Hausratversicherung mit Diebstahlschutz fürs Fahrrad
- Zusatzbaustein „Fahrraddiebstahl” bietet Diebstahlschutz für Elektrofahrräder
- Unverbindlich und kostenlos vergleichen
- Wunschtarif einfach und sicher abschließen
Hausratversicherung mit Fahrrad-Diebstahlschutz
Mit 70 Prozent besitzt die große Mehrheit der Deutschen mindestens ein Fahrrad. Dementsprechend viele Menschen sind gerne mit dem Rad unterwegs. Das ist kostengünstig, umweltfreundlich und gesund. Leider sind Fahrräder aber ein beliebtes Diebesgut und knapp die Hälfte aller Fahrradbesitzer hat ihr Rad nicht gegen Diebstahl versichert. Mit einer Hausratversicherung können Sie sich jedoch zumindest finanziell gegen Fahrraddiebstahl schützen.
Außerdem gibt im Durchschnitt ein Bürger in Deutschland rund 685 Euro für ein Zweirad aus – dies zeigt ein Umfrageergebnis aus dem Fahrrad-Monitor 2015. Durch eine Diebstahlversicherung für Fahrräder lässt sich zwar nicht der immaterielle Wert versichern, aber zumindest der materielle. Führt man sich die Aufklärungsquote in Sachen Fahrraddiebstahl in Höhe von 9,1 Prozent im Jahr 2015 vor Augen, erscheint eine Fahrraddiebstahlversicherung sehr sinnvoll.

Absicherungsmöglichkeiten gegen Fahrraddiebstahl
Um sich finanziell gegen Fahrraddiebstahl abzusichern, gibt es grundsätzlich drei Möglichkeiten.
Wissenswertes zum E-Bike
Fahrräder mit elektrischem Antrieb stehen hoch im Kurs: Laut dem Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Club wurden in der Bundesrepublik bereits über drei Millionen Elektrofahrräder verkauft. Diese gibt es in verschiedenen Varianten zu kaufen, unter anderem als E-Bike.
Ein E-Bike ist mit einem Elektromofa vergleichbar. Es lässt sich mithilfe eines Schaltknopfs oder Drehgriffs auch ohne Pedalunterstützung fahren.
Das ist der Unterschied zu einer anderen Art von Elektrofahrrad, dem Pedelec. Dieses wird nur durch den Elektromotor unterstützt, wenn der Fahrer selbst aktiv in die Pedale tritt.
Ein E-Bike ist ab 6 km/h zulassungspflichtig und gilt dann als Kleinkraftrad. Die exakte Zulassungskategorie richtet sich vor allem nach der zulässigen Höchstgeschwindigkeit:
- Leicht-Mofa: maximal 20 km/h; Motorleistung maximal 500 Watt
- Mofa: maximal 25 km/h
- Kleinkraftrad mit elektrischem Antrieb: maximal 45 km/h
Außerdem dürfen E-Bikes innerorts nur auf Radwegen gefahren werden, die mit dem entsprechenden Zusatzschild „Mofas frei“ gekennzeichnet sind. Außerhalb geschlossener Ortschaften dürfen Radwege immer befahren werden.
Außerdem gelten diese gesetzlichen Anforderungen für die Nutzung von E-Bikes:
- Betriebserlaubnis
- Versicherungskennzeichen
- Mindestalter des Fahrers 16 Jahre
- mindestens Mofa-Prüfbescheinigung oder Führerschein der Klasse AM
- Tragen eines Motorradhelms (wenn das E-Bike schneller als 20 km/h fahren kann)
Kinder bis sieben Jahre dürfen in geeigneten Kindersitzen – ebenso wie auf allen anderen Zweirädern – auf E-Bikes mitgenommen werden. Jedoch ist keine Mitnahme in einem Anhänger am Bike erlaubt.

Wenn Sie den Baustein Fahrraddiebstahl als Ergänzung zu Ihrer Hausratversicherung wählen, sollten Sie auf folgende Punkte in den Versicherungsbedingungen achten:
- Nachtzeitklausel: beschränkt den Diebstahlschutz auf die Zeit zwischen 6 Uhr morgens und 22 Uhr abends
- besondere Absperrpflichten (zum Beispiel die Pflicht, Ihr Rad in einen Fahrradkeller zu stellen und abzusperren)
- Verpflichtung, bestimmte Fahrradschlösser zu verwenden
Fahrraddiebstahl melden
Wenn Ihr Fahrrad gestohlen wurde, sollten Sie schnell und richtig handeln, damit die Polizei bestmöglich nach dem Fahrraddieb fahnden kann und Sie außerdem Ihren Versicherungsschutz nicht aufs Spiel setzen.
Im Fall eines Fahrraddiebstahls sollten Sie Folgendes tun:
- Polizei
Zeigen Sie den Diebstahl umgehend bei der Polizei an. Hierzu benötigt man eine Beschreibung des Fahrrads und sämtlicher gestohlener Komponenten. Ein Fahrradpass und eine Codierung beschleunigen die Anzeige und Fahndung enorm. - Versicherung
Melden Sie den Diebstahl so schnell wie möglich Ihrer Versicherung. Andernfalls besteht die Gefahr, dass der Versicherer Leistungen kürzt oder verweigert. Auch hier erleichtert ein Fahrradpass die Anzeige sehr. Zudem verlangen einige Versicherer bereits beim Abschluss einer Police einen Fahrradpass oder stellen diesen sogar selbst aus. - Privat
Es gibt verschiedene Internetseiten, die einem bei der Suche nach seinem Fahrrad behilflich sein können. Zudem können Sie die nähere Umgebung oder einschlägige Orte (Verkehrsknotenpunkte wie Bahnhöfe oder ÖPNV-Haltestellen) absuchen. Manche Fahrraddiebe nutzen das Fahrrad nur für eine kurze Strecke und lassen das Diebesgut dann zurück.
Wenn Sie sich alle Tipps zu Herzen nehmen, kommt es womöglich erst gar nicht dazu, dass Ihr Drahtesel gestohlen wird. Für den schlimmsten aller Fälle gibt es immer noch die Fahrraddiebstahlversicherung. Mit der Versicherungssumme können Sie sich ein gutes Fahrrad und sicheres Fahrradschloss zulegen und erneut auf Tour gehen. Doch so wichtig die Sicherung Ihres Fahrrads auch ist – denken Sie auch an Ihre eigene Sicherheit.
Vorsichtiges Fahren und ein Fahrradhelm können vor schlimmen Verletzungen schützen. Zudem sollten Sie prüfen, ob für Ihr Fahrverhalten eine Verkehrsrechtsschutz- und Unfallversicherung Sinn ergibt.
Sicherheit zum Abschließen – alles rund ums Fahrradschloss
Von der Versicherung anerkanntes Fahrradschloss
Versicherungen stellen in der Regel bestimmte Anforderungen an Fahrradschlösser. Dabei spielt die Sicherheit des Schlosses eine Schlüsselrolle. Erst wenn diese gegeben ist, greift die Versicherung im Falle eines Fahrraddiebstahls und ersetzt die Kosten. Die genaue Zusammensetzung der Sicherheitskriterien wird von den Versicherern in Eigenregie festgelegt. Dabei greifen manche Versicherer auf diese Kriterien zurück:
- Mindestkaufpreis des Fahrradschlosses: Häufig werden in den Versicherungsbedingungen 50 Euro als Mindestpreis für ein Schloss genannt. Der Preis kann jedoch mit dem Wert des Fahrrads variieren, sodass für günstigere Fahrräder ein Schloss für beispielsweise 30 Euro ausreicht.
- Art des Schlosses: Manche Versicherer erkennen beispielsweise Zahlen- oder Rahmenschlösser nicht als geeignete Fahrradschlösser an.
- Marke: Zum Teil werden bestimmte Marken von der Versicherung empfohlen oder vorausgesetzt.
- Sicherheitsstufen der Hersteller: Viele Hersteller stufen die Sicherheit von Fahrradschlössern anhand von Skalen ein. Eine Vorgabe des Versicherers kann etwa sein, dass die Sicherheit des Fahrradschlosses im oberen Drittel der Skala eingestuft wird.
- Gütesiegel: Manche Anbieter möchten, dass Ihr Fahrrad von einem Schloss mit VdS-Gütesiegel gesichert wird.
- Fahrrad anschließen: Die Versicherungen setzen in der Regel voraus, dass das Fahrrad an einem festen, unbeweglichen Gegenstand, wie einem Fahrradständer oder Laternenpfahl, angeschlossen wird.
Um nachzuweisen, dass Sie ein von der Versicherung empfohlenes Schloss besitzen, sollten Sie dringend den Kaufbeleg aufbewahren. Dieser sollte außerdem auf Ihren Namen ausgestellt sein.
Arten von Fahrradschlössern
Es gibt verschiedene Arten von Fahrradschlössern, die sich in Sicherheit und Handhabung unterscheiden. Wichtig ist dabei, dass nicht alle Schlösser von Versicherern anerkannt werden. Viele Anbieter verlangen ein stabiles, geprüftes Schloss, etwa ein Bügel-, Ketten-, Textil- oder ein hochwertiges Faltschloss. Sie gelten als besonders sicher und werden in der Regel auch von Versicherungen empfohlen.
Kabel- und Rahmenschlösser gelten als unsicher: Sie sind zwar leicht und praktisch, lassen sich aber auch schnell aufbrechen. Daher werden sie von den meisten Versicherern nicht oder nur in Kombination mit einem Zusatzschloss akzeptiert. Zahlenschlösser wiederum sind bequem und bieten vor allem den Vorteil, keinen Schlüssel besitzen zu müssen. Eine Empfehlung hierfür wird allerdings von Versicherern nicht ausgesprochen.
Alarmschlösser mit integriertem Signalton können Diebe abschrecken, ersetzen aber keinen mechanischen Schutz. Für den vollen Versicherungsschutz sollten Radfahrer daher immer ein massives, zertifiziertes Schloss wählen. Einfache Kabel- oder Rahmenschlösser reichen meist nicht aus.
Prüf- und Gütesiegel
Gütesiegel sind eine zentrale Orientierungshilfe für den Kauf von Fahrradschlössern. Das Problem dabei: Es existieren keine verbindlichen, gesetzlichen Prüfkriterien für die Bewertung der Sicherheit von Fahrradschlössern.
Eine Reihe unabhängiger Institutionen wie der Allgemeine Deutsche Fahrradclub oder die VdS haben deshalb strenge Prüfkriterien auf den Weg gebracht, um ein hohes Maß an Qualität hinsichtlich der Sicherheit von Fahrradschlössern zu gewährleisten. Auch einige Hersteller haben reagiert und ebenfalls eigene Qualitätskriterien sowie Gütesiegel entwickelt. Allerdings sind auch diese nicht vereinheitlicht.
Für eine bessere Orientierung erhalten Sie hier wesentliche Informationen zu den verschiedenen Gütesiegeln:
- Der ADFC prüft Fahrradschlösser in Labor- und Praxistests auf Sicherheit, Handhabung und Qualität und vergibt bei positivem Ergebnis das Siegel „vom ADFC empfohlene Qualität".
- Die unabhängige Institution VdS testet Schlösser auf Funktionssicherheit, Zuverlässigkeit und Witterungsbeständigkeit und ordnet sie Sicherheitsklassen zu. Fahrräder werden in die Klasse A zugeordnet. Sichere Schlösser werden mit einem Pluszeichen versehen.
- Die Deutsche Industrie Norm (DIN) legt freiwillige Standards und Prüfverfahren fest, etwa zur Schneidfestigkeit, und dient vielen Prüfinstituten als Grundlage.
- Einige Hersteller vergeben eigene Sicherheitsklassen, deren Kriterien jedoch häufig nicht offengelegt sind, weshalb zusätzlich auf unabhängige Prüfsiegel geachtet werden sollte.
- Das CE-Kennzeichen bestätigt lediglich die Einhaltung europäischer Qualitäts- und Sicherheitsrichtlinien.
- Das TÜV-Siegel hingegen berücksichtigt sowohl Normierungs- als auch Sicherheitsaspekte und umfasst regelmäßige Fertigungskontrollen nach europäischen Prüfstandards.
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Um Ihr Sparpotenzial beim Versicherungsbeitrag voll auszuschöpfen, empfiehlt sich die Wahl einer
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- jährlichen Zahlweise.
Ihren Wunschtarif können Sie bequem online von zu Hause aus abschließen. Gerne schicken wir Ihnen aber auch ein unverbindliches Angebot kostenlos zu.
Sie haben Fragen zur Fahrraddiebstahl-Klausel oder weiteren Leistungen der Hausratversicherung? Unsere Versicherungsexperten helfen Ihnen gerne telefonisch und per E-Mail weiter.
