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Wichtige Fragen in Kürze

  • Was für Leistungen bietet eine Rechtsschutzversicherung?

    Was für Leistungen bietet eine Rechtsschutzversicherung?

    Die Leistungen des Versicherers umfassen die Übernahme folgender Kosten bis zur vereinbarten Versicherungssumme:

    • Anwaltskosten innerhalb der gesetzlichen Gebührenordnung
    • Gerichts- und Gerichtsvollzieherkosten
    • Kosten für Zeugen und Gutachter
    • Die Kosten der gegnerischen Partei, zu deren Erstattung man verpflichtet ist
    • Stellen einer Kaution bei Strafangelegenheiten

    Sollte das Verfahren im Ausland ausgetragen werden, zahlt das Versicherungsunternehmen dafür, dass alle erforderlichen Dokumente übersetzt werden. Auch die Reisekosten des Versicherten werden erstattet, wenn sein persönliches Erscheinen vor dem ausländischen Gericht gefordert wird.

  • Was sichert die Rechtsschutzversicherung ab?

    Was sichert die Rechtsschutzversicherung ab?

    1. Privatrechtschutz

    Die Privatrechtsschutz kümmert sich um die Bereiche Schadenersatz, Vertrags- und Sachenrecht, Ordnungswidrigkeiten, Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten und Sozialgerichten, Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz und Beratung im Familien und Erbrecht.

    2. Berufsrechtsschutz (Nur in Kombination mit Privat-RS)

    Die Berufsrechtschutzversicherung hilft Ihnen z.B. bei Streitigkeiten mit dem Arbeitgeber beispielsweise im Falle einer Kündigung.

    3. Verkehrsrechtsschutz

    Eine Verkehrsrechtsschutzversicherung bietet Ihnen die Kostenübernahme bei der Klärung einer strittigen Schuldfrage oder der Durchsetzung von Schadenersatzforderungen.

    4. Vermieter- / Mieter- und Hausbesitzer Rechtsschutz (Nur in Kombination mit Privat-RS)

    Der (Vermieter-)Mieter- und Eigentümerrechtsschutz schützt den Eigentümer einer (selbstgenutzten) Wohneinheit oder den Mieter bei Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit Grundstücken oder Gebäude(teile)n.

  • Entfallen die Wartezeiten, wenn eine Vorversicherung bestand?

    Entfallen die Wartezeiten, wenn eine Vorversicherung bestand?

    Ja. Dies gilt allerdings nur bei einem zeitlich nahtlosen Übergang der beiden Versicherungsverträge. So muss der letzte Tag der Vorversicherung sich mit dem ersten Tag der neuen Rechtsschutzversicherung überschneiden.

  • Welche Personen sind in der Rechtsschutzversicherung mit eingeschlossen?

    Welche Personen sind in der Rechtsschutzversicherung mit eingeschlossen?

    Bei dem Abschluss einer Rechtsschutzversicherung ist der Versicherungsnehmer abgesichert. Im speziellen Fall der Verkehrsrechtsschutz-Versicherung ist der berechtigte Fahrer im Versicherungsumfang enthalten.

    Im Familientarif der Rechtsschutz-Versicherung sind neben dem Versicherungsnehmer ebenfalls der Ehegatte, sowie alle unverheirateten Kinder bis zu dem 26. Lebensjahr (solange sie Kindergeldberechtigt sind) bzw. bis zum Ende ihrer Erstausbildung mitversichert. Im Bereich der Privat-Rechtsschutz hat der Versicherungsnehmer ebenfalls die Möglichkeit, anstelle eines Ehegatten, einen nichtehelichen Lebenspartner mitzuversichern. Im Besonderen sind die Versicherungsbedingungen des jeweiligen Versicherers zu beachten.

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Rechtsschutz Lexikon

Bußgeld

Bußgeld ist zu unterscheiden vom Strafgeld. Ein Bußgeld wird meist bei Verstößen gegen die allgemeine Ordnung und staatliche oder kommunale Gebote erhoben, sowie bei der Nichteinhaltung von Verwaltungsvorschriften. Ein Strafgeld bzw. eine Geldstrafe hingegen wird in Strafgerichtsprozessen erhoben, d.h. wenn das Vergehen keine Ordnungswidrigkeit darstellt, sondern eine Straftat. Ein Bußgeld kann nicht wie eine Geldstrafe in eine Freiheitsstrafe umgewandelt werden. Insofern ein Bußgeld fristgerecht bezahlt wird, zieht eine Ordnungswidrigkeit keine weiteren Konsequenzen nach sich, d.h. heißt man ist nicht Vorbestraft. Ordnungswidrigkeiten sind zwar Teil des Strafrechts, werden jedoch primär vom Amtsgericht verhandelt. Anstelle eines Bußgeldes kann auch eine schlichte Verwarnung treten. Wann und ob eine Verwarnung ausgesprochen wird, sowie die Höhe der Bußgelder findet man im Bußgeldkatalog.

Mit Hilfe des Begriffspaares Gebot und Verbot unterscheidet die Executive und Legislative den Schweregrad eines ordnungswidrigen Vergehens bzw. einer Straftat. Es ist z.B. ein Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung(StVO) wenn ein Autofahrer leicht alkoholisiert am Steuer sitzt. Alkohol am Steuer kann jedoch eine Straftat darstellen, wenn der Autofahrer so betrunken ist, das er den strafrechtlich relevanten Tatbestand der Fahruntüchtigkeit erfüllt. Überschreitet ein Autofahrer jedoch nicht eine bestimmte Promillegrenze stellt sein Vergehen nur eine Ordnungswidrigkeit und keine Straftat dar. Er erhält dann meist einen Bußgeldbescheid und je nach Schwere des Vergehens Punkte in Flensburg. Egal um welches Vergehen es sich letztlich handelt, beide Formen des Vergehens fallen in den Zuständigkeitsbereich eines Anwalts für Strafrecht. Wenn man über eine private Rechtsschutzversicherung verfügt, ist es wichtig darauf zu achten ob man über einen allgemeinen bzw. speziellen Strafrechtsschutz verfügt oder über einen Fahrer- oder Verkehrsrechtsschutz der Straf- und Ordnungswidrigkeiten mit abdeckt.

Achtung: Ordnungswidrigkeiten- und Verwaltungsverfahren wegen eines Halte- oder Parkverstoßes sind in der Regel von der Rechtsschutzversicherung ausgeschlossen.

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