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Kulanz

Die wichtigsten Informationen im Überblick

  • Kulanz ist das freiwillige Entgegenkommen eines Vertragspartners
  • Es gibt keinen Rechtsanspruch auf eine Kulanz
  • Nur bei einem bestehenden Vertragsverhältnis ist kulantes Verhalten möglich
  • Höhe der Kulanz richtet sich nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

Definition Kulanz

Kulanz ist das Entgegenkommen eines Vertragspartners und äußert sich in Form eines Rechtsverzichts beziehungsweise einer vollständigen oder teilweisen Kostenübernahme

In der Regel haben sich beim Abschluss eines Vertrages mindestens zwei Parteien freiwillig zur Erbringung einer Leistung verpflichtet. Bei einem Versicherungsvertrag muss der Versicherungsnehmer monatlich, quartalsweise, halb- oder jährlich einen Versicherungsbeitrag bezahlen. Die Versicherung muss im Gegenzug in einem Versicherungsfall finanziell für entstandene Schäden aufkommen. Sollte der Schaden des Versicherungsnehmers jedoch nicht von den Leistungen des Versicherungstarifes abgedeckt sein, greifen die Leistungen der Versicherungsgesellschaft grundsätzlich nicht. Allerdings kann sich der Versicherer gegenüber dem Kunden kulant zeigen und trotzdem für den Schaden oder einen Teil des Schadens aufkommen.

Rechtliche Regelungen der Kulanz

Kulantes Verhalten äußert sich auf rein freiwilliger Basis und ist nicht gesetzlich vorgeschrieben. Ein Rechtsanspruch des Kunden auf eine Kulanzzahlung besteht daher nicht. 
Wenn allerdings die Frage der Kulanz im Raum steht, gibt es bestimmte Sachverhalte, die eine wichtige Rolle in der Entscheidung der Versicherung spielen. Dabei handelt es sich unter anderem um folgende Aspekte:

  • Schadenhäufigkeit: Wie häufig hatte der Versicherungsnehmer im Versicherungszeitraum einen Schaden?
  • Dauer der Versicherungszugehörigkeit: Wie lange hat der Versicherte schon die entsprechende Versicherung bei dem Anbieter?
  • Wirtschaftliche Lage des Versicherten: Kann der Versicherungsnehmer die Schadenssumme zahlen?
  • Umfang des Rechtsschutzvertrags: Welcher Schaden liegt vor und wie groß ist der Umfang des bestehenden Vertrags?

Voraussetzung dabei ist, dass ein Vertragsverhältnis besteht. Denn bei einem fehlenden Vertragsverhältnis darf die Versicherung rein rechtlich keine Kulanz zahlen. Eine Ausnahme ist hierbei, wenn ein Beratungsverschulden auf Seiten der Versicherungsgesellschaft vorliegt. Auch haben Kunden, denen eine Kulanz gewährt wurde, keinen generellen Anspruch für die Zukunft. Das heißt, dass eine Kulanzzahlung der Versicherung völlig unabhängig von jeder weiteren Kulanzzahlung ist und somit jeder Schadensfall individuell betrachtet werden muss. Auch die Höhe der Kulanz ist nicht auf den vollen Umfang festgelegt, sondern richtet sich nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit.

Unterscheidung Kulanz, Garantie und Gewährleistung

Bei einer Garantie handelt es sich um eine freiwillige Selbstverpflichtung des Herstellers oder Händlers, für Mängel am Produkt aufzukommen. Wenn also ein gekauftes Produkt innerhalb des vom Hersteller oder Händler vorgegebenen Zeitraums kaputt geht, haben Verbraucher das Recht auf Reparatur.

Eine Gewährleistung hingegen ist eine gesetzlich vorgeschriebene Regelung, die vorgibt, dass die Waren des Herstellers oder Händlers zum Zeitpunkt des Kaufs mangelfrei sein müssen. Wenn Verbraucher merken, dass dies nicht der Fall ist, können sie innerhalb eines gesetzlich geregelten Zeitraums (24 Monate bei Neuwaren und 12 Monaten bei Gebrauchtwaren) Beschwerde einlegen und Abhilfe verlangen.

Der Unterschied zur Kulanz liegt vor allem darin, dass es sich bei der Gewährleistung um eine gesetzliche oder eine freiwillige Verpflichtung handelt, wohingegen die Kulanz rein freiwillig erfolgt. Versicherer können daher bei jedem Schadensfall individuell entscheiden, ob sie Kulanz gewähren oder nicht. 

Rechtliche Überprüfung der Kulanz

Voraussetzung für die Zahlung einer Kulanz durch die Versicherung ist ein bestehendes Vertragsverhältnis. Wer also auf Kulanz im Falle eines nicht abgedeckten Schadens hofft, muss vorerst prüfen, ob eine entsprechende Versicherung vorhanden ist. Mit einer Rechtsschutzversicherung haben Sie zusätzlich die Möglichkeit, einen rechtlichen Rat bezüglich eines Kulanzantrags bei einem Rechtsanwalt einzuholen.
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