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Krank im Urlaub: Was Sie tun können & was rechtlich gilt

Jeder fünfte Beschäftigte war bereits mindestens einmal im Urlaub krank. Dieser Ratgeber zeigt Ihnen, wie Sie in solchen Situationen richtig handeln, welche rechtlichen Ansprüche Sie haben und wie Sie sich optimal absichern können.

Krank im Urlaub Das Wichtigste zusammengefasst

  • Bei einer Erkrankung im Urlaub können Sie Ihre Urlaubstage durch eine Krankschreibung zurückerhalten.
  • Innerhalb Deutschlands wird die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) von der Arztpraxis direkt an die Krankenkasse übermittelt.
  • Sie müssen Ihren Arbeitgeber lediglich über die Krankmeldung informieren, anschließend kann er die eAU bei Ihrer Krankenkasse anfragen.
  • Medizinisch notwendige Behandlungen werden innerhalb der Europäischen Union sowie in Ländern mit Sozialversicherungs­abkommen grundsätzlich von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen.
Juliane Anders, CHECK24-Expertin für Reiseversicherungen

Dieser Inhalt wird regelmäßig geprüft von:

Juliane Anders, CHECK24-Expertin für Reise­versicherungen

Artikel zuletzt überarbeitet am 02.04.2025

1.

Krankmeldung, Attest und Urlaubsanspruch

Wenn Sie während Ihres Urlaubs erkranken, können Sie sich Ihre Urlaubstage zurückholen. Das deutsche Arbeitsrecht geht dabei von einem klaren Grundsatz aus: Urlaub dient der Erholung, und wer krank ist, kann sich nicht erholen. Daher schließen sich Urlaub und Krankheit rechtlich gegenseitig aus.

Wenn Sie sich in Deutschland befinden, können Sie sich von Ihrem Hausarzt krankschreiben lassen und Ihren Arbeitgeber informieren. Wenn Sie sich außerhalb Deutschlands, aber innerhalb der EU oder in einem Land mit Sozialversicherungsabkommen befinden, sollten Sie sich von einem Arzt krankschreiben lassen, Ihre Krankenkasse und Ihren Arbeitgeber informieren und die Krankschreibung schnellstmöglich nachreichen. Wenn Sie sich außerhalb der EU befinden und eine Auslandskrankenversicherung haben, sollten Sie diese informieren, bevor Sie zum Arzt gehen. Haben Sie keine Auslandskrankenversicherung sollte Ihnen bewusst sein, dass Sie die Kosten selbst tragen müssen.

Seit 2023 müssen Arbeitnehmer ihre Arbeits­unfähigkeitsbescheinigung dem Arbeitgeber nicht mehr zur Verfügung stellen. Sie müssen ihn lediglich über die Krankschreibung informieren. Die eAU wird von der Arztpraxis direkt an die Krankenkasse übermittelt und kann anschließend vom Arbeitgeber angefragt werden. Auf die genaue Diagnose hat der Arbeitgeber hingegen keinen Zugriff.

Wenn eine ärztliche Krankschreibung vorliegt, haben Arbeitnehmer Anspruch auf Entgelt­fortzahlung. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, das Entgelt auch im Krankheitsfall lückenlos weiterzuzahlen.

Ablauf der Krankmeldung im Ausland

Wenn Sie sich im Ausland befinden, ist die automatische Übermittlung nicht möglich.

Informieren Sie Ihren Arbeitgeber unverzüglich über

  • Ihre Erkrankung
  • die voraussichtliche Dauer
  • Ihren aktuellen Aufenthaltsort

Die Krankschreibung müssen Sie dann eigen­ständig sowohl an Ihren Arbeitgeber als auch an Ihre Krankenkasse übermitteln. Eine ausländische ärztliche Bescheinigung wird dabei ebenfalls anerkannt.

Verlängerung von Urlaub

Wenn Sie wieder gesund sind, müssen Sie Ihre zurückgeforderten Urlaubstage in der Regel neu beantragen. Es ist nicht selbstverständlich, dass Sie Ihren Urlaub unmittelbar nach der Krankheit nachholen dürfen. Sobald Sie nicht mehr als arbeitsunfähig gelten, müssen Sie wieder zur Arbeit erscheinen.

2.

Behandlungskosten im Urlaub: Was übernimmt die Kranken­versicherung?

Die Kostenübernahme bei Krankheit im Urlaub hängt maßgeblich von Ihrem Reiseziel und Ihrem Versicherungsschutz ab.

Wenn Sie sich im Inland befinden, werden Ihre Behandlungskosten standardmäßig von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen. Im Falle eines Arztbesuches wird dieser über Ihre elektronische Gesundheitskarte (EGK) direkt mit der Krankenkasse abgerechnet.

Innerhalb der EU werden normale Behandlungs­kosten ebenfalls durch die eGK abgerechnet. Die Rückseite der eGK funktioniert als Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) und ermöglicht eine unbürokratische Behandlung in der EU sowie in Ländern mit Sozial­versicherungsabkommen. Außerhalb Europas wird die medizinische Versorgung grundsätzlich nicht von der GKV abgedeckt.

In der privaten Krankenversicherung sind oftmals auch Behandlungen außerhalb Europas abgedeckt. Die genauen Konditionen sollten Sie bei Ihrem Versicherer anfragen. 

Krankenrücktransport und Auslandskrankenversicherung

Im Falle einer schweren Erkrankung während des Urlaubs kann unter Umständen ein Krankenrücktransport nach Deutschland notwendig sein. Ein Grund kann beispielsweise sein, dass die medizinische Versorgung an Ihrem Aufenthaltsort nicht ausreicht bzw. eine bessere Genesung im Heimatland vermutet wird.

Ein Krankenrücktransport verursacht schnell Kosten im fünf- oder sechsstelligen Bereich. So kostet ein einfacher Rücktransport aus Spanien bereits über 12.000 Euro. Aus den USA liegen die Kosten schnell über 180.000 Euro (Quelle: ADAC).

Die GKV übernimmt grundsätzlich keine Kosten für einen Krankenrücktransport. Der Rücktransport ist eine Leistung der Auslandskrankenversicherung.

Die Auslandskrankenversicherung schließt die Versorgungslücke der gesetzlichen Kranken­kassen und schützt Sie vor hohen Kosten – innerhalb und außerhalb Europas. Die Reise­versicherung empfiehlt sich sowohl für gesetzlich als auch für privat Versicherte. Eine leistungs­starke Auslands­kranken­versicherung können Sie bereits für unter 15 Euro jährlich abschließen. Den passenden Schutz gibt es sowohl für Singles als auch für Paare und Familien.

Neben der Auslandskrankenversicherung können auch eine Reiserücktrittsversicherung und eine Reiseabbruchversicherung sinnvoll sein, um sich vor hohen Stornierungskosten aufgrund der Krankheit zu schützen.

3.

Erste Schritte und Sofortmaßnahmen bei Krankheit im Urlaub

Bei leichteren Beschwerden

  • Symptome beobachten
  • Ausreichend Flüssigkeit aufnehmen
  • Bei Bedarf fiebersenkende Medikamente einnehmen
  • Lokale Arztpraxis kontaktieren oder Telemedizin-Angebot nutzen

Bei schweren Symptomen oder Notfällen

  • Notruf wählen (EU: 112, USA: 911)
  • Nächstes Krankenhaus aufsuchen
  • Krankenversicherung für Kostenübernahme kontaktieren

Medizinische Versorgung

  • Arztbesuch dokumentieren lassen
  • Krankschreibung/Attest anfordern
  • Rezepte und Medikamente besorgen
  • Alle medizinischen Unterlagen sichern

Organisatorisches

  • Krankheit bei Arbeitgeber und Krankenkasse melden
  • Reiseveranstalter/Unterkunft informieren
  • Gebuchte Aktivitäten verschieben/stornieren
  • Aufenthalt ggf. verlängern und neue Rückreise planen
  • Dokumentation/Quittierung sämtlicher Ausgaben
4.

