Länder mit bilateralem Sozialversicherungsabkommen für Krankenversicherung:
- Bosnien-Herzegowina
- Israel
- Kosovo
- Marokko
- Montenegro
- Nordmazedonien
- Serbien
- Türkei
- Tunesien
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Juliane Anders, CHECK24-Expertin für Reiseversicherungen
Artikel zuletzt überarbeitet am 03.09.2024
Eine Umfrage der HanseMerkur hat ergeben, dass etwa 81 % der Deutschen im Urlaub schon einmal krank wurde oder sich Verletzungen zugezogen hat. Von diesen 81 % verfügten nur knapp 63 % über eine Auslandskrankenversicherung. Die verbleibenden 37 % mussten die Behandlungskosten potenziell selbst bezahlen.
Bei Fragen rund um das Thema Auslandskrankenversicherung beraten unsere Experten Sie gerne unverbindlich per Telefon oder E-Mail.
Die meisten Auslandskrankenversicherungen erstatten unter anderem die Kosten für folgende Leistungen:
Manche Tarife bieten darüber hinaus auch die Erstattung von:
Leistungen bei Reisewarnung
In der Regel gewährt die Versicherung den Schutz nicht, wenn für das Reiseland eine Reisewarnung ausgesprochen wurde. Tarife, die den Versicherungsschutz dennoch gewähren, können Sie sich in unserem Vergleich durch den Filter „trotz Reisewarnung abgesichert“ anzeigen lassen.
Psychotherapeutische Behandlungen, Suchtkrankheiten, Brillen und Hörgeräte sowie Zahnbehandlungen, die nicht der Schmerzlinderung dienen, sind in der Regel nicht versichert.
Auch wenn eine Reise ins Ausland speziell zum Zweck einer Behandlung unternommen wird, fällt dies nicht unter den Leistungsschutz der Versicherung.
Eine Auslandskrankenversicherung für eine einmalige Reise gibt es bei CHECK24 bereits ab 1,18 €. Für Singles unter 26 Jahren ist ein Jahresvertrag ab 7,00 € abschließbar. Wer älter ist, erhält den Jahresschutz ab 9,00 €.
In den meisten Fällen erhalten Sie eine sehr gute Auslandskrankenversicherung mit Jahresschutz bereits für unter 15 € pro Jahr.
Die genauen Kosten hängen von folgenden Faktoren ab:
Die Auslandskrankenversicherung kann zudem mit weiteren Bausteinen der Reiseversicherung kombiniert werden, etwa mit der Reiserücktritts-, der Reiseabbruch- oder der Reisegepäckversicherung.
Zusätzlich gewählte Bausteine wirken sich meist auch auf den Preis der Versicherung aus.
Individuelle Empfehlung
Verreisen Sie mindestens einmal pro Jahr ins Ausland, empfehlen wir Ihnen den Abschluss eines Tarifs mit Jahresschutz. Verreisen Sie hingegen selten und benötigen den Schutz lediglich alle paar Jahre für einen Urlaub oder seltener, ist der Abschluss eines Tarifs mit Einmalschutz höchstwahrscheinlich die preiswertere Variante für Sie.
Wer eine Auslandskrankenversicherung abschließt, sollte zunächst darauf achten, dass diese für das Reiseziel gültig ist. Verreisen Sie innerhalb der EU, erhalten Sie Ihren Tarif oft günstiger als Personen mit weltweiten Reiseabsichten.
Benötigen Sie Ihre Versicherung für eine Reise nach Kanada oder in die USA, müssen Sie teilweise mit höheren Kosten rechnen, da medizinische Versorgung dort besonders teuer ist. Besonders die Kosten für einen Rücktransport fallen bei weit entfernten Reisezielen sehr hoch aus. So werden für einen Intensivtransport – je nach Reiseregion – teilweise bis zu 350.000 Euro veranschlagt (Quelle: ADAC). Eine Auslandskrankenversicherung sichert Sie gegen diese Kosten ab. Dabei ist es unerheblich, ob der Rücktransport medizinisch notwendig ist oder nur als sinnvoll eingestuft wird – in beiden Fällen kommt die Auslandskrankenversicherung für einen Rücktransport nach Deutschland auf.
