmeteranzahl der Wohnung

    Der Wert, der pro Quadratmeter veranschlagt wird, liegt meist zwischen 650 und 750 Euro. Die genaue Summe ist jedoch vom Versicherungsanbieter abhängig. Für Hausrat gibt es zudem oft Entschädigungsgrenzen, so etwa bei teuren Wertsachen.

Günstige Haushaltsversicherung durch Versicherungsvergleich finden

Da es bei der Haushaltsversicherung verschiedene Tarife mit unterschiedlichen Leistungen gibt, lohnt sich in jedem Fall ein Vergleich. Mithilfe unseres kostenlosen Vergleichsrechners von CHECK24 finden Sie eine passende und günstige Haushaltsversicherung. Im Vorfeld des Vergleichs können Sie selbst bestimmen, ob Ihre Haushaltsversicherung eine Fahrrad-, Glas- oder Elementarversicherung enthalten soll oder nicht.

Außerdem können Sie die Eingaben bezüglich Versicherungssumme, Zusatzversicherungen, Selbstbehalt und Laufzeit jederzeit ändern. Wenige Sekunden später erhalten Sie die neuen Tarifangebote, welche Sie in Ruhe miteinander vergleichen können. Haben Sie die für Sie beste Haushaltsversicherung gefunden, können Sie sich kostenfrei und unverbindlich ein Angebot zuschicken lassen - oder direkt online die gewünschte Haushaltsversicherung abschließen. Machen Sie jetzt den Vergleich und sparen Sie sich viel Zeit und Geld!

Tipp: Profitieren Sie auch nach dem Abschluss von unserem umfangreichen und kostenlosen Service-Angebot. Nutzen Sie beispielsweise den kostenlosen CHECK24-Photosafe, um Rechnungen und Fotos Ihres Hausrats zu speichern und bei einer Schadensmeldung gleich parat zu haben.

Damit es nach Möglichkeit überhaupt nicht zu einem Schaden kommt, können Sie außerdem unseren Unwetterwarnservice nutzen. Dann werden Sie bei einer aktuellen Unwetterwarnung des Deutschen Wetterdienstes per SMS informiert und können rechtzeitig alle Fenster schließen und beispielsweise Balkonmöbel in Sicherheit bringen. Beide Services können Sie in Ihrem CHECK24-Kundenkonto aktivieren.

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Mit dem Vergleich von CHECK24 können Sie über 300 Tarifvarianten der Hausratversicherung kostenlos vergleichen. Gemäß § 60 Abs. 1 S. 2 („Hinweis zu eingeschränkter Marktabdeckung“) und Abs. 2 VVG („Markt- und Informationsgrundlage“), weisen wir dennoch ausdrücklich auf eine eingeschränkte Versicherer- und Vertragsauswahl hin. Informationen zu den teilnehmenden und nicht teilnehmenden Versicherern und Versicherungstarifen finden Sie hier.