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Wichtige Fragen in Kürze

  • Was für Leistungen bietet eine Rechtsschutzversicherung?

    Was für Leistungen bietet eine Rechtsschutzversicherung?

    Die Leistungen des Versicherers umfassen die Übernahme folgender Kosten bis zur vereinbarten Versicherungssumme:

    • Anwaltskosten innerhalb der gesetzlichen Gebührenordnung
    • Gerichts- und Gerichtsvollzieherkosten
    • Kosten für Zeugen und Gutachter
    • Die Kosten der gegnerischen Partei, zu deren Erstattung man verpflichtet ist
    • Stellen einer Kaution bei Strafangelegenheiten

    Sollte das Verfahren im Ausland ausgetragen werden, zahlt das Versicherungsunternehmen dafür, dass alle erforderlichen Dokumente übersetzt werden. Auch die Reisekosten des Versicherten werden erstattet, wenn sein persönliches Erscheinen vor dem ausländischen Gericht gefordert wird.

  • Was sichert die Rechtsschutzversicherung ab?

    Was sichert die Rechtsschutzversicherung ab?

    1. Privatrechtschutz

    Die Privatrechtsschutz kümmert sich um die Bereiche Schadenersatz, Vertrags- und Sachenrecht, Ordnungswidrigkeiten, Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten und Sozialgerichten, Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz und Beratung im Familien und Erbrecht.

    2. Berufsrechtsschutz (Nur in Kombination mit Privat-RS)

    Die Berufsrechtschutzversicherung hilft Ihnen z.B. bei Streitigkeiten mit dem Arbeitgeber beispielsweise im Falle einer Kündigung.

    3. Verkehrsrechtsschutz

    Eine Verkehrsrechtsschutzversicherung bietet Ihnen die Kostenübernahme bei der Klärung einer strittigen Schuldfrage oder der Durchsetzung von Schadenersatzforderungen.

    4. Vermieter- / Mieter- und Hausbesitzer Rechtsschutz (Nur in Kombination mit Privat-RS)

    Der (Vermieter-)Mieter- und Eigentümerrechtsschutz schützt den Eigentümer einer (selbstgenutzten) Wohneinheit oder den Mieter bei Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit Grundstücken oder Gebäude(teile)n.

  • Entfallen die Wartezeiten, wenn eine Vorversicherung bestand?

    Entfallen die Wartezeiten, wenn eine Vorversicherung bestand?

    Ja. Dies gilt allerdings nur bei einem zeitlich nahtlosen Übergang der beiden Versicherungsverträge. So muss der letzte Tag der Vorversicherung sich mit dem ersten Tag der neuen Rechtsschutzversicherung überschneiden.

  • Welche Personen sind in der Rechtsschutzversicherung mit eingeschlossen?

    Welche Personen sind in der Rechtsschutzversicherung mit eingeschlossen?

    Bei dem Abschluss einer Rechtsschutzversicherung ist der Versicherungsnehmer abgesichert. Im speziellen Fall der Verkehrsrechtsschutz-Versicherung ist der berechtigte Fahrer im Versicherungsumfang enthalten.

    Im Familientarif der Rechtsschutz-Versicherung sind neben dem Versicherungsnehmer ebenfalls der Ehegatte, sowie alle unverheirateten Kinder bis zu dem 26. Lebensjahr (solange sie Kindergeldberechtigt sind) bzw. bis zum Ende ihrer Erstausbildung mitversichert. Im Bereich der Privat-Rechtsschutz hat der Versicherungsnehmer ebenfalls die Möglichkeit, anstelle eines Ehegatten, einen nichtehelichen Lebenspartner mitzuversichern. Im Besonderen sind die Versicherungsbedingungen des jeweiligen Versicherers zu beachten.

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Rechtsschutz Lexikon

Bußgeldkatalog/Bußgeldkatalog Verordnung(BKatV) 210

Der Bußgeldkatalog heißt korrekterweise Bußgeldkatalog Verordnung (BKatV). In dieser Verordnung hat der Gesetzgeber die für sämtliche deutschen Bundesländer geltenden Bußgeld-Regelsätze bei Vergehen gegen die Straßenverkehrsordnung(StVO) festgeschrieben. Sie beinhaltet Verfahrensvorschriften zur Verhängung eines Bußgeldes, dem Aussprechen einer Verwarnung oder der Entziehung der Fahrerlaubnis. Bußgelder werden in der Regel bei Verstößen gegen Verordnungen, Geboten und der Nichteinhaltung von Verwaltungsvorschriften erhoben. Handelt es sich jedoch nicht um eine Ordnungswidrigkeit, sondern um eine Straftat kommt es zu einem Strafgerichtsprozess in dem sodann keine Bußgelder, sondern Strafgelder/Geldstrafen zu zahlen sind. Neben Bußgeldern die mittels BKatV erhoben werden können, können die einzelnen Bundesländer und Kommunen, bei Verstößen gegen kommunale oder länderspezifische Vorschriften, Bußgelder erheben.

Der Bußgeldkatalog gilt für In- und Ausländer. Jeder der innerhalb eines Hoheitsgebiets gegen die öffentliche Ordnung, Gebote, Verordnungen oder Vorschriften eines Lands verstößt kann dazu verpflichtet werden ein Bußgeld zu bezahlen. Ganz gleich ob man sich gegen ein Bußgeld oder den Vorwurf einer begangenen Straftat vor Gericht erwehren muss, in beiden Fällen gilt es einen Strafrechtsanwalt zu konsultieren. Und in beiden Fällen ist es hilfreich und kostengünstig, wenn man über eine private Rechtsschutzversicherung verfügt. Hier gilt es zu prüfen ob die individuellen Bedürfnisse am besten durch einen allgemeinen Straf-Rechtsschutz, einem Verkehrsrechtsschutz, einen Verkehrs-Ordnungswidrigkeiten Rechtsschutz oder gar durch einen Schadenersatz- oder Steuer Rechtsschutz befriedigt werden.

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