Ablehnung des Rechtsschutzes
In manchen Fällen ist eine Ablehnung auf Rechtschutz von Seiten des Versicherungsunternehmens erlaubt. Wann der Rechtsschutz in der Regel wirksam ist, kann den allgemeinen Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung (ARB) entnommen werden. Im konkreten Rechtsschutzfall sind jedoch die Bedingungen des abgeschlossenen Versicherungsvertrags zu prüfen, da die ARB 2010 nur unverbindliche Musterbedingungen enthält. Es gibt unterschiedliche Fälle bei denen ein Versicherer berechtigt ist die Rechtschutzleistungen abzulehnen. Das reicht von der Versäumnis den Erstbeitrag oder einen Folgebeitrag nicht fristgerecht bezahlt zu haben, bis hin zur Feststellung ein Vergehen erfüllt eindeutig den Tatbestand der Vorsätzlichkeit.Wenn die Rechtsschutzversicherung außerdem der Meinung ist, dass Mutwilligkeit vorliegt oder die Wahrnehmung der rechtlichen Interesen keine hinreichende Aussicht auf Erfolg hat, ist sie berechtigt den Rechtsschutz zu verweigern. In Fällen in denen die Versicherung den Rechtsschutz bzw. eine Kostