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- Bundesrat strebt tiefergehende DigiNetz-Gesetzesreform an
München, awa
Das Land Schleswig-Holstein hat am Freitag im Bundesrat beantragt, dass künftig jeder, der als erstes plant, in einem mit Glasfaser unterversorgten Gebiet in ein Glasfasernetz zu investieren, vor sogenanntem Überbau geschützt werden soll. Wie aus dem Antrag hervorgeht, waren in der aktuellen Fassung des DigiNetz-Gesetzes lediglich öffentlich geförderte Ausbauprojekte davor geschützt. Allerdings, so berichtet heise.de, sollen nur FTTB- oder FTTH-Projekte nach Willen des Bundesrates davon profitieren.
Bernd Buchholz (FDP), Wirtschaftsminister in Schleswig-Holstein, begründet den Antrag seines Landes mit der relativ hohen Verfügbarkeit von Glasfaseranschlüssen dort. Dass bereits 35 Prozent der Haushalte in seinem Bundesland Glasfaser zur Verfügung steht, liegt vor allem an vielen kleinen Infrastrukturanbietern oder Stadtwerken, erklärte Buchholz laut heise.de. Ihre Wirtschaftlichkeit dürfe nicht gefährdet werden, wenn nur öffentlich geförderte Projekte durch das Gesetz geschützt würden. Im gesamten Bundesgebiet läge die Verfügbarkeit von Glasfaseranschlüssen nur bei 10 Prozent.
Der Bundesverband Breitbandkommunikation, kurz Breko, befürwortet diesen Vorstoß. Der Gesetzentwurf, um Überbau künftig verhindern zu können, wurde im August diesen Jahres auf den Weg gebracht.
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