Reiseimpfungen bei Krankenkassen 2026
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Ihre Reise ist abgesichert – aber was ist mit Reiseimpfungen?
Sie haben Ihre Reise bereits mit einer Reiseschutzversicherung abgesichert? Das ist ein guter erster Schritt! Jetzt lohnt sich ein Blick auf Ihre Krankenkasse: Viele gesetzliche Krankenkassen übernehmen Reiseimpfungen als freiwillige Zusatzleistung. Die Unterschiede sind jedoch groß. Je nach Kasse können Sie mehrere Hundert Euro sparen. Ein Vergleich zeigt, welche Krankenkasse am besten zu Ihrer nächsten Reise passt.
Prüfen Sie, ob Ihre Krankenkasse die Kosten für Reiseimpfungen übernimmt
Je nach Reiseziel empfiehlt die STIKO (Ständige Impfkommission) Impfungen gegen Hepatitis A, Typhus, Tollwut, Gelbfieber oder andere reisemedizinisch relevante Erkrankungen. Welche Impfungen sinnvoll sind, hängt von Ihrem Reiseziel, der Reisedauer und Ihrem persönlichen Gesundheitszustand ab. Eine ärztliche oder reisemedizinische Beratung sollte daher immer der erste Schritt sein.
Was viele nicht wissen: Die Kostenübernahme für Reiseimpfungen ist bei Krankenkassen unterschiedlich geregelt. Dadurch können schnell Mehrkosten von mehreren Hundert Euro entstehen. Ein Vergleich der Krankenkassen kann sich daher vor der Reise lohnen.
Reiseimpfungen können mehrere Hundert Euro kosten
Je nach Reiseziel können für die empfohlenen Reiseimpfungen schnell erhebliche Kosten entstehen. Neben dem Impfstoff fallen häufig auch Kosten für die ärztliche Beratung und die Durchführung der Impfung an. Insbesondere bei Fernreisen summieren sich die Ausgaben oft auf mehrere Hundert Euro.
Beispiele für typische Gesamtkosten von Reiseimpfungen:
- Hepatitis A (Grundimmunisierung, 2 Dosen): 100 – 135 €
- Hepatitis A und B kombiniert (Kombinationsimpfstoff Twinrix, 3 Dosen): 290 – 320 €
- Typhus (Injektion, 1 Dosis): 45 – 60 €
- Gelbfieber: 80 – 100 €
- Tollwut (Grundimmunisierung, aktuelles 2-Dosen-Schema): 200 €
- Japanische Enzephalitis (2 Dosen): 200 – 280 €
Preisangaben: Stand 2026. Bei mehreren notwendigen Dosen entsprechen die Angaben den Gesamtkosten. Die Beiträge umfassen den Impfstoff sowie das ärztliche Honorar nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Es handelt sich um Richtwerte. Die tatsächlichen Kosten können je nach Praxis, Region und verwendetem Impfstoff abweichen.
Beispielrechnung
Eine Familie mit zwei Erwachsenen und zwei Kindern plant eine Reise nach Südostasien. Empfohlen sind unter anderem Impfungen gegen Hepatitis A und B sowie Typhus. Bei vollständiger Selbstzahlung können allein die Impfkosten für die gesamte Familie 1.340 bis 1.520 Euro betragen.
Mit einer Krankenkasse, die Reiseimpfungen vollständig als Satzungsleistung übernimmt, beträgt Ihr Eigenanteil 0 €. Sie sparen somit bis zu 1.520 Euro.
Krankenkassen zahlen Reiseimpfungen unterschiedlich
Reiseimpfungen für private Urlaubsreisen sind keine einheitliche Pflichtleistung der Krankenkassen. Stattdessen zählen sie zu den freiwilligen Zusatzleistungen. Jede Krankenkasse legt in ihrer Satzung selbst fest, ob und in welchem Umfang sie die Kosten übernimmt.
Die Unterschiede bestehen dabei in folgenden Bereichen:
- Ob Impfungen überhaupt übernommen werden?
- Ob die Kosten vollständig oder nur anteilig erstattet werden?
- Ob es jährliche Höchstbeträge gibt?
- Ob eine aktuelle Empfehlung von STIKO oder des Auswärtigem Amts Voraussetzung ist?
- Ob die Rechnung zunächst selbst bezahlt und danach eingereicht werden muss?
Ein Krankenkassenvergleich zeigt, welche Kassen bei Reiseimpfungen besonders leistungsstark sind und bei welchen sich ein Wechsel lohnen kann.
So hilft der CHECK24 Krankenkassenvergleich
Mit dem CHECK24 Krankenkassenvergleich sehen Sie auf einen Blick, welche Krankenkassen die Kosten für Reiseimpfungen übernehmen und in welchem Umfang. Über die Filterfunktion können Sie gezielt nach Krankenkassen suchen, die Reiseimpfungen als Zusatzleistung erstatten.
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Gut zu wissen
Der CHECK24 Krankenkassenvergleich umfasst alle gesetzlichen Krankenkassen. Ein Wechsel ist in der Regel nach einer Bindungsfrist von 12 Monaten möglich. Erhöht Ihre aktuelle Krankenkasse den Zusatzbeitrag, können Sie außerdem von Ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen und unabhängig von der Bindungsfrist wechseln.
Häufige Fragen zu Reiseimpfungen bei Krankenkassen
Übernimmt jede Krankenkasse Reiseimpfungen?
Nein – nicht automatisch und nicht im gleichen Umfang. Die Übernahme von Reiseimpfungen für private Urlaubsreisen ist eine freiwillige Leistung von Krankenkassen. Jede Kasse entscheidet somit selbst, ob und in welchem Umfang sie Impfungen übernimmt. Manche Krankenkassen erstatten alle STIKO-empfohlenen Reiseimpfungen zu 100 %, andere nur ausgewählte oder bis zu einem jährlichen Höchstbetrag.
Welche Reiseimpfungen kann die Krankenkasse übernehmen?
Je nach Satzung können Impfungen wie Hepatitis A, Hepatitis B, Typhus, Tollwut, Gelbfieber, Meningokokken oder Japanische Enzephalitis übernommen werden – sofern sie von STIKO oder Auswärtigem Amt für das Reiseziel empfohlen werden. Welche Impfungen für Ihre Reise relevant sind, klärt am besten Ihr Arzt oder eine reisemedizinische Fachstelle.
Muss ich Reiseimpfungen erst selbst bezahlen?
In vielen Fällen ja: Sie erhalten ein Privatrezept, kaufen den Impfstoff in der Apotheke, lassen sich impfen und reichen Rechnung und Quittung anschließend bei Ihrer Krankenkasse ein – oft bequem per App. Manche Kassen haben in bestimmten Regionen Direktverträge mit Impfzentren und rechnen direkt über die Gesundheitskarte ab.
Warum lohnt sich ein Krankenkassenvergleich vor der Reise?
Ein Krankenkassenvergleich lohnt sich, weil die Leistungsunterschiede bei Reiseimpfungen erheblich sein können. Wer vor einer Auslandsreise ohnehin überlegt, ob die aktuelle Kasse passt, hat jetzt einen konkreten Anlass. Der CHECK24 Krankenkassenvergleich zeigt die Beiträge und Leistungen transparent – inklusive Zusatzleistungen wie Reiseimpfungen.
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