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Wichtige Fragen in Kürze

  • Was für Leistungen bietet eine Rechtsschutzversicherung?

    Was für Leistungen bietet eine Rechtsschutzversicherung?

    Die Leistungen des Versicherers umfassen die Übernahme folgender Kosten bis zur vereinbarten Versicherungssumme:

    • Anwaltskosten innerhalb der gesetzlichen Gebührenordnung
    • Gerichts- und Gerichtsvollzieherkosten
    • Kosten für Zeugen und Gutachter
    • Die Kosten der gegnerischen Partei, zu deren Erstattung man verpflichtet ist
    • Stellen einer Kaution bei Strafangelegenheiten

    Sollte das Verfahren im Ausland ausgetragen werden, zahlt das Versicherungsunternehmen dafür, dass alle erforderlichen Dokumente übersetzt werden. Auch die Reisekosten des Versicherten werden erstattet, wenn sein persönliches Erscheinen vor dem ausländischen Gericht gefordert wird.

  • Was sichert die Rechtsschutzversicherung ab?

    Was sichert die Rechtsschutzversicherung ab?

    1. Privatrechtschutz

    Die Privatrechtsschutz kümmert sich um die Bereiche Schadenersatz, Vertrags- und Sachenrecht, Ordnungswidrigkeiten, Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten und Sozialgerichten, Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz und Beratung im Familien und Erbrecht.

    2. Berufsrechtsschutz (Nur in Kombination mit Privat-RS)

    Die Berufsrechtschutzversicherung hilft Ihnen z.B. bei Streitigkeiten mit dem Arbeitgeber beispielsweise im Falle einer Kündigung.

    3. Verkehrsrechtsschutz

    Eine Verkehrsrechtsschutzversicherung bietet Ihnen die Kostenübernahme bei der Klärung einer strittigen Schuldfrage oder der Durchsetzung von Schadenersatzforderungen.

    4. Vermieter- / Mieter- und Hausbesitzer Rechtsschutz (Nur in Kombination mit Privat-RS)

    Der (Vermieter-)Mieter- und Eigentümerrechtsschutz schützt den Eigentümer einer (selbstgenutzten) Wohneinheit oder den Mieter bei Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit Grundstücken oder Gebäude(teile)n.

  • Entfallen die Wartezeiten, wenn eine Vorversicherung bestand?

    Entfallen die Wartezeiten, wenn eine Vorversicherung bestand?

    Ja. Dies gilt allerdings nur bei einem zeitlich nahtlosen Übergang der beiden Versicherungsverträge. So muss der letzte Tag der Vorversicherung sich mit dem ersten Tag der neuen Rechtsschutzversicherung überschneiden.

  • Welche Personen sind in der Rechtsschutzversicherung mit eingeschlossen?

    Welche Personen sind in der Rechtsschutzversicherung mit eingeschlossen?

    Bei dem Abschluss einer Rechtsschutzversicherung ist der Versicherungsnehmer abgesichert. Im speziellen Fall der Verkehrsrechtsschutz-Versicherung ist der berechtigte Fahrer im Versicherungsumfang enthalten.

    Im Familientarif der Rechtsschutz-Versicherung sind neben dem Versicherungsnehmer ebenfalls der Ehegatte, sowie alle unverheirateten Kinder bis zu dem 26. Lebensjahr (solange sie Kindergeldberechtigt sind) bzw. bis zum Ende ihrer Erstausbildung mitversichert. Im Bereich der Privat-Rechtsschutz hat der Versicherungsnehmer ebenfalls die Möglichkeit, anstelle eines Ehegatten, einen nichtehelichen Lebenspartner mitzuversichern. Im Besonderen sind die Versicherungsbedingungen des jeweiligen Versicherers zu beachten.

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Rechtsschutz Lexikon

Landwirtschafts- und Verkehrs-Rechtsschutz (LuV)

Wer einen Forst- oder Landwirtschaftsbetrieb besitzt, kann sich, die engste Familie und seine Mitarbeiter mit einem Landwirtschafts- und Verkehrsrechtsschutz gegen viele Risiken absichern. Diese Rechtsschutzform umfasst den beruflichen und privaten Bereich des Betriebsinhabers, sowie die Ausübung einer nichtselbstständigen Tätigkeit. Alle anderen privaten oder beruflichen Tätigkeitsformen(selbstständig und freiberuflich), die nicht die Land- oder Forstwirtschaft betreffen, müssen durch einen privaten Berufs-,  Fahrer- und Verkehrsrechtsschutz (für Selbständige), gesondert versichert werden.

Zum versicherten Personenkreis gehören der im Versicherungsschein eingetragene Ehe- oder Lebenspartner, minderjährige Kinder und unverheiratete volljährige Kinder bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres. Befinden sich letztere jedoch in einer dauerhaften beruflichen Anstellung, sind sie nicht länger automatisch mitversichert. Zudem sind sämtliche Personen die bei Vertragsabschluss berechtigte Fahrer oder Fahrinsassen sind, sowie Mitinhaber und deren ehelichen/eingetragenen Lebenspartner mitversichert. Auch Altenteiler und die im Betrieb beschäftigten Personen sind im Rahmen ihrer Berufsausübung mitversichert.

Der Versicherungsschutz umfasst in der Regel:

Vor Vertragsabschluss sollten Leistungsumfang und mitversicherter Personenkreis genau geprüft werden. Wird eine Obliegenheit des Vertrages verletzt, ist der Rechtsschutz nur eingeschränkt oder gar nicht wirksam. 

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Hinweis: Trotz gewissenhafter Recherche kann die Richtigkeit und Aktualität der Angaben nicht garantiert werden.