6 Tipps: So vermeiden Sie Krankheiten im Urlaub

  • Stress reduzieren
    Es kommt unverhältnismäßig häufig vor, dass Menschen im Urlaub erkranken. Die „Leisure Sickness“ wird vor allem durch zusätzlichen Stress im Vorfeld der Reise ausgelöst. Beschäftigte versuchen möglichst viele Auf­gaben zu erledigen oder sogar vor­zuarbeiten. Dadurch wird das Immun­system geschwächt, was für die Erkrankung im Urlaub sorgt. Versuchen Sie deshalb speziell vor Ihrem Urlaub Stress zu vermeiden.
  • Immunsystem stärken
    Um Erkältungen und Infektionen zu ver­meiden, können Sie Ihr Immun­system gezielt unter­stützen. Neben der Stress­reduzierung können eine gesunde Ernährung, regel­mäßige Bewegung und aus­reichend Schlaf positiv auf Ihren Körper wirken.
  • Impfschutz überprüfen
    Abhängig von Ihrem Reiseziel kann das Risiko für bestimmte Krankheiten erhöht sein. Prüfen Sie so früh wie möglich, welcher Impfschutz für Ihre Urlaubsregion empfohlen wird. Auch innerhalb Europas können Reiseimpfungen, etwa gegen FSME oder Hepatitis, sinnvoll sein.
  • Hygienemaßnahmen beachten
    Insbesondere im Ausland sollten Sie auf eine ausgeprägte Hygiene achten, um bakterielle Infektionen zu vermeiden. Waschen Sie sich regelmäßig die Hände und verwenden Sie Desinfektionsmittel. Außerhalb von Europa bzw. in Ländern mit niedriger Trink­wasser­qualität sollten Sie zudem auf Leitungs­wasser verzichten.
  • Vor Sonne schützen
    Eine hohe Sonneneinstrahlung kann einen Sonnenbrand, Sonnenstich oder sogar einen Hitzschlag verursachen. Um sich vor der Gefahr zu schützen, sollten Sie sich stets vor der direkten Sonnenstrahlung schützen. Benutzen Sie ausreichend Sonnencreme, bedecken Sie Ihren Kopf und vermeiden Sie die Mittagshitze.
  • Insektenkontakt vermeiden
    Auch Insekten stellen ein potenzielles Krankheitsrisiko auf Reisen dar. Insbesondere Zecken und Mücken können schwerwiegende Krankheiten übertragen. Zusätzlich zu ent­sprechenden Impfungen sollten Sie deshalb in Risiko­gebieten lange Kleidung tragen und einen Insekten­schutz, etwa in Form eines Sprays oder Netzes, benutzen.

Ihre CHECK-Liste für einen gesunden Urlaub

Um bestmöglich auf Erkrankungen im Urlaub vorbereitet zu sein, sollten folgende Produkte in Ihrer Reiseapotheke nicht fehlen:

  • Reguläre Medikamente (ausreichender Vorrat)
  • Sonnencreme
  • Nasenspray
  • Schmerzmittel
  • Fieberthermometer
  • Insektenschutz
  • Mittel gegen Insektenstiche, Übelkeit, Allergien und Durchfall
  • Hustensaft
  • Hautdesinfektion
  • Impfpass
  • Erste-Hilfe-Set

CHECK-Liste als PDF herunterladen

Häufige Fragen

  • Kann ich meine Urlaubstage auch ohne Krankschreibung zurückholen?

    Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vom Arzt ist die Voraussetzung, um Urlaubstage vom Arbeitgeber zurückzufordern. Sie benötigen das ärztliche Attest direkt ab dem ersten Tag und für den gesamten Zeitraum, unabhängig von sonstigen Regelungen Ihres Arbeitgebers.

  • Wann verfallen die zurückgeholten Urlaubstage?

    Normalerweise müssen Sie Ihre Urlaubstage noch im gleichen Kalenderjahr oder bis zum Anfang des nächsten Jahres nehmen. Wenn Sie länger krank sind und Ihren Urlaub dementsprechend nicht nehmen können, verfallen die Urlaubsansprüche erst 15 Monate nach Ende des Urlaubsjahres.

  • Was gilt, wenn ich vor meinem Urlaub krank werde?

    Bei einer Erkrankung vor Ihrem Urlaub, ist entscheidend, ob der Urlaub Ihrer Genesung schaden würde. Wenn Sie beispielsweise einen Infekt haben, sollten Sie nicht verreisen, sondern sich ausruhen. Bei einer mentalen Erkrankung kann ein Urlaub hingegen oftmals förderlich für die Genesung sein. Um Missverständnissen vorzubeugen, sollten Sie sich in diesem Fall ärztlich bescheinigen lassen, dass der Urlaub Ihre Genesung nicht gefährdet.

  • Was passiert, wenn mein Kind im Urlaub krank wird?

    Anders als im normalen Arbeitsalltag ist es im Urlaub nicht möglich, sich für ein erkranktes Kind von der Arbeit freistellen zu lassen. Wenn Ihr Kind im Urlaub krank wird, können Sie die Urlaubstage demnach nicht zurückfordern.