Allgemeiner Straf-Rechtsschutz
Neben dem allgemeinen Strafrechtschutz gibt es noch den sogenannten Spezial Strafrechtsschutz. Der allgemeine Strafrechtsschutz kann strafrechtsrelevante oder aber auch verkehrsrechtsrelevante Tatbestände abdecken. Ein allgemeiner Straf-Rechtsschutz deckt normalerweise nur Fälle ab die sich mit einem Verstoß gegen das Straf-, sowie dem Betäubungsmittel- und Waffengesetz beschäftigen. Wenn es in einem Strafverfahren jedoch darum geht sich bezüglich eines verkehrsrechtliches Vergehens zu verteidigen, ist hierzu ein Fahrer- oder Verkehrsrechtsschutz nötig, der einen Straf- und Ordnungswidrigkeiten Rechtsschutz beinhaltet. Darunter fallen auch begangene Ordnungswidrigkeiten, bei denen fahrlässiges oder gar ein potentiell vorsätzliches Verhalten vorliegt. Stellt sich im Prozess heraus, dass das Vergehen vorsätzlich war, gibt es keinen Anspruch auf Rechtsschutz und Kostenübernahme.
Rechtssystematisch ist jedoch das Ordnungswidrigkeitenrecht Teil des Strafrechts. Es ist dem Strafrecht nachgebildet, sieht jedoch als Strafmaßnahmen Bußgelder und keine Strafgelder vor. Ist eine Tat Straftat und Ordnungswidrigkeit zugleich(z.B. Tatbestand Trunkenheit am Steuer: Fahruntüchtigkeit vs. betrunken Autofahren), so hat das Strafgesetz Vorrang. Die Verteidigung in einem Strafrechtsprozess ist eine extrem heikle Angelegenheit. Hier kommt es nämlich oftmals, anders als bei Steuerordnungswidrigkeiten, nicht nur auf Fakten, sondern auf Indizien an.
Bei einem Strafverfahren ist es besser nicht durch einen zugewiesenen Pflichtverteidiger, sondern mit einem erfahrenen Strafverteidiger seine Unschuld zu beweisen. Strafverfahren können schnell anhängig werden. Kommt es bei der Erbringung einer Betreuungsleistung zu einem Unglück, besteht die Möglichkeit, dass der Staat oder die geschädigte Person den Vorwurf der fahrlässigen Körperverletzung erhebt. Solange ein Vorsatz nur unterstellt und nicht bewiesen ist, steht dem Versicherungsnehmer die allgemeine Strafrechtsschutzversicherung finanzieller und juristischer zur Hilfe. Strafrechtsprozesse sind meistens sehr langwierig und kostenintensiv und für einen Normalbürger ist ein solches Prozedere ohne eine private Rechtsschutzversicherung kaum bezahlbar. Beim Straf-Rechtsschutz muss zudem unterschieden werden zwischen einem aktiven und passiven Straf-Rechtsschutz. Dies ist z.B. im Falle einer Nebenklage sehr wichtig.
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