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Kann ich die Beiträge aussetzen?

Bei vielen Versicherungsgesellschaften können Sie die Beiträge für eine Berufsunfähigkeits­versicherung für eine bestimmte Zeit aussetzen. Dazu müssen Sie bei der Versicherung einen Antrag stellen.

Dies ist empfehlenswerter, als Ihre Versicherung bei einem finanziellen Engpass gleich zu kündigen. Denn bei einer Kündigung würden Sie Ihren Versicherungsschutz ganz verlieren und könnten sich zukünftig nur mit einem neuen Vertrag absichern. Je nach Alter und Gesundheitszustand müssten Sie dann mit höheren Beiträgen oder den Ausschlüssen von bestimmten Krankheiten rechnen.

Reduzierter Schutz während der Beitragsfreistellung

Während der Zeit der Beitragsfreistellung erhalten Sie meist nur einen extrem reduzierten Schutz. Die Versicherung berechnet dabei eine monatliche Rentenhöhe (beitragsfreie BU-Rente), die sich nach den bisher gezahlten Beiträgen richtet. Dies ist allerdings erst nach einer bestimmten Wartezeit möglich. Läuft die Versicherung erst kurze Zeit, entfällt der Versicherungsschutz in der Regel ganz.

  • Beachten Sie dabei: Setzen Sie mit Ihren Beiträgen länger als sechs Monate aus, müssen Sie meist eine erneute Gesundheitsprüfung durchlaufen, bevor Sie wieder Ihren vollen Versicherungsschutz erhalten.

Voller Schutz während der Beitragsstundung

Alternativ können Sie die Beitragszahlung ab einer bestimmten Laufzeit stunden. Dann werden die fehlenden Beiträge mit den künftigen Beitragszahlungen verrechnet.

  • Vorteil der Beitragsstundung: Obwohl Sie die Beiträge während einer Stundung nicht zahlen, genießen Sie während dieser Zeit weiter Ihren vollen Versicherungsschutz. Daher ist dies unsere Empfehlung, falls Sie einmal in Zahlungsschwierigkeiten geraten sollten.

In der Regel muss die Versicherung bereits einige Zeit bestehen, bevor Sie die Beiträge aussetzen oder stunden können. Wie lange und unter welchen Voraussetzungen Sie eine Beitragsfreistellung oder Stundung beantragen können, ist in den Versicherungsbedingungen Ihres Tarifs geregelt.

Haben Sie Ihre Berufsunfähigkeitsversicherung bei CHECK24 abgeschlossen, können Sie sich an einen unserer Berater wenden. Schicken Sie uns dazu einfach eine E-Mail oder rufen Sie uns an – wir helfen Ihnen gerne weiter.

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