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Wichtige Fragen in Kürze

  • Was für Leistungen bietet eine Rechtsschutzversicherung?

    Was für Leistungen bietet eine Rechtsschutzversicherung?

    Die Leistungen des Versicherers umfassen die Übernahme folgender Kosten bis zur vereinbarten Versicherungssumme:

    • Anwaltskosten innerhalb der gesetzlichen Gebührenordnung
    • Gerichts- und Gerichtsvollzieherkosten
    • Kosten für Zeugen und Gutachter
    • Die Kosten der gegnerischen Partei, zu deren Erstattung man verpflichtet ist
    • Stellen einer Kaution bei Strafangelegenheiten

    Sollte das Verfahren im Ausland ausgetragen werden, zahlt das Versicherungsunternehmen dafür, dass alle erforderlichen Dokumente übersetzt werden. Auch die Reisekosten des Versicherten werden erstattet, wenn sein persönliches Erscheinen vor dem ausländischen Gericht gefordert wird.

  • Was sichert die Rechtsschutzversicherung ab?

    Was sichert die Rechtsschutzversicherung ab?

    1. Privatrechtschutz

    Die Privatrechtsschutz kümmert sich um die Bereiche Schadenersatz, Vertrags- und Sachenrecht, Ordnungswidrigkeiten, Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten und Sozialgerichten, Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz und Beratung im Familien und Erbrecht.

    2. Berufsrechtsschutz (Nur in Kombination mit Privat-RS)

    Die Berufsrechtschutzversicherung hilft Ihnen z.B. bei Streitigkeiten mit dem Arbeitgeber beispielsweise im Falle einer Kündigung.

    3. Verkehrsrechtsschutz

    Eine Verkehrsrechtsschutzversicherung bietet Ihnen die Kostenübernahme bei der Klärung einer strittigen Schuldfrage oder der Durchsetzung von Schadenersatzforderungen.

    4. Vermieter- / Mieter- und Hausbesitzer Rechtsschutz (Nur in Kombination mit Privat-RS)

    Der (Vermieter-)Mieter- und Eigentümerrechtsschutz schützt den Eigentümer einer (selbstgenutzten) Wohneinheit oder den Mieter bei Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit Grundstücken oder Gebäude(teile)n.

  • Entfallen die Wartezeiten, wenn eine Vorversicherung bestand?

    Entfallen die Wartezeiten, wenn eine Vorversicherung bestand?

    Ja. Dies gilt allerdings nur bei einem zeitlich nahtlosen Übergang der beiden Versicherungsverträge. So muss der letzte Tag der Vorversicherung sich mit dem ersten Tag der neuen Rechtsschutzversicherung überschneiden.

  • Welche Personen sind in der Rechtsschutzversicherung mit eingeschlossen?

    Welche Personen sind in der Rechtsschutzversicherung mit eingeschlossen?

    Bei dem Abschluss einer Rechtsschutzversicherung ist der Versicherungsnehmer abgesichert. Im speziellen Fall der Verkehrsrechtsschutz-Versicherung ist der berechtigte Fahrer im Versicherungsumfang enthalten.

    Im Familientarif der Rechtsschutz-Versicherung sind neben dem Versicherungsnehmer ebenfalls der Ehegatte, sowie alle unverheirateten Kinder bis zu dem 26. Lebensjahr (solange sie Kindergeldberechtigt sind) bzw. bis zum Ende ihrer Erstausbildung mitversichert. Im Bereich der Privat-Rechtsschutz hat der Versicherungsnehmer ebenfalls die Möglichkeit, anstelle eines Ehegatten, einen nichtehelichen Lebenspartner mitzuversichern. Im Besonderen sind die Versicherungsbedingungen des jeweiligen Versicherers zu beachten.

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Rechtsschutz Lexikon

Ablehnung des Rechtsschutzes

In manchen Fällen ist eine Ablehnung auf Rechtschutz von Seiten des Versicherungsunternehmens erlaubt. Wann der Rechtsschutz in der Regel wirksam ist, kann den allgemeinen Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung (ARB) entnommen werden. Im konkreten Rechtsschutzfall sind jedoch die Bedingungen des abgeschlossenen Versicherungsvertrags zu prüfen, da die ARB 2010 nur unverbindliche Musterbedingungen enthält. Es gibt unterschiedliche Fälle bei denen ein Versicherer berechtigt ist die Rechtschutzleistungen abzulehnen. Das reicht von der Versäumnis den Erstbeitrag oder einen Folgebeitrag nicht fristgerecht bezahlt zu haben, bis hin zur Feststellung ein Vergehen erfüllt eindeutig den Tatbestand der Vorsätzlichkeit.

Wenn die Rechtsschutzversicherung außerdem der Meinung ist, dass Mutwilligkeit vorliegt oder die Wahrnehmung der rechtlichen Interesen keine hinreichende Aussicht auf Erfolg hat, ist sie berechtigt den Rechtsschutz zu verweigern. In Fällen in denen die Versicherung den Rechtsschutz bzw. eine Kostenübernahme ablehnt, kann der Versicherte versuchen durch eine Deckungsklage, ein Schiedsgutachterverfahren oder einen Stichentscheid zu seinem Recht zu kommen. Es gilt vor Vertragsabschluss sorgfältig zu prüfen welche Leistungsart der private Rechtsschutz enthält und wie die Bedingungen im Rechtsschutzfall gestaltet sind. Ein Spezial Straf-Rechtsschutz zum Beispiel ist sogar in Fällen wirksam, in denen dem Täter ein Vorsatz unterstellt wird.

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Hinweis: Trotz gewissenhafter Recherche kann die Richtigkeit und Aktualität der Angaben nicht garantiert werden.