




Der Strafrechtsschutz ist Bestandteil diverser Rechtsschutzversicherungen, wie z.B. des
Strafrechtsschutz besteht auch für die Verteidigung gegen Vorwürfe verkehrsrechtlicher Vergehen. Wird ein solches Vergehen nicht als Straftat bewertet, fällt dieses in den speziellen Bereich des Ordnungswidrigkeiten- bzw. Verkehrs-Rechtsschutzes. Wird dem Versicherten ein Vergehen vorgeworfen, dessen vorsätzliche oder fahrlässige Begehung strafbar ist, genießt er nur solange Rechtsschutz, bis ihm die vorsätzliche Tat nachgewiesen wurde. Erfüllt ein Vergehen offensichtlich den Tatbestand der Vorsätzlichkeit, wie etwa ein Raubüberfall oder eine Beleidigung, besteht generell kein Versicherungsschutz. (In Fällen der Vorsätzlichkeit kann ein Spezial Strafrechtsschutz wirksam sein.)
In einem Rechtsstaat, der ein friedliches Zusammenleben garantieren soll, gibt es eine Vielzahl von Handlungen, die unter Strafe stehen. Da Menschen oft emotional oder aus Unwissenheit handeln, kann man sich schnell als Beschuldigter in einem Strafrechtsprozess wiederfinden. Oder noch schlimmer: Nicht selten kommt es vor, dass Menschen zu Unrecht einer Straftat beschuldigt werden.
Durch aufwendige Gutachten und langwierige Prozesse kann eine angemessene Strafverteidigung oft den finanziellen Ruin eines Menschen bedeuten. Schutz vor einem solchen Kostenrisiko bietet nur eine Strafrechtsschutzversicherung als Bestandteil des Privatrechtsschutzes und Berufsrechtsschutzes. Neben Privatpersonen können auch Unternehmen eine solche Police abschließen: Da für viele strafrechtliche Vergehen nicht die Firma, sondern nur eine einzelne natürliche Person belangt werden kann, entscheiden sich immer mehr Betriebe zum Schutz ihrer Mitarbeiter für eine entsprechende Police.
Typische Leistungen einer Strafrechtsschutzversicherung umfassen die in Strafverfahren anfallenden Kosten für Anwälte, Zeugen, Gutachter, Nebenkläger, Reisen und das Gericht. Solange das Urteil keine Vorsätzlichkeit bestätigt, übernimmt die Versicherung sämtliche Verfahrenskosten. Im Umfang selten enthalten sind allerdings Geldstrafen und Bußgelder.
Ebenso ist eine präventive Erstberatung durch einen Anwalt meist nicht Teil eines Strafrechtsschutzes. Wie die meisten anderen Rechtsschutzversicherungen wird sie erst mit einem Gesetzesverstoß (beziehungsweise der Anschuldigung) wirksam. Die Strafrechtsschutzversicherung ist ein sinnvolles und oft auch notwendiges Mittel, um die eigenen Rechte bestmöglich vor Gericht durchzusetzen. Um die besten Policen und deren Anbieter zu finden, sollten Sie einen kostenlosen und unverbindlichen Rechtsschutzversicherungsvergleich durchführen. In jedem Fall ist Vorsicht besser als Nachsicht.
Die Ordnungswidrigkeiten Rechtsschutzversicherung ist eine Individualversicherung. Sie übernimmt die Verteidigungs- und Verfahrenskosten in Ordnungswidrigkeiten- und Bußgeldverfahren. Kosten können beispielsweise durch den schriftlichen Rechtseinspruch oder durch die rechtliche Vertretung durch einen Anwalt entstehen. Die Rechtsschutzversicherung für Ordnungswidrigkeiten übernimmt zudem die Kosten für Zeugengelder und Gutachten.
Um die passende Versicherung zu finden ist es sinnvoll einen Rechtsschutz Vergleich vorzunehmen. So spart man sich viel Zeit, Geld und Ärger. Daher vergleichen Sie am besten jetzt schnell und kostenlos auf CHECK24 die unterschiedlichen Versicherungspolicen in Sachen privatem Rechtsschutz.