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Viola Mantei, CHECK24-Expertin für gesetzliche Krankenversicherungen
Artikel zuletzt überarbeitet am 19.09.2024
Die meisten Standardimpfungen müssen mehrmals durchgeführt werden, um eine langfristige Immunisierung sicherzustellen. Einige sollten darüber hinaus alle zehn Jahre aufgefrischt werden.
Die Impfempfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) am Robert-Koch-Institut (RKI) werden jedes Jahr aktualisiert und in einem Impfkalender veröffentlicht. In der Regel werden die Änderungen der STIKO-Empfehlungen in den gesetzlichen Regelkatalog der Krankenversicherung aufgenommen. Das bedeutet, dass jede gesetzliche Krankenkasse in Deutschland diese Impfung bezahlt.
Wir erklären, gegen welche Krankheiten und zu welchem Zeitpunkt die STIKO Impfungen für Babys und Kinder empfiehlt.
Säuglinge und Kleinkinder sollten im Alter von zwei, drei und vier Monaten sowie im Alter von elf bis 14 Monaten gegen Wundstarrkrampf, Diphtherie und Keuchhusten geimpft werden. Auffrischungsimpfungen werden im Vorschulalter (fünf bis sechs Jahre) sowie im Alter zwischen neun und 17 Jahren empfohlen.
Das Bakterium Haemophilus influenzae Typ b ist vor allem für Kinder bis zu einem Alter von fünf Jahren gefährlich. Die Keime können eine Hirnhautentzündung verursachen und lebensbedrohlich sein. Die Impfung gegen Hib sollte viermal im Säuglings- und Kleinkindalter (mit zwei, drei und vier Monaten sowie zwischen elf und 14 Monaten) durchgeführt werden.
Kinderlähmung wird kurz auch Polio genannt und kann zu dauerhaften Lähmungserscheinungen führen. Die Grundimmunisierung gegen Kinderlähmung wird wie bei den zuvor genannten Impfungen im zweiten, dritten und vierten Lebensmonat sowie im Alter von elf bis 14 Monaten empfohlen. Eine Auffrischungsimpfung sollte im Alter von neun bis 17 Jahren erfolgen.
Der Virus Hepatitis B kann schwere Lebererkrankungen verursachen. Hepatitis B ist eine der häufigsten Infektionskrankheiten weltweit. Auch gegen diesen Virus werden vier Impfdosen im Alter von zwei, drei, vier sowie zwischen elf und 14 Monaten empfohlen.
Die Impfung gegen Hepatitis B wird für Babys und Kleinkinder seit dem Jahr 1995 von der STIKO empfohlen. Eine spätere Auffrischung gehört derzeit nicht zu den Empfehlungen.
Kombinationsimpfstoffe
Damit Säuglinge und Kleinkinder nicht so viele Spritzen auf einmal erhalten müssen, gibt es kombinierte Impfstoffe. So werden die ersten vier Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis, Hib, Poliomyelitis und Hepatitis B in der Regel als Sechsfachimpfstoff injiziert.
Bei Pneumokokken handelt es sich um Bakterien, die Lungen-, Hirnhautentzündungen oder Blutvergiftungen verursachen können. Eine Impfung gegen Pneumokokken kann parallel zum Sechsfachimpfstoff gegen die oben erwähnten Krankheiten verabreicht werden. Das RKI empfiehlt drei Impfungen im Alter von zwei, vier und zwischen elf und 14 Monaten.
Eine Impfung gegen Rotaviren sollte die erste Impfung des Babys sein, da Rotaviren Durchfall und Erbrechen auslösen und so zu lebensbedrohlichem Flüssigkeitsverlust führen können. Eine Impfung empfiehlt das RKI bereits ab einem Alter von sechs Wochen. Sie sollte je nach Impfstoff in zwei oder drei Dosen im Abstand von mindestens vier Wochen durchgeführt werden. Bei der Rotaviren-Impfung handelt es sich um eine Schluckimpfung.
