Bußgeldkatalog/Bußgeldkatalog Verordnung(BKatV) 210
Der Bußgeldkatalog heißt korrekterweise Bußgeldkatalog Verordnung (BKatV). In dieser Verordnung hat der Gesetzgeber die für sämtliche deutschen Bundesländer geltenden Bußgeld-Regelsätze bei Vergehen gegen die Straßenverkehrsordnung(StVO) festgeschrieben. Sie beinhaltet Verfahrensvorschriften zur Verhängung eines Bußgeldes, dem Aussprechen einer Verwarnung oder der Entziehung der Fahrerlaubnis. Bußgelder werden in der Regel bei Verstößen gegen Verordnungen, Geboten und der Nichteinhaltung von Verwaltungsvorschriften erhoben. Handelt es sich jedoch nicht um eine Ordnungswidrigkeit, sondern um eine Straftat kommt es zu einem Strafgerichtsprozess in dem sodann keine Bußgelder, sondern Strafgelder/Geldstrafen zu zahlen sind. Neben Bußgeldern die mittels BKatV erhoben werden können, können die einzelnen Bundesländer und Kommunen, bei Verstößen gegen kommunale oder länderspezifische Vorschriften, Bußgelder erheben.
Der Bußgeldkatalog gilt für In- und Ausländer. Jeder der innerhalb eines Hoheitsgebiets gegen die öffentliche Ordnung, Gebote, Verordnungen oder Vorschriften eines Lands verstößt kann dazu verpflichtet werden ein Bußgeld zu bezahlen. Ganz gleich ob man sich gegen ein Bußgeld oder den Vorwurf einer begangenen Straftat vor Gericht erwehren muss, in beiden Fällen gilt es einen Strafrechtsanwalt zu konsultieren. Und in beiden Fällen ist es hilfreich und kostengünstig, wenn man über eine private Rechtsschutzversicherung verfügt. Hier gilt es zu prüfen ob die individuellen Bedürfnisse am besten durch einen allgemeinen Straf-Rechtsschutz, einem Verkehrsrechtsschutz, einen Verkehrs-Ordnungswidrigkeiten Rechtsschutz oder gar durch einen Schadenersatz- oder Steuer Rechtsschutz befriedigt werden.
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