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Hochwasser, Starkregen und Rückstau

Wie Sie Ihr Hab und Gut gegen Hochwasser, Starkregen sowie Rückstau schützen und sich richtig gegen Schäden versichern, erfahren Sie hier.

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Schadensberichte wie diese sind in Deutschland keine Sel­ten­heit. Überschwemmungen durch Hochwasser, Stark­regen oder Rückstau – verstärkt durch die Auswirkungen des Klimawandels – zählen weltweit zu den häufigsten und schwer­wiegendsten Schadensereignissen. So sorgte das Jahrhundert-Hochwasser 2021 für Schäden in Höhe von 6,5 Milliarden Euro und ist damit die verheerendste Naturkatastrophe Deutschlands.

Schadensberichte wie diese sind in Deutschland keine Sel­ten­heit: Sintflutartige Regenfälle sorgen für starke Überschwem­mun­g­en in der Nachbarschaft. Durch undichte Fenster dringt Re­gen­­wasser in den Dachstuhl ein und beschädigt den Dach­­bo­den. Ein Rückstau im Kanalsystem führt zur Über­flu­tung des Kellers, der folglich abgepumpt und renoviert werden muss. Besonders in Flussregionen kann Starkregen außerdem Hoch­wasser aus­­lö­­sen, welches die Über­schwem­mung ganzer Stadtteile zur Folge haben kann.

Welche Überschwemmungsschäden gibt es?

Die verschiedenen Arten von Überschwemmungsschäden werden wie folgt definiert:

  • Als Hochwasser bezeichnet man eine zeitlich beschränkte Ausuferung oberirdischer Gewässer. Diese tritt meistens als Folge von Starkregen auf.
  • Unter Starkregen versteht man Niederschlag von mindestens 15 Litern pro Quadratmeter innerhalb einer Stunde oder 20 Litern pro Quadratmeter in sechs Stunden.
  • Als Rückstau bezeichnet man den Austritt von Leitungswasser im Gebäude infolge einer Überlastung der Kanalisation durch Starkregen oder Hochwasser.

Schäden durch Hochwasser, Starkregen oder Rückstau gelten als erweiterte Elementarschäden und sind nicht im Grundschutz einer Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung enthalten. Sie können allerdings im Rahmen einer Elementarversicherung als Zusatzbaustein in den Versicherungsschutz mit aufgenommen werden.

Dienste für Unwetterwarnungen:

Für Unwetterwarnungen in Ihrer Region können Sie folgende Wetterdienste zurate ziehen: Deutscher Wetterdienst, Unwetterwarnzentrale, Hochwasserzentrale. Zusätzlich geben die Apps NINA und KATWARN rund um die Uhr ortsbezogene Katastrophenwarnungen per Smartphone heraus.

Haben Sie eine Hausratversicherung über CHECK24 abgeschlossen, können Sie außerdem unseren kostenlosen Unwetterwarnservice nutzen. Sobald Sie diesen im Kundenbereich aktiviert haben, werden Sie bei Unwetterwarnungen sofort per SMS informiert – so können Sie beispielsweise rechtzeitig alle Gartenmöbel in Sicherheit bringen und die Fenster schließen.

Schäden durch Starkregen, Hochwasser oder Rückstau richtig vorbeugen

Nähert sich ein Unwetter, können Sie die folgenden Maßnahmen ergreifen, um Ihr Hab und Gut gegen Überschwemmungsschäden zu schützen.

Schadensabwendung (Schritt 1)

Als ersten Schritt sollten Sie versuchen, Wasserschäden an Ihrem Gebäude präventiv abzuwenden. Dazu zählt unter anderem:

DachStarkregen auf Hausdach

  • Dachfenster abdichten
  • Laub aus Dachrinnen und Fallrohren entfernen

Fenster und Fassade

  • Lichtschächte abdichten
  • Fenster und Türen rechtzeitig schließen
  • ausreichend Abflussmöglichkeiten sicherstellen
  • provisorischer Hochwasserschutz durch Sandsäcke
    und Sperrholzplatten

Hochwasserschutz mit SandsäckenErdgeschoss und Keller

  • Rückstausicherungen, wie Rückstauklappen, -ventile oder Hebeanlagen installieren und regelmäßig warten
  • Einbordungen um Kellerfenster, Lüftungsschächte und Schwellen anbringen
  • Abflüsse vor Kellerschächten und Eingängen freihalten
  • Gas, Heizung und Strom in gefährdeten Zimmern abschalten
  • gegebenenfalls Öltanks sichern
  • gefährliche Stoffe, wie Chemikalien oder Wandfarben in höher gelegenen Räumen lagern
  • elektrische Geräte sowie wertvolle Gegenstände, wenn möglich, auf Stützen oder in anderen Stockwerken lagern

Rückstausystem als Voraussetzung:

Einige Versicherungen setzen für den Abschluss einer Elementarversicherung voraus, dass das Gebäude mit einem Rückstausystem gegen Hochwasser und Starkregen geschützt ist.

Schadensminderung (Schritt 2)

Wurden Teile Ihres Gebäudes überschwemmt, sollten Sie Maßnahmen ergreifen, um den Wasserschaden möglichst gering zu halten. Für Versicherte besteht hierbei sogar eine Schadensminderungspflicht. Das bedeutet in der Regel:

DachÜberschwemmter Keller

  • undichte Stellen im Dach mit Planen abdecken
  • weiteres Eindringen von Regenwasser verhindern

Erdgeschoss und Keller

  • Strom abstellen und elektrische Geräte abschalten (Kurzschluss-Gefahr). Weisen Stromkästen oder elektrische Geräte Feuchtigkeitsspuren auf, dürfen diese nicht mehr berührt werden. Andernfalls drohen Stromschläge und damit Lebensgefahr. Vor der Inbetriebnahme von Technikern prüfen lassen.
  • wurden gefährliche Stoffe freigesetzt, beispielsweise durch auslaufende Heizöltanks, sollten betroffene Räume nicht mehr betreten und umgehend die Feuerwehr gerufen werden
  • mit dem Abpumpen vollgelaufener Räume beginnen, wenn der Grundwasserspiegel gesunken ist
  • Wertsachen, Möbel sowie weitere Gegenstände vor Wasserschäden in Sicherheit bringen

Statik überprüfen lassen:

Achtung: Wurde Ihr Haus durch Überschwemmungen stark beschädigt, sollten Sie das Gebäude unter Umständen erst betreten, wenn es von Fachleuten freigegeben wurde. Denn es besteht Einsturz- und somit Lebensgefahr.

Die verheerendsten Hochwasser- und Starkregen-Ereignisse in Deutschland

  • Sturzflut Bernd (13.07.-18.07.2021): geschätzt 6,5 Milliarden Euro Schäden
  • August-Hochwasser (31.07.-02.09.2002): 4,7 Milliarden Euro Schäden
  • Juni-Hochwasser (25.05.-15.06.2013): 2,1 Milliarden Euro Schäden
  • Starkregenserie im Frühsommer (27.05.-31.07.2016): 990 Millionen Euro Schäden
  • Starkregen von Münster (28.07.-08.08.2014): 292 Liter pro Quadratmeter in sieben Stunden, 240 Millionen Euro Schäden
Quelle: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V.

Schäden durch Starkregen, Hochwasser oder Rückstau der Versicherung melden

Nach der Schadensminderung sollten Sie Überschwemmungs- und Wasserschäden umgehend Ihrer Versicherung melden. In der Regel schickt diese zur Überprüfung einen Gutachter und kümmert sich im Anschluss um die Schadensregulierung. Am besten gehen Sie dabei wie folgt vor:Schadensdokumentation bei Wasserschaden

  • Schadensdokumentation durch Fotos, Skizzen und Listen
  • Wasserstand notieren
  • Schäden der Versicherung melden – die Schadensmeldung
    können Sie ebenfalls über CHECK24 durchführen
  • beschädigte Gegenstände vorerst aufbewahren und erst nach Schadensaufnahme durch die Versicherung entsorgen
  • nach Absprache mit dem Versicherer: Reparaturen und
    Renovierungsmaßnahmen veranlassen

Maßnahmen nach der Schadensmeldung

Nach der Schadensdokumentation beziehungsweise -meldung an die Versicherung sollten Sie folgende Punkte in Angriff nehmen:

  • Reparaturen und Renovierungsmaßnahmen nach Absprache mit dem Versicherer veranlassen
  • gegebenenfalls die Statik des Hauses überprüfen lassen
  • Wasserreste und Schlamm beseitigen
  • vollgesogene Teppiche sowie Dämm-Materialien entfernen
  • beschädigte Räume möglichst schnell trocknen und reinigen
  • Maßnahmen zur Vorbeugung künftiger Schäden überdenken und gegebenenfalls installieren lassen

Hilfs- und Anlaufstellen:

Bei Überschwemmungen können Sie sich an folgende Hilfs- und Anlaufstellen wenden:

Das Bundesamt für Katastrophenhilfe bietet außerdem eine persönliche Checkliste für den Katastrophenfall an.