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Wichtige Fragen in Kürze

  • Was für Leistungen bietet eine Rechtsschutzversicherung?

    Was für Leistungen bietet eine Rechtsschutzversicherung?

    Die Leistungen des Versicherers umfassen die Übernahme folgender Kosten bis zur vereinbarten Versicherungssumme:

    • Anwaltskosten innerhalb der gesetzlichen Gebührenordnung
    • Gerichts- und Gerichtsvollzieherkosten
    • Kosten für Zeugen und Gutachter
    • Die Kosten der gegnerischen Partei, zu deren Erstattung man verpflichtet ist
    • Stellen einer Kaution bei Strafangelegenheiten

    Sollte das Verfahren im Ausland ausgetragen werden, zahlt das Versicherungsunternehmen dafür, dass alle erforderlichen Dokumente übersetzt werden. Auch die Reisekosten des Versicherten werden erstattet, wenn sein persönliches Erscheinen vor dem ausländischen Gericht gefordert wird.

  • Was sichert die Rechtsschutzversicherung ab?

    Was sichert die Rechtsschutzversicherung ab?

    1. Privatrechtschutz

    Die Privatrechtsschutz kümmert sich um die Bereiche Schadenersatz, Vertrags- und Sachenrecht, Ordnungswidrigkeiten, Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten und Sozialgerichten, Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz und Beratung im Familien und Erbrecht.

    2. Berufsrechtsschutz (Nur in Kombination mit Privat-RS)

    Die Berufsrechtschutzversicherung hilft Ihnen z.B. bei Streitigkeiten mit dem Arbeitgeber beispielsweise im Falle einer Kündigung.

    3. Verkehrsrechtsschutz

    Eine Verkehrsrechtsschutzversicherung bietet Ihnen die Kostenübernahme bei der Klärung einer strittigen Schuldfrage oder der Durchsetzung von Schadenersatzforderungen.

    4. Vermieter- / Mieter- und Hausbesitzer Rechtsschutz (Nur in Kombination mit Privat-RS)

    Der (Vermieter-)Mieter- und Eigentümerrechtsschutz schützt den Eigentümer einer (selbstgenutzten) Wohneinheit oder den Mieter bei Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit Grundstücken oder Gebäude(teile)n.

  • Entfallen die Wartezeiten, wenn eine Vorversicherung bestand?

    Entfallen die Wartezeiten, wenn eine Vorversicherung bestand?

    Ja. Dies gilt allerdings nur bei einem zeitlich nahtlosen Übergang der beiden Versicherungsverträge. So muss der letzte Tag der Vorversicherung sich mit dem ersten Tag der neuen Rechtsschutzversicherung überschneiden.

  • Welche Personen sind in der Rechtsschutzversicherung mit eingeschlossen?

    Welche Personen sind in der Rechtsschutzversicherung mit eingeschlossen?

    Bei dem Abschluss einer Rechtsschutzversicherung ist der Versicherungsnehmer abgesichert. Im speziellen Fall der Verkehrsrechtsschutz-Versicherung ist der berechtigte Fahrer im Versicherungsumfang enthalten.

    Im Familientarif der Rechtsschutz-Versicherung sind neben dem Versicherungsnehmer ebenfalls der Ehegatte, sowie alle unverheirateten Kinder bis zu dem 26. Lebensjahr (solange sie Kindergeldberechtigt sind) bzw. bis zum Ende ihrer Erstausbildung mitversichert. Im Bereich der Privat-Rechtsschutz hat der Versicherungsnehmer ebenfalls die Möglichkeit, anstelle eines Ehegatten, einen nichtehelichen Lebenspartner mitzuversichern. Im Besonderen sind die Versicherungsbedingungen des jeweiligen Versicherers zu beachten.

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Rechtsschutz Lexikon

Bürgschaftsvertrag

Durch einen Bürgschaftsvertrag sichert sich ein Gläubiger rechtskräftig gegen die potentielle Zahlungsunfähigkeit eines Schuldners ab. Hierbei kann das Geschäfts- bzw. Schuldverhältnis zwischen Gläubiger und Schuldner verschiedene Formen annahmen. Beim Bürgschaftsvertrag handelt es sich um einen einseitigen, Vertrag, d.h. der Bürge steht alleinig in der Pflicht für ausstehende Verbindlichkeiten des Hauptschuldners aufzukommen. Da ein privatrechtlicher Vertrag vorliegt besteht für den Gläubiger die Möglichkeit den Bürgen durch ein Gerichtsverfahren zur Zahlung von Schulden zu zwingen.

Da es im Grunde in der Natur der Sache liegt, dass der Schuldner über keine oder kaum finanziell Mittel verfügt, könnte er die Bürgschaft für seine Zahlungen mit Hilfe einer Rechtsschutzversicherung einklagen. Dies ist jedoch nicht nötig, da der Bürge durch den Bürgschaftsvertrag in der Pflicht steht, d.h. die Gläubiger werden sich ausbleibende Verbindlichkeiten beim Bürgen holen. Aus diesem Grund wäre es ratsam, wenn der Bürge den Bürgschaftsvertrag mit Hilfe eines Rechtsanwalts konzipiert und zudem über einen darüber hinausgehenden Rechtsschutz verfügt. Bürgschaften werden in vielen Bereichen (Mietverhältnisse oder Immobilienfinanzierung) immer öfters genutzt.

Wenn der Gläubiger in welcher Form auch immer über eine Rechtsschutzversicherung verfügt, genießt er gegenüber dem Bürgen den gleichen Rechtsschutz wie gegenüber dem Hauptschuldner. Wenn jedoch ein Versicherungsnehmer eine Bürgschaft übernommen hat, so muss der Versicherer nicht für dessen Bürgschaften gerichtlich einstehen oder sonst irgendwelche Rechtsschutzleistungen erbringen. Prinzipiell gilt, dass nicht nur die Schulden, sondern auch die Schuldansprüche erhalten bleiben und auf den Bürgen übertragen werden. Dieser Bürge kann jedoch einen Schadenersatzanspruch von Dritten nicht mittels Rechtsschutzversicherung abwehren. Weder eine Schadenersatz-, noch ein Vertrags- und Sachrechtsschutzversicherung, gewährt in der Regel in solchen Fällen Rechtschutz.

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