Leistungsart
In den Allgemeinen Bedingungen für die Rechtschutzversicherung von 2010(ARB)sind unter § 2 die Leistungsarten einer privaten Rechtsschutzversicherung aufgeführt:
- Schadenersatz Rechtsschutz
- Arbeitsrechtsschutz
- Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz
- Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht
-
Steuer Rechtsschutz vor Gerichten
- Sozialgerichts-Rechtsschutz
- Verwaltungs- Rechtsschutz in Verkehrssachen
- Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz
- Straf-Rechtsschutz
- Ordnungswidrigkeiten Rechtsschutz
- Beratungs-Rechtsschutz im Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrecht
Der Versicherungsnehmer kann in unterschiedlichen Versicherungsformen den Umfang des Versicherungsschutzes bzw. die Leistungsarten innerhalb einer spezifischen Vertragsform bestimmen. Formen des Versicherungsschutzes – gemäß ARB2010 – sind:
- Verkehrsrechtsschutz
- Fahrer-Rechtsschutz
- Privat-Rechtsschutz für Selbständige
- Berufs-Rechtsschutz für Selbständige, Rechtsschutz für Firmen und Vereine
- Privat- und Berufsrechtsschutz für Nichtselbständige
- Privat-, Berufs- und Verkehrs- Rechtsschutz für Nichtselbständige
- Landwirtschafts- und Verkehrs-Rechtsschutz
- Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutz für Selbständige
- Rechtsschutz für Eigentümer und Mieter von Wohnungen und Grundstücken
Verfügt ein Versicherungsnehmer beispielsweise über die Form eines Verkehrsrechtsschutzes, der die Leistungsart Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz enthält, so übernimmt die Rechtsschutzversicherung in der Regel sämtliche Kosten, die in einem Verkehrsrechtsprozess anfallen. Hierzu gehören Kosten für den Schriftwechsel, Rechtsanwaltskosten, Honorare für Sachverständige, Zeugengebühren, Gerichts- und Gutachterkosten. Beim Abschluss einer privaten Rechtsschutzversicherung ist es wichtig darauf zu achten, dass man die richtige Leistungsart und Versicherungsform wählt, sowie für eine ausreichende Deckungssumme sorgt. Auch der Geltungsbereich und die Ausschlüsse sollte stets vor Vertragsabschluss geprüft werden.
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