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Stundung

Um den Versicherungsnehmer im Falle einer Überprüfung des Versicherungsfalls finanziell zu entlasten, bieten viele Versicherer ihren Kunden die Stundung des Beitrags an. Das heißt, die Pflicht zur Beitragszahlung wird solange ausgesetzt, bis die Fallprüfung abgeschlossen ist. Die Beitragszahlung wird dem Versicherten jedoch normalerweise nicht erlassen, sondern nur aufgeschoben (Stundung).

Ergibt die Prüfung, dass kein Leistungsanspruch besteht, muss der Versicherte die ausstehenden Beiträge nachzahlen. Es gibt Versicherer die eine zinslose Stundung und eine Nachzahlung in Raten anbieten. Bei einigen wenigen Versicherern wird der Versicherte während der Fallprüfung von der Beitragszahlung freigestellt ohne eine Nachzahlung leisten zu müssen (Beitragsfreistellung).

Sollte die Überprüfung des Versicherungsfalls ergeben, dass der Versicherte einen Anspruch auf Leistung (Berufsunfähigkeitsrente) hat, muss dieser keine Beiträge mehr zu zahlen – weder rückwirkend noch zukünftig. Wenn es um den Leistungsanspruch geht, sollten Sie im Einzelnen stets die Vertragsbedingungen prüfen.

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