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Wichtige Fragen in Kürze

  • Was für Leistungen bietet eine Rechtsschutzversicherung?

    Was für Leistungen bietet eine Rechtsschutzversicherung?

    Die Leistungen des Versicherers umfassen die Übernahme folgender Kosten bis zur vereinbarten Versicherungssumme:

    • Anwaltskosten innerhalb der gesetzlichen Gebührenordnung
    • Gerichts- und Gerichtsvollzieherkosten
    • Kosten für Zeugen und Gutachter
    • Die Kosten der gegnerischen Partei, zu deren Erstattung man verpflichtet ist
    • Stellen einer Kaution bei Strafangelegenheiten

    Sollte das Verfahren im Ausland ausgetragen werden, zahlt das Versicherungsunternehmen dafür, dass alle erforderlichen Dokumente übersetzt werden. Auch die Reisekosten des Versicherten werden erstattet, wenn sein persönliches Erscheinen vor dem ausländischen Gericht gefordert wird.

  • Was sichert die Rechtsschutzversicherung ab?

    Was sichert die Rechtsschutzversicherung ab?

    1. Privatrechtschutz

    Die Privatrechtsschutz kümmert sich um die Bereiche Schadenersatz, Vertrags- und Sachenrecht, Ordnungswidrigkeiten, Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten und Sozialgerichten, Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz und Beratung im Familien und Erbrecht.

    2. Berufsrechtsschutz (Nur in Kombination mit Privat-RS)

    Die Berufsrechtschutzversicherung hilft Ihnen z.B. bei Streitigkeiten mit dem Arbeitgeber beispielsweise im Falle einer Kündigung.

    3. Verkehrsrechtsschutz

    Eine Verkehrsrechtsschutzversicherung bietet Ihnen die Kostenübernahme bei der Klärung einer strittigen Schuldfrage oder der Durchsetzung von Schadenersatzforderungen.

    4. Vermieter- / Mieter- und Hausbesitzer Rechtsschutz (Nur in Kombination mit Privat-RS)

    Der (Vermieter-)Mieter- und Eigentümerrechtsschutz schützt den Eigentümer einer (selbstgenutzten) Wohneinheit oder den Mieter bei Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit Grundstücken oder Gebäude(teile)n.

  • Entfallen die Wartezeiten, wenn eine Vorversicherung bestand?

    Entfallen die Wartezeiten, wenn eine Vorversicherung bestand?

    Ja. Dies gilt allerdings nur bei einem zeitlich nahtlosen Übergang der beiden Versicherungsverträge. So muss der letzte Tag der Vorversicherung sich mit dem ersten Tag der neuen Rechtsschutzversicherung überschneiden.

  • Welche Personen sind in der Rechtsschutzversicherung mit eingeschlossen?

    Welche Personen sind in der Rechtsschutzversicherung mit eingeschlossen?

    Bei dem Abschluss einer Rechtsschutzversicherung ist der Versicherungsnehmer abgesichert. Im speziellen Fall der Verkehrsrechtsschutz-Versicherung ist der berechtigte Fahrer im Versicherungsumfang enthalten.

    Im Familientarif der Rechtsschutz-Versicherung sind neben dem Versicherungsnehmer ebenfalls der Ehegatte, sowie alle unverheirateten Kinder bis zu dem 26. Lebensjahr (solange sie Kindergeldberechtigt sind) bzw. bis zum Ende ihrer Erstausbildung mitversichert. Im Bereich der Privat-Rechtsschutz hat der Versicherungsnehmer ebenfalls die Möglichkeit, anstelle eines Ehegatten, einen nichtehelichen Lebenspartner mitzuversichern. Im Besonderen sind die Versicherungsbedingungen des jeweiligen Versicherers zu beachten.

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Rechtsschutz Lexikon

Anstellungsverhältnis

Die Beziehung zwischen Arbeitnehmer bzw. Angestellter und Arbeitgeber wird als Anstellungsverhältnis bezeichnet. Geregelt wird dieses Verhältnis in Formen von Anstellungs-, Arbeits- und Dienstverträgen. In diesen Verträgen sind die Rechte und Pflichten des Arbeitnehmers/Angestellten, als auch des Arbeitgebers enthalten. Da ein solches Abhängigkeitsverhältnis durch einen Vertrag eine Rechtsgrundlage besitzt, besteht Rechtsschutz, d.h. beide Vertragsparteien können die vertraglich vereinbarten Rechte und Pflichten notfalls einklagen. In einem solchen, meist kostenintensiven Fall, ist es hilfreich über eine private Rechtschutzversicherung zu verfügen.

Auch Studentenjobs, Aushilfs- und Haushaltstätigkeiten gelten als Anstellungsverhältnisse. Daher können auch Personen die sich in solchen Anstellungsverhältnissen befinden Rechtsschutz in Anspruch nehmen. Anstellungsverhältnisse sind komplex, da sie nicht nur durch nationale Sozial- und Arbeitsrechtsgesetze, sondern auch von europarechtlichen Gesetze und Richtlinien bestimmt werden. Arbeitgeber besitzen bezüglich des Anstellungsvertrages deshalb auch über keine vollumfängliche Gestaltungsfreiheit. Sie können jedoch in manchen Fällen vom Arbeits- und Tarifrecht abweichen. Ob Abweichungen oder Sonderregelungen legitim sind, ist nicht selten eine Frage gerichtlicher Entscheidungen.

Arbeitsgerichtsprozesse werden oftmals zu langwierigen Grundsatzentscheidungen bei denen höchste Gerichtshöfe wie das Bundesverfassungsgericht oder der europäische Gerichtshof „neues Recht schaffen“. Arbeitsrecht unterliegt wie kaum ein anderes Rechtsgebiet ständig der Weiterentwicklung, auf Grund gesellschaftlicher und kultureller Innovationen. Und da ein Anstellungsverhältnis von existentieller Bedeutung ist, ist zu überlegen ob sich die Risiken in diesem Bereich nicht durch einen privaten Arbeitsrechtsrechtsschutz minimieren lassen.

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Hinweis: Trotz gewissenhafter Recherche kann die Richtigkeit und Aktualität der Angaben nicht garantiert werden.