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Glasversicherung

Eine Glasversicherung greift als Teil der Hausratversicherung bei Bruchschäden, die an Gebäude- und Mobiliarverglasungen entstehen. Zerspringt beispielsweise das Cerankochfeld, kommt sie für die Beseitigung des kaputten Glases sowie für die Beschaffung und den Einbau des neuen Kochfeldes auf.

  1. Ist eine Glasversicherung sinnvoll?
  2. Was wird übernommen?
  3. Was wird nicht übernommen?
  4. Wann zahlt die Glasversicherung?
  5. Schadenbeispiele zur Glasversicherung
  6. Glasversicherungs-Vergleich von CHECK24

Ist eine Glasversicherung sinnvoll?

Der Abschluss einer Glasversicherung ist sinnvoll, wenn in Ihrer Wohnung viele Glasflächen verbaut sind beziehungsweise wenn Sie viele oder teure Objekte mit Verglasung besitzen. Dazu zählen unter anderem Vitrinen und Terrarien.

Haben Sie in Ihrer Wohnung umgekehrt keine oder nur wenige Einrichtungsgegenstände aus Glas, sind die Kosten eines möglichen Schadens überschaubar. Entsprechend lohnt sich der Abschluss einer Glasbruchversicherung als Zusatz zur Hausratversicherung in diesem Fall nicht. 

Geht hingegen eine Fensterscheibe durch Sturm- oder Hagelschäden zu Bruch, ist dies über die Wohngebäudeversicherung des Vermieters abgedeckt. Grundsätzlich müssen Mieter nur für selbst verursachte Schäden an der Gebäudeverglasung beziehungsweise für Schäden an der Mobiliarverglasung aufkommen.

Was wird übernommen?

Grundsätzlich übernimmt eine Glasversicherung in Kombination mit einer Hausrat- oder auch Wohngebäudeversicherung die Kosten bei Glasschäden. Der Versicherungsumfang unterscheidet sich dabei folgendermaßen:

Mobiliarverglasung
Die Hausratversicherung inklusive Glasversicherung übernimmt grundsätzlich Schäden an der Mobiliarverglasung. Zur Mobiliarverglasung gehören meist Scheiben aus Glas und Kunststoff von

  • Bildern, Schränken und Vitrinen
  • Stand-, Wand-, und Schrankspiegeln
  • Glasplatten, Glasscheiben und Sichtfenstern von Mikrowellen, Elektro- und Gasherden
  • Glaskeramikplatten und Kochflächen (Ceran)
  • Aquarien und Terrarien

Beispiel: Beim Kochen stoßen Sie gegen eine Zuckerdose aus Keramik im Hängeregal, das über dem Herd angebracht ist. Sie fällt auf das Cerankochfeld, die Platte springt. Ihre Glasbruchversicherung übernimmt den Schaden, der sich schnell auf bis zu 2.000 Euro summieren kann.


Gebäudeverglasung
Die Wohngebäudeversicherung kommt für Schäden an der Gebäudeverglasung auf. Zu dieser gehören Scheiben aus Glas und Kunststoff von

  • Fenstern, Türen, Balkonen, Duschkabinen aus Glas, Loggien, Terrassen, Veranden und Dächern
  • Wintergärten und Wetterschutzvorbauten
  • Lichtkuppeln, Glasbausteinen, Profilbaugläsern

Außerdem übernimmt die Glasversicherung unter anderem die Kosten für:

  • Notverglasung, wenn Öffnungen vorläufig verschlossen werden müssen
  • Entsorgung der beschädigten Glasscheiben, -spiegel und -platten
  • Einsatz von Kränen und/oder Gerüsten
  • Erneuerung von Anstrichen, Verzierungen oder auch Folien auf den versicherten Sachen

Beispiel: Ein kräftiger Windstoß schlägt die Terrassentür zu. Dadurch springt das Glas und muss ausgetauscht werden. Die Glasversicherung kommt für die Kosten des Austausches auf.

Was wird nicht übernommen?

Nicht über die Glasversicherung versichert sind:

  • Oberflächliche Beschädigungen wie Schrammen, Absplitterungen oder Muschelausbrüche
  • undichte Randverdichtungen von Isolierverglasungen
  • Hohlgläser, zum Beispiel Lampen oder Vasen
  • Photovoltaikanlagen
  • optische Gläser wie zum Beispiel Brillen, Ferngläser oder Kameraobjektive
  • Bildschirme von Elektrogeräten, zum Beispiel von Fernsehern, Laptops oder Handys 

Der genaue Leistungsumfang der Glasversicherung hängt vom jeweiligen Versicherungsanbieter ab. So kann es beispielsweise vorkommen, dass die Glasversicherung eines Versicherers Aquarien, verglaste Lichtkuppeln oder Profilbaugläser nicht oder nur gegen Aufpreis versichert. Auch Folgeschäden (zum Beispiel Wasserschäden durch das Aquariumswasser oder der Verlust wertvoller Fische) werden von der Hausratversicherung nur übernommen, wenn dies explizit im Versicherungsvertrag enthalten ist.

Wann zahlt die Glasversicherung?

Eine Glasversicherung ist in der Regel keine eigenständige Versicherung. Sie kann oft nur in Verbindung mit einer Hausrat- beziehungsweise Wohngebäudeversicherung abgeschlossen werden.

Im Rahmen der Hausratversicherung umfasst die Glasversicherung grundsätzlich Schäden an der Gebäude- und Mobiliarverglasung. Dazu gehören unter anderem Glasschäden an beweglichen Objekten, wie Möbeln oder Aquarien.
Als Baustein der Wohngebäudeversicherung deckt sie hingegen Schäden an Verglasungen ab, die fest mit dem Gebäude verbunden sind. Dazu zählen beispielsweise Fenster, Türen, gläserne Duschkabinen und Wintergärten.

Ohne Abschluss des Bausteins Glasversicherung kommt eine Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung laut den Allgemeinen Hausrat Versicherungsbedingungen des GDV (VHB 2022) nur für Glasschäden auf, die durch Blitzschlag, Feuer, Einbruch, Explosionen, Leitungswasser, Hagel oder Sturm entstanden sind.

Schadenbeispiele zur Glasversicherung

Die Glasversicherung leistet bei einer Reihe von Glasbruchschäden. Dazu gehören folgende Schadensbeispiele:

  • Sie werfen versehentlich Ihre Stehlampe um, diese fällt gegen die Vitrine und zerbricht das Vitrinenglas.
  • Ihnen fällt eine schwere Glaskaraffe auf den Glastisch, woraufhin dieser zu Bruch geht.
  • Sie kommen von der Arbeit nach Hause, Ihr Hund begrüßt Sie freudig an der Tür und wirft dabei den großen Garderobenspiegel um. Dieser zerspringt.

Glasversicherungs-Vergleich von CHECK24

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Haben Sie Fragen zur Glasbruchversicherung oder zur Hausratversicherung allgemein? Dann stehen Ihnen unsere Versicherungsexperten gerne mit Rat und Tat zur Seite.

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