Wollen Sie eine Auslandskrankenversicherung abschließen, empfehlen wir Ihnen möglichst einen Tarif ohne Selbstbeteiligung zu wählen. Zwar sind die zu bezahlenden Beiträge für solche Tarife meist etwas höher, im Leistungsfall müssen Sie bei einer Versicherung mit Selbstbehalt allerdings meist 100 € aus eigener Tasche bezahlen.
„Ist jemand aus Ihrem Bekanntenkreis mit seiner Auslandskrankenversicherung zufrieden, sollten Sie nicht einfach denselben Tarif abschließen. Sind die Leistungen des Tarifs nicht optimal an Ihre Bedürfnisse abgestimmt, bietet er möglicherweise nicht den Versicherungsschutz, den Sie eigentlich benötigen. Die Wahl des richtigen Tarifs sollten Sie daher immer individuell selbst treffen. Falls Sie Unterstützung benötigen, beraten ich und mein Team Sie gerne unverbindlich weiter.”
- Juliane Anders, Spezialistin für Reiseversicherungen
Je nachdem, wie lange Sie verreisen und was Sie während Ihrer Reise unternehmen möchten, können unterschiedliche Tarife für Sie sinnvoll sein.
Grundsätzlich raten wir Ihnen dazu, einen Tarif im Jahresschutz zu wählen, sofern Sie mindestens einmal im Jahr verreisen. Auf diese Weise versichern Sie sowohl Kurztrips als auch längere Reisen schnell und einfach.
Im Folgenden finden Sie weitere Empfehlungen unserer Experten für verschiedene Arten von Reisen.
Wer innerhalb der EU verreist, erhält eine gewisse Mindestabsicherung durch seine gesetzliche Krankenkasse. Da diese in vielen Bereichen allerdings große Lücken aufweist, sollten Sie sich auch bei Reisen innerhalb der EU durch eine Auslandskrankenversicherung zusätzlich versichern.
Achten Sie darauf, dass die allgemeinen Leistungen des Tarifs nicht zu gering ausfallen und dass die wichtigsten Leistungen enthalten sind.
Verreisen Sie außerhalb der EU, ist eine Auslandskrankenversicherung noch wichtiger, da der Schutz der gesetzlichen Krankenversicherung in diesem Fall stark abfällt. Auch Privatversicherte sollten den Schutz ihrer Krankenversicherung prüfen, bevor Sie eine Reise antreten.
Für Reisen über die Grenzen der EU hinaus sollten Sie besonders darauf achten, dass die Versicherung im Reiseland gilt. Setzen Sie in unserem Vergleich dafür den Filter der Reiseregion auf „Weltweit“.
Die Höhe der Erstattung von Krankenrücktransporten sollte ebenfalls nicht vernachlässigt werden. Die Kosten für einen Rücktransport können bei weit entfernten Reisezielen auf über 100.000 Euro steigen. Da in anderen Ländern der Welt nicht derselbe medizinische Standard wie in den meisten Teilen Europas herrscht, ist es möglich, dass Ihre Versorgung im Reiseland nicht gewährleistet werden kann. In diesem Fall müssen Sie für die Behandlung zurück nach Deutschland gebracht werden.
Bei kurzen Reisen hängt der empfohlene Schutz von Ihrem Vorhaben ab.
Wohnen Sie beispielsweise nahe der Grenze und fahren für einen Einkauf in das Nachbarland, können Sie auf eine Auslandskrankenversicherung verzichten.
Machen Sie aber einen zweitägigen Städtetrip, steigt die Wahrscheinlichkeit für die Notwendigkeit stark an und die Versicherung ist ratsam. Besonders, weil der Schutz für einen solchen Kurztrip oft für wenige Euro erhältlich ist.
Verreisen Sie über einen längeren Zeitraum (mehr als 65 Tage) können Sie Ihre Reise in unserem Vergleich nicht im Jahresschutz absichern. In diesem Fall müssen Sie für die Absicherung den Einmalschutz wählen.
Für lange Reisen empfehlen wir Ihnen leistungsstarke Tarife mit Assistance-Leistungen. Die Versicherung übernimmt dann beispielsweise die Suche nach einem Krankenhaus mit Gewährleistung einer guten Versorgung oder die Anreisekosten von nahestehenden Personen, falls Sie im Krankenhaus untergebracht werden müssen.
Unsere Versicherungsexperten helfen Ihnen gerne bei der Suche nach dem passenden Tarif für Ihre Reise.
Reisen Sie mit Kindern, sollten Sie darauf achten, dass die Versicherung die Rückreisekosten von minderjährigen Personen erstattet, falls Sie selbst die Betreuung durch Krankheit oder Unfall nicht mehr gewährleisten können.
Dank des Zusatzschutzes einer Auslandskrankenversicherung müssen Sie sich keine Gedanken darüber machen, dass neben den Urlaubskosten zusätzliche Kosten für medizinische Versorgung entstehen könnten.
So reisen Sie besonders sorgenfrei und können Ihren Urlaub genießen. Eine wichtige Leistung ist dabei die Kostenübernahme von erstmals notwendigen Herzschrittmachern. Im Jahr 2021 wurden in Deutschland 73.293 Stück implantiert. In fast 95 Prozent der Fälle waren die Patienten dabei 60 Jahre und älter (Quelle: Deutsches Herzschrittmacher- und Defibrillator-Register).
Würde die Versorgung im Ausland erstmalig notwendig werden, müssten Sie die Kosten ohne eine entsprechende Versicherung vollständig selbst tragen.
Bei der Wahl der richtigen Versicherung für Ihre Reise sollten Sie auch die von Ihnen geplanten Unternehmungen berücksichtigen.
Planen Sie einen sportlichen Urlaub (z.B. Skiurlaub), sollten Sie darauf achten, dass eventuelle Bergungskosten möglichst gut durch die Versicherung abgedeckt sind.
Auch der Krankenrücktransport ist ein wichtiger Leistungsaspekt, da die Behandlung in Deutschland im Falle eines Knochenbruchs oft empfehlenswerter ist.
Der Schutz der Krankenversicherungen – gesetzlich wie privat – gilt im Ausland oftmals nicht im selben Umfang wie in Deutschland.
Der Auslandsschutz der gesetzlichen Krankenversicherung ist stark begrenzt und gilt nur für den Europäischen Wirtschaftsraum sowie Großbritannien und die Schweiz.
Besteht zwischen Deutschland und dem Reiseland ein bilaterales Sozialversicherungsabkommen für Krankenversicherung, kommt Ihre Krankenkasse für medizinische Leistungen vor Ort auf, die nicht bis zu Ihrer Rückkehr warten können.
Länder mit bilateralem Sozialversicherungsabkommen für Krankenversicherung:
Schutz bestätigen lassen
Führt Ihre Reise Sie in eines dieser Länder, sollten Sie sich immer vorab mit Ihrer Krankenkasse in Verbindung setzen und den Versicherungsschutz für die Reise bestätigen lassen.
Ist eine Behandlung nur im Ausland möglich und medizinisch notwendig, kann die Krankenkasse weltweit für die Behandlung aufkommen. In allen anderen Fällen sind Sie auf Reisen nicht durch die gesetzliche Krankenkasse abgesichert.
Die Höhe der Erstattung durch die gesetzliche Krankenversicherung orientiert sich an den Leistungen, welche den Bürgern des Urlaubslandes durch die dortigen Krankenkassen im Regelfall zustehen.
Kosten für einen Rücktransport nach Deutschland werden grundsätzlich nicht von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen. Nicht selten handelt es sich dabei um Kosten von 10.000 Euro und mehr.
Für die Abrechnung von medizinischen Leistungen im Ausland benötigen Sie Ihre Europäische Gesundheitskarte, die Sie meistens auf der Rückseite Ihrer Krankenkassenkarte finden.
Für die Abrechnung in Ländern mit Sozialversicherungsabkommen benötigen Sie hingegen spezielle Auslandskrankenscheine, damit die gesetzliche Krankenversicherung für Notfall-Leistungen aufkommt.
Der Auslandsschutz der privaten Krankenversicherung geht meist über den der gesetzlichen Krankenkassen hinaus. Abhängig von Reiseland und Reisedauer kann es allerdings auch hier zu Versicherungslücken kommen. Sind Sie privat krankenversichert, sollten Sie sich vor Reiseantritt daher immer über Ihren Auslandsschutz vergewissern. Ihr Versicherungsanbieter kann Ihnen genau sagen, ob und wie lange der Schutz für Ihr Reiseziel gilt.
Auslandskrankenversicherung für mehr Schutz
Wer ins Ausland reist, sollte im Hinblick auf die medizinische Versorgung immer über den Abschluss einer Auslandskrankenversicherung nachdenken.
Meist werden die Begriffe Auslandskranken- und Reisekrankenversicherung synonym verwendet. Weitere häufige Begriffe sind Auslandsreiseversicherung und Auslandsreisekrankenversicherung, die in der Regel ebenfalls diese Versicherung beschreiben.
Versicherer unterscheiden die Bezeichnungen teilweise hinsichtlich der Dauer der versicherten Reise. So verwenden manche Versicherungsgesellschaften den Begriff „Auslandskrankenversicherung“ nur für dauerhafte Krankenversicherungen im Ausland, etwa im Zuge einer Auswanderung.
Ja, eine Auslandskrankenversicherung kann auch kurzfristig abgeschlossen werden. Sie können den Krankenschutz für das Ausland noch am Tag der Abreise abschließen.
Wurde die Reise bereits angetreten, ist ein Abschluss in der Regel allerdings nicht mehr möglich. Viele Tarife bieten eine sofortige Bestätigung des Versicherungsschutzes an. In diesem Fall erhalten Sie noch am Tag des Abschlusses eine Bestätigung per E-Mail, welche auch den Versicherungsschein enthält.
Für einen möglichst reibungslosen Versorgungsablauf bei Krankheit oder Unfall während Ihrer Auslandsreise benötigen Sie:
Wichtig ist auch, dass Sie sämtliche Rechnungen und Unterlagen der durchgeführten Behandlungen sorgfältig aufbewahren, um diese nach Ihrer Rückkehr bei Ihrer Versicherung einzureichen.
Die Rechnung muss Ihren Namen sowie den Namen des Arztes beinhalten, der die Versorgung durchgeführt hat.
Tritt der Ernstfall ein und Sie werden auf einer Reise krank und benötigen ärztliche Behandlung, sollten Sie die folgenden Schritte berücksichtigen:
Besonders für weit entfernte Länder können spezielle Regelungen gelten. Für Länder wie die USA, Kanada, China, Russland und Kuba ist eine gültige Auslandskrankenversicherung Voraussetzung für die Einreise.
Bei Ländern außerhalb Europas wird zwischen weltweitem Schutz und einem weltweiten Schutz ohne die USA und Kanada unterschieden, da medizinische Behandlung in diesen beiden Ländern besonders teuer werden kann.
Vergewissern Sie sich daher vor dem Abschluss eines Tarifs immer, dass dieser auch für Ihr Reiseziel gültig ist.
Bei Abschluss eines Auslandskrankentarifs können Sie selbst auswählen, welche Personen der Versicherungsschutz einschließen soll. Sie können zwischen den Optionen Single, Single mit Kind, Paar und Familie wählen.
Wer chronisch krank ist, kann die Kosten medizinischer Versorgung im Ausland für bis zu 6 Wochen pro Jahr von seiner Krankenkasse übernehmen lassen. Die Höhe der Kostenübernahme ist dabei auf die Höhe beschränkt, die für dieselbe Behandlung im Inland entstanden wäre.
Vorerkrankungen sind meistens nur mit Einschränkungen abgesichert. Damit die Versicherung für erhaltene Leistungen aufkommt, die mit einer Vorerkrankung in Verbindung stehen, müssen Sie zum Zeitpunkt der Buchung von einem Arzt als reisefähig eingestuft sein. Zudem dürfen zu der Vorerkrankung über einen gewissen Zeitraum keine Behandlungen stattgefunden haben. Dieser Zeitraum kann sich von Tarif zu Tarif unterscheiden, üblich sind hierbei allerdings 6 Monate. Routineuntersuchungen sind davon meist ausgenommen.
Sollten Sie sich unsicher sein, wie Sie sich bei einer Vorerkrankung versichern sollen, rufen Sie uns gerne an. Sie erreichen unsere Experten der Reiseversicherung unter der Telefonnummer 089 2424 - 1161 täglich von 8:00 bis 18:00 Uhr.
Ja, bei den meisten Versicherungen, die Sie im CHECK24-Online-Vergleich finden, ist die Erkrankung am Coronavirus mitversichert.
Das bedeutet, wenn Sie sich im Urlaub mit COVID-19 infizieren, erkranken und behandelt werden müssen, sind Sie über die meisten Auslandskrankenversicherungen abgesichert.
Nicht versichert sind dabei Mehrkosten, die bei Quarantänemaßnahmen entstehen können, etwa für zusätzliche Hotelkosten bei einer notwendigen Reiseverlängerung.
Einige Tarife setzen jedoch voraus, dass vor Reiseantritt keine Reisewarnung für Ihre Urlaubsregion bestand. Tarife, die eine Erkrankung am Coronavirus absichern, erkennen Sie im CHECK24-Vergleich am grünen Hinweis „Corona Erkrankung abgesichert”.
Teilnehmende Versicherer
Mit dem Vergleich von CHECK24 können Sie über 300 Tarifvarianten der Reiseversicherung kostenlos vergleichen. Gemäß § 60 Abs. 1 S. 2 ("Hinweis zu eingeschränkter Marktabdeckung") und Abs. 2 VVG ("Markt- und Informationsgrundlage") weisen wir dennoch ausdrücklich auf eine eingeschränkte Versicherer- und Vertragsauswahl hin. Informationen zu den teilnehmenden und nicht teilnehmenden Versicherern und Versicherungstarifen finden Sie hier.
CHECK24 ist Testsieger
CHECK24 ist bester Dienstleister in der Kategorie „Portale Versicherungsvergleich”. Das ergab die Untersuchung „Deutschlands beste Dienstleister im Versicherungswesen 2023” der ServiceValue GmbH. Die Untersuchung erfolgte im Auftrag der Tageszeitung Handelsblatt. CHECK24 sicherte sich dabei den ersten Rang.
(Quelle: 2023 – Handelsblatt & ServiceValue: Die beliebtesten Versicherungen bei Verbrauchern)
So viel können Sie sparen
Günstigster Tarif
1,18 €Teuerster Tarif
19,00 €17,82 €Gesamtersparnis (93 %)
Eine Reisekrankenversicherung für eine Person unter 31 Jahren, im Einmalschutz und 1 Tag Reisedauer in Europa.
Günstigste Reiseversicherung: 1,18 € einmalig
Allianz Travel, Reise-Krankenschutz Europa
Teuerste Reiseversicherung: 19,00 € einmalig
mdt travel, Premium Kranken Plus
Quelle: CHECK24 Vergleichsrechner für Reiseversicherung, Stand 02/2024
Insgesamt können Sie bis zu 4 Bereiche versichern:
Rücktritt
Erstattet die Kosten, wenn man eine Reise nicht antreten kann.
Reiseabbruch
Erstattet die Kosten, wenn man eine bereits begonnene Reise ungeplant abbrechen oder verlängern muss.
Reisekranken
Erstattet die Kosten, wenn man während einer Reise ärztlich behandelt werden muss.
Gepäck
Erstattet die Kosten bei Verspätung, Beschädigung oder Verlust des Gepäcks.
Insgesamt können Sie bis zu 4 Bereiche versichern:
Rücktritt
Erstattet die Kosten, wenn man eine Reise nicht antreten kann.
Reiseabbruch
Erstattet die Kosten, wenn man eine bereits begonnene Reise ungeplant abbrechen oder verlängern muss.
Reisekranken
Erstattet die Kosten, wenn man während einer Reise ärztlich behandelt werden muss.
Gepäck
Erstattet die Kosten bei Verspätung, Beschädigung oder Verlust des Gepäcks.
Beispielrechnung: Reisekrankenversicherung für eine Person im Alter von 30 Jahren, im Einmalschutz für eine Reisedauer von 1 Tag in Europa.
Berechnung vom 12.04.2024