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Wichtige Fragen in Kürze

  • Was für Leistungen bietet eine Rechtsschutzversicherung?

    Was für Leistungen bietet eine Rechtsschutzversicherung?

    Die Leistungen des Versicherers umfassen die Übernahme folgender Kosten bis zur vereinbarten Versicherungssumme:

    • Anwaltskosten innerhalb der gesetzlichen Gebührenordnung
    • Gerichts- und Gerichtsvollzieherkosten
    • Kosten für Zeugen und Gutachter
    • Die Kosten der gegnerischen Partei, zu deren Erstattung man verpflichtet ist
    • Stellen einer Kaution bei Strafangelegenheiten

    Sollte das Verfahren im Ausland ausgetragen werden, zahlt das Versicherungsunternehmen dafür, dass alle erforderlichen Dokumente übersetzt werden. Auch die Reisekosten des Versicherten werden erstattet, wenn sein persönliches Erscheinen vor dem ausländischen Gericht gefordert wird.

  • Was sichert die Rechtsschutzversicherung ab?

    Was sichert die Rechtsschutzversicherung ab?

    1. Privatrechtschutz

    Die Privatrechtsschutz kümmert sich um die Bereiche Schadenersatz, Vertrags- und Sachenrecht, Ordnungswidrigkeiten, Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten und Sozialgerichten, Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz und Beratung im Familien und Erbrecht.

    2. Berufsrechtsschutz (Nur in Kombination mit Privat-RS)

    Die Berufsrechtschutzversicherung hilft Ihnen z.B. bei Streitigkeiten mit dem Arbeitgeber beispielsweise im Falle einer Kündigung.

    3. Verkehrsrechtsschutz

    Eine Verkehrsrechtsschutzversicherung bietet Ihnen die Kostenübernahme bei der Klärung einer strittigen Schuldfrage oder der Durchsetzung von Schadenersatzforderungen.

    4. Vermieter- / Mieter- und Hausbesitzer Rechtsschutz (Nur in Kombination mit Privat-RS)

    Der (Vermieter-)Mieter- und Eigentümerrechtsschutz schützt den Eigentümer einer (selbstgenutzten) Wohneinheit oder den Mieter bei Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit Grundstücken oder Gebäude(teile)n.

  • Entfallen die Wartezeiten, wenn eine Vorversicherung bestand?

    Entfallen die Wartezeiten, wenn eine Vorversicherung bestand?

    Ja. Dies gilt allerdings nur bei einem zeitlich nahtlosen Übergang der beiden Versicherungsverträge. So muss der letzte Tag der Vorversicherung sich mit dem ersten Tag der neuen Rechtsschutzversicherung überschneiden.

  • Welche Personen sind in der Rechtsschutzversicherung mit eingeschlossen?

    Welche Personen sind in der Rechtsschutzversicherung mit eingeschlossen?

    Bei dem Abschluss einer Rechtsschutzversicherung ist der Versicherungsnehmer abgesichert. Im speziellen Fall der Verkehrsrechtsschutz-Versicherung ist der berechtigte Fahrer im Versicherungsumfang enthalten.

    Im Familientarif der Rechtsschutz-Versicherung sind neben dem Versicherungsnehmer ebenfalls der Ehegatte, sowie alle unverheirateten Kinder bis zu dem 26. Lebensjahr (solange sie Kindergeldberechtigt sind) bzw. bis zum Ende ihrer Erstausbildung mitversichert. Im Bereich der Privat-Rechtsschutz hat der Versicherungsnehmer ebenfalls die Möglichkeit, anstelle eines Ehegatten, einen nichtehelichen Lebenspartner mitzuversichern. Im Besonderen sind die Versicherungsbedingungen des jeweiligen Versicherers zu beachten.

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Rechtsschutz Lexikon

Allgemeiner Straf-Rechtsschutz

Neben dem allgemeinen Strafrechtschutz gibt es noch den sogenannten Spezial Strafrechtsschutz. Der allgemeine Strafrechtsschutz kann strafrechtsrelevante oder aber auch verkehrsrechtsrelevante Tatbestände abdecken. Ein allgemeiner Straf-Rechtsschutz deckt normalerweise nur Fälle ab die sich mit einem Verstoß gegen das Straf-, sowie dem Betäubungsmittel- und Waffengesetz beschäftigen. Wenn es in einem Strafverfahren jedoch darum geht sich bezüglich eines verkehrsrechtliches Vergehens zu verteidigen, ist hierzu ein Fahrer- oder Verkehrsrechtsschutz nötig, der einen Straf- und Ordnungswidrigkeiten Rechtsschutz beinhaltet. Darunter fallen auch begangene Ordnungswidrigkeiten, bei denen fahrlässiges oder gar ein potentiell vorsätzliches Verhalten vorliegt. Stellt sich im Prozess heraus, dass das Vergehen vorsätzlich war, gibt es keinen Anspruch auf Rechtsschutz und Kostenübernahme.

Rechtssystematisch ist jedoch das Ordnungswidrigkeitenrecht Teil des Strafrechts. Es ist dem Strafrecht nachgebildet, sieht jedoch als Strafmaßnahmen Bußgelder und keine Strafgelder vor. Ist eine Tat Straftat und Ordnungswidrigkeit zugleich(z.B. Tatbestand Trunkenheit am Steuer: Fahruntüchtigkeit vs. betrunken Autofahren), so hat das Strafgesetz Vorrang. Die Verteidigung in einem Strafrechtsprozess ist eine extrem heikle Angelegenheit. Hier kommt es nämlich oftmals, anders als bei Steuerordnungswidrigkeiten, nicht nur auf Fakten, sondern auf Indizien an.

Bei einem Strafverfahren ist es besser nicht durch einen zugewiesenen Pflichtverteidiger, sondern mit einem erfahrenen Strafverteidiger seine Unschuld zu beweisen. Strafverfahren können schnell anhängig werden. Kommt es bei der Erbringung einer Betreuungsleistung zu einem Unglück, besteht die Möglichkeit, dass der Staat oder die geschädigte Person den Vorwurf der fahrlässigen Körperverletzung erhebt. Solange ein Vorsatz nur unterstellt und nicht bewiesen ist, steht dem Versicherungsnehmer die allgemeine Strafrechtsschutzversicherung finanzieller und juristischer zur Hilfe. Strafrechtsprozesse sind meistens sehr langwierig und kostenintensiv und für einen Normalbürger ist ein solches Prozedere ohne eine private Rechtsschutzversicherung kaum bezahlbar. Beim Straf-Rechtsschutz muss zudem unterschieden werden zwischen einem aktiven und passiven Straf-Rechtsschutz. Dies ist z.B. im Falle einer Nebenklage sehr wichtig.

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Hinweis: Trotz gewissenhafter Recherche kann die Richtigkeit und Aktualität der Angaben nicht garantiert werden.