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Viola Mantei, CHECK24-Expertin für gesetzliche Krankenversicherungen
Artikel zuletzt überarbeitet am 18.10.2024
Bis zum Ende ihrer Schulausbildung sind Kinder in der Regel über ihre Eltern mitversichert, wenn diese gesetzlich versichert sind. Diese Familienversicherung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ist kostenlos. Die familienversicherten Schüler müssen selbst keine Beiträge zahlen.
Die Familienversicherung der GKV gilt auch für das Studium, solange die Studierenden noch keine 25 Jahre alt sind. Danach müssen sie sich selbst mit einer studentischen Krankenversicherung absichern.
Verfügt ein Elternteil über eine private Krankenversicherung, während der andere Ehepartner gesetzlich versichert ist, hängt es vom Gehalt ab, ob eine Familienversicherung für das gemeinsame Kind möglich ist. Verdient der privat versicherte Elternteil weniger als der Partner oder maximal bis zur Versicherungspflichtgrenze, kann das Kind gesetzlich versichert werden. Diese Grenze liegt bei 69.300 Euro im Jahr (Stand: 2024).
Ansonsten ist eine Familienversicherung nicht möglich. In diesem Fall müssten die Eltern für das Kind eine eigene private Krankenvollversicherung oder eine freiwillige gesetzliche Krankenversicherung abschließen.
Altersgrenze von 23 Jahren
Absolviert ein Kind keine schulische Ausbildung und ist auch nicht erwerbstätig, endet die Familienversicherung bereits mit 23 Jahren.
Wer eine berufsbezogene Ausbildung an einer Fachschule durchläuft, ist wie Studierende bis zum 25. Lebensjahr über die Krankenkasse eines Elternteils familienversichert. Danach müssen sich Fachschüler selbst versichern. Sie zahlen den gleichen vergünstigten Beitrag wie Studierende in der studentischen Krankenversicherung.
Die Altersgrenze in der studentischen Krankenversicherung von 30 Jahren gilt nicht für Fachschüler. Sie zahlen den vergünstigten Beitrag selbst dann, wenn sie älter sind.
Der Beitrag beläuft sich auf 10,22 Prozent (entspricht 70 Prozent des allgemeinen Beitragssatzes von 14,6 Prozent), der auf ein fiktives Einkommen in Höhe des BAföG-Höchstsatzes berechnet wird. Hinzu kommt der kassenindividuelle Zusatzbeitrag: Der durchschnittliche Zusatzbeitrag der Krankenkassen beträgt 1,7 Prozent (Stand: 2024).
Mit der Krankenversicherung zusammen werden zudem Beiträge zur gesetzlichen Pflegeversicherung fällig. Der Pflegeversicherungsbeitrag wird zusammen mit dem Beitrag zur Krankenversicherung gezahlt und beträgt für Eltern und Personen mit Kindern 3,4 %. Wer mit 23 Jahren keine Kinder hat, zahlt 4,0 % des Bruttoeinkommens für die Pflegeversicherung (Stand: 2024).
Reisen ins Ausland
Für Auslandsreisen sollten, wie alle gesetzlich Versicherten, auch Schüler eine Auslandskrankenversicherung haben. Während einer Reise ins Ausland trägt die gesetzliche Krankenversicherung nicht alle Kosten. Kosten, wie ein Krankenrücktransport oder Behandlungen im außereuropäischen Ausland werden nicht übernommen. Schüler sollten also prüfen, ob für sie über ein Elternteil eine solche Reisekrankenversicherung besteht.
Achtung: Manche Verträge sichern Kinder nur bis zum 18. Lebensjahr ab.
Die Familienversicherung der GKV gilt nicht für eine Berufsausbildung. Wer als Azubi eine Ausbildung bei einem Betrieb macht, muss selbst Mitglied einer Krankenkasse werden. Bis zu einem Gehalt von 325 Euro pro Monat (Stand: 2024) übernimmt der Arbeitgeber die Beiträge vollständig. Bei einem höheren Monatsgehalt als 325 Euro zahlt der/die Auszubildende die eine Hälfte und Arbeitgeber die andere Hälfte des Krankenkassenbeitrag.
Versicherung für den Freiwilligendienst
Einige absolvieren nach Ende der Schule zunächst einen Bundesfreiwilligendienst. Kinder sind auch während eines solchen Dienstes über die Krankenkasse eines Elternteils versichert, sofern kein Entgelt bezogen wird. Wenn ein Taschengeld oder sonstige Zuschüsse gezahlt werden, erfolgt eine eigene Versicherung über den entsprechenden Träger. Sollten sie danach ein Studium beginnen und waren länger als 6 Monate im Freiwilligendienst, verlängert sich die Familienversicherung um die Dauer des Dienstes auch über das 25. Lebensjahr hinaus, maximal allerdings um ein Jahr.
Online-Vergleich der Krankenkassen
Wer etwa als Fachschüler selbst krankenversichert ist, sollte seine Krankenkasse sorgfältig auswählen. Mit einem Online-Vergleich sehen Sie, wie hoch der Beitrag der einzelnen Kassen ist und welche Zusatzleistungen diese bieten – etwa ein attraktives Bonusprogramm oder einen regelmäßigen Zuschuss für Osteopathie oder Zahnreinigungen.
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Gemäß § 15 VersVermV und § 60 Abs. 1 S. 2 ("Hinweis zu eingeschränkter Marktabdeckung") sowie Abs. 2 VVG ("Markt- und Informationsgrundlage") weisen wir dennoch ausdrücklich auf eine eingeschränkte Versicherer- und Vertragsauswahl hin. Informationen zu den teilnehmenden und nicht teilnehmenden Versicherern und Versicherungstarifen finden Sie hier.
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