Meningokokken können Hirnhautentzündungen oder Blutvergiftungen auslösen. Eine Impfung gegen Meningokokken muss lediglich einmal durchgeführt werden. Eine Immunisierung wird im zweiten Lebensjahr – beziehungsweise ab 12 Monaten – empfohlen.
Die STIKO empfiehlt im Alter von elf bis 14 Monaten eine kombinierte Impfung gegen Masern, Mumps und Röteln. Die zweite Impfung kann dann im Alter zwischen 15 und 23 Monaten erfolgen.
Die Impfung gegen Windpocken kann nach Angaben des RKI gleichzeitig mit der Impfung gegen Masern, Mumps und Röteln verabreicht werden. Für die zweite Impfung gibt es einen Kombinationsimpfstoff gegen alle vier Krankheiten zusammen (zwischen 15 und 23 Monaten).
Die Impfung gegen Humane Papillomviren (HPV) empfiehlt die STIKO für alle Mädchen und Jungen im Alter zwischen 9 und 14 Jahren. Die Viren können Gebärmutterhalskrebs verursachen und sind sexuell übertragbar. Es sollte daher vor dem ersten Sexualkontakt geimpft werden. Die Impfung besteht aus zwei Einzelimpfungen, die im Abstand von sechs Monaten durchgeführt werden sollten.
Generell gilt:
Wenn eine Impfung im empfohlenen Alter versäumt wurde, kann sie in der Regel zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt werden. Viele der genannten Impfungen werden im Rahmen der jeweiligen Kinder- und Jugenduntersuchung durchgeführt (U4 bis U10 sowie J1).
Bevor Impfstoffe in Deutschland auf den Markt kommen, werden umfangreiche Zulassungsverfahren durchgeführt. Auch nachdem sie zugelassen wurden, wird die Verträglichkeit der Impfstoffe von Experten weiter überprüft und bewertet.
Bei Impfstoffen wird zwischen Tot- und Lebendimpfstoffen unterschieden. Totimpfstoffe bestehen aus abgetöteten Krankheitserregern, die der Körper als fremdartig erkennt und gegen die er Antikörper bildet. Zu den Totimpfstoffen gehört etwa der Impfstoff für die Sechsfachimpfung gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis, Hib, Poliomyelitis und Hepatitis B.
Lebendimpfstoffe enthalten dagegen eine geringe Menge abgeschwächter Krankheitserreger, welche die Krankheit nicht mehr auslösen können. Lebendimpfstoffe sind in der Regel länger wirksam, in sehr seltenen Fällen kann es allerdings zu schweren Nebenwirkungen kommen. Zu den Lebendimpfstoffen gehören beispielsweise die Wirkstoffe für die Impfungen gegen Masern, Mumps, Röteln und Windpocken.
Nebenwirkungen
Die typischen Nebenwirkungen, die nach Impfungen auftreten können, sind Rötungen sowie leichte Schmerzen und Schwellungen an der Einstichstelle. Allgemeine Reaktionen wie Kopf- und Gliederschmerzen oder Fieber sind ebenfalls möglich, sollten aber nach wenigen Tagen abklingen. Schwerwiegende Impfschäden sind dagegen sehr selten.
In Deutschland besteht keine Impfpflicht. Eltern können selbst entscheiden, ob sie ihre Kinder gegen die genannten Infektionskrankheiten impfen lassen wollen.
Es besteht allerdings eine Pflicht zur Impfberatung. Diese Pflicht wurde im Juli 2017 mit einem neuen Gesetz verschärft. Beispielsweise müssen Kindertagesstätten seitdem Eltern beim Gesundheitsamt melden, die ihrer Impfberatungspflicht nicht nachkommen. Das Gesundheitsamt kann die Eltern dann vorladen. Wer sich nicht beraten lässt, riskiert zudem ein Bußgeld in Höhe von mehreren Tausend Euro.
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