Allgemeine Bedingungen für die Rechtsschutz-Versicherung (ARB)
Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GdV) gibt in unregelmäßigen Zeiträumen Allgemeine Bedingungen für die Rechtschutzversicherung heraus. Diese Bedingungen sind für die einzelnen Versicherungsanbieter eine unverbindliche Mustervorlage in Sachen Vertragsgestaltung. An dieser Vorlage können und sollten sie ihren Leistungsumfang und ihre Leistungsarten ausrichten. Es steht den privaten Rechtsschutzversicherungen allerdings frei von den vorgeschlagenen Bedingungen abzuweichen und spezielle Versicherungskonditionen anzubieten.
Je nach Versicherungsbereich und -gegenstand gibt es Unterschiede in der Höhe der Versicherungsbeiträge und des Umfangs der Versicherungsleistungen. In den ARB findet der Versicherungsnehmer die verschiedenen Versicherungsformen des Rechtschutzes, Bedingungen wann ein Rechtsschutzfall eintritt und allgemeine Informationen zum Versicherungsverhältnis, wie z.B. Kündigungsfristen, die Rechtsstellung der versicherten Personen etc. Der letzte unverbindliche Vorschlag des GdV ist vom September 2010.
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