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Juliane Anders, CHECK24-Expertin für Reiseversicherungen
Artikel zuletzt überarbeitet am 02.04.2025
Wenn Sie während Ihres Urlaubs erkranken, können Sie sich Ihre Urlaubstage zurückholen. Das deutsche Arbeitsrecht geht dabei von einem klaren Grundsatz aus: Urlaub dient der Erholung, und wer krank ist, kann sich nicht erholen. Daher schließen sich Urlaub und Krankheit rechtlich gegenseitig aus.
Seit 2023 müssen Arbeitnehmer ihre Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung dem Arbeitgeber nicht mehr zur Verfügung stellen. Sie müssen ihn lediglich über die Krankschreibung informieren. Die eAU wird von der Arztpraxis direkt an die Krankenkasse übermittelt und kann anschließend vom Arbeitgeber angefragt werden. Auf die genaue Diagnose hat der Arbeitgeber hingegen keinen Zugriff.
Wenn eine ärztliche Krankschreibung vorliegt, haben Arbeitnehmer Anspruch auf Entgeltfortzahlung. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, das Entgelt auch im Krankheitsfall lückenlos weiterzuzahlen.
Wenn Sie sich im Ausland befinden, ist die automatische Übermittlung nicht möglich.
Informieren Sie Ihren Arbeitgeber unverzüglich über
Die Krankschreibung müssen Sie dann eigenständig sowohl an Ihren Arbeitgeber als auch an Ihre Krankenkasse übermitteln. Eine ausländische ärztliche Bescheinigung wird dabei ebenfalls anerkannt.
Verlängerung von Urlaub
Wenn Sie wieder gesund sind, müssen Sie Ihre zurückgeforderten Urlaubstage in der Regel neu beantragen. Es ist nicht selbstverständlich, dass Sie Ihren Urlaub unmittelbar nach der Krankheit nachholen dürfen. Sobald Sie nicht mehr als arbeitsunfähig gelten, müssen Sie wieder zur Arbeit erscheinen.
Die Kostenübernahme bei Krankheit im Urlaub hängt maßgeblich von Ihrem Reiseziel und Ihrem Versicherungsschutz ab.
Wenn Sie sich im Inland befinden, werden Ihre Behandlungskosten standardmäßig von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen. Im Falle eines Arztbesuches wird dieser über Ihre elektronische Gesundheitskarte (EGK) direkt mit der Krankenkasse abgerechnet.
Innerhalb der EU werden normale Behandlungskosten ebenfalls durch die eGK abgerechnet. Die Rückseite der eGK funktioniert als Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) und ermöglicht eine unbürokratische Behandlung in der EU sowie in Ländern mit Sozialversicherungsabkommen. Außerhalb Europas wird die medizinische Versorgung grundsätzlich nicht von der GKV abgedeckt.
In der privaten Krankenversicherung sind oftmals auch Behandlungen außerhalb Europas abgedeckt. Die genauen Konditionen sollten Sie bei Ihrem Versicherer anfragen.
Im Falle einer schweren Erkrankung während des Urlaubs kann unter Umständen ein Krankenrücktransport nach Deutschland notwendig sein. Ein Grund kann beispielsweise sein, dass die medizinische Versorgung an Ihrem Aufenthaltsort nicht ausreicht bzw. eine bessere Genesung im Heimatland vermutet wird.
Ein Krankenrücktransport verursacht schnell Kosten im fünf- oder sechsstelligen Bereich. So kostet ein einfacher Rücktransport aus Spanien bereits über 12.000 Euro. Aus den USA liegen die Kosten schnell über 180.000 Euro (Quelle: ADAC).
Die GKV übernimmt grundsätzlich keine Kosten für einen Krankenrücktransport. Der Rücktransport ist eine Leistung der Auslandskrankenversicherung.
Die Auslandskrankenversicherung schließt die Versorgungslücke der gesetzlichen Krankenkassen und schützt Sie vor hohen Kosten – innerhalb und außerhalb Europas. Die Reiseversicherung empfiehlt sich sowohl für gesetzlich als auch für privat Versicherte. Eine leistungsstarke Auslandskrankenversicherung können Sie bereits für unter 15 Euro jährlich abschließen. Den passenden Schutz gibt es sowohl für Singles als auch für Paare und Familien.
Neben der Auslandskrankenversicherung können auch eine Reiserücktrittsversicherung und eine Reiseabbruchversicherung sinnvoll sein, um sich vor hohen Stornierungskosten aufgrund der Krankheit zu schützen.
Bei leichteren Beschwerden
Bei schweren Symptomen oder Notfällen
Medizinische Versorgung
Organisatorisches
Um bestmöglich auf Erkrankungen im Urlaub vorbereitet zu sein, sollten folgende Produkte in Ihrer Reiseapotheke nicht fehlen:
Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vom Arzt ist die Voraussetzung, um Urlaubstage vom Arbeitgeber zurückzufordern. Sie benötigen das ärztliche Attest direkt ab dem ersten Tag und für den gesamten Zeitraum, unabhängig von sonstigen Regelungen Ihres Arbeitgebers.
Normalerweise müssen Sie Ihre Urlaubstage noch im gleichen Kalenderjahr oder bis zum Anfang des nächsten Jahres nehmen. Wenn Sie länger krank sind und Ihren Urlaub dementsprechend nicht nehmen können, verfallen die Urlaubsansprüche erst 15 Monate nach Ende des Urlaubsjahres.
Bei einer Erkrankung vor Ihrem Urlaub, ist entscheidend, ob der Urlaub Ihrer Genesung schaden würde. Wenn Sie beispielsweise einen Infekt haben, sollten Sie nicht verreisen, sondern sich ausruhen. Bei einer mentalen Erkrankung kann ein Urlaub hingegen oftmals förderlich für die Genesung sein. Um Missverständnissen vorzubeugen, sollten Sie sich in diesem Fall ärztlich bescheinigen lassen, dass der Urlaub Ihre Genesung nicht gefährdet.
Anders als im normalen Arbeitsalltag ist es im Urlaub nicht möglich, sich für ein erkranktes Kind von der Arbeit freistellen zu lassen. Wenn Ihr Kind im Urlaub krank wird, können Sie die Urlaubstage demnach nicht zurückfordern.