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Die EU-Zahlungskontenrichtlinie, die fast allen Verbrauchern in der Europäischen Union (EU) die Eröffnung eines Guthabenkontos mit Basisfunktionen ermöglicht, soll hierzulande schon Anfang 2016 in nationales Recht umgesetzt sein. Das geht aus einem Bericht der Süddeutschen Zeitung vom Samstag hervor, der kürzlich von einem Sprecher des Bundesfinanzministeriums bestätigt wurde. Die Umsetzung der Richtlinie muss laut EU-Vorgabe bis spätestens September 2016 vollzogen werden.
Das neue Zahlungskontengesetz wird in Deutschland schneller in Kraft treten als von der EU gefordert.
Das neue Zahlungskontengesetz verbietet es Banken in Zukunft, Obdachlosen, geduldeten Flüchtlingen mit Aufenthaltsbestätigung, Hartz-IV-Empfängern sowie verschuldeten oder armen Verbrauchern die Eröffnung eines Guthabenkontos ohne Kreditlimit zu verweigern. Kommen sie dieser Verpflichtung nicht nach, kann die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) die Banken dazu anweisen, die Betroffenen als Kunden anzunehmen. Zudem können Bußgeldzahlungen fällig werden.
Die EU-Richtlinie sieht vor, dass das „Girokonto für jedermann“ nicht als reines Online-Konto angeboten werden darf. Das würde dem Sinn dieses Kontos − dass jeder innerhalb der Europäischen Union diskrimminierungsfrei ein Bankkonto erlagen kann − widersprechen, denn nicht alle Menschen haben Zugang zum Internet.
Vor gut einem Jahr hat sich das EU-Parlament für das Recht auf ein Girokonto ausgesprochen. Der Rechtsanspruch ist ein wichtiger Schritt, waren Verbraucher doch bisher darauf angewiesen, dass sich Kreditinstitute an die freiwillige Selbstverpflichtung, die sich zum Beispiel die Sparkassen auferlegt haben, halten.