Kulanz
Kulanz wird in erster Linie bei Vertragsverhältnissen ausgesprochen. In der Regel haben sich beim Abschluss eines Vertrages mindestens zwei Parteien freiwillig zur Erbringung einer Leistung verpflichtet. Beim Kaufvertrag hat sich der Käufer dazu verpflichtet eine bestimmte Dienstleisung oder Objekt abzunehmen und zu bezahlen. Der Verkäufer hingegen hat sich dazu verpflichtet die Dienstleistung oder das Objekt bereit zu stellen. Sollte der Käufer jedoch den Verkauf widerrufen und dabei eine Klausel des Vertrages verletzen, kann der Verkäufer von seinem Recht auf Entschädigung absehen und sich gegenüber dem Kunden kulant zeigen.
Kulantes Verhalten ist das Entgegenkommen eines Vertragspartners und äußert sich in Form eines Rechtsverzichts bzw. einer vollständigen oder teilweisen Kostenübernahme oder Warenrücknahme. Es gibt keinen Rechtsanspruch auf Kulanz. Sie wird absolut freiwillig gewährt und dient in der Regel der Zufriedenstellung oder Bindung von Kunden. Für Personen die komplizierte oder häufig Verträge abschließen, ist es hilfreich über eine Rechtsschutzversicherung zu verfügen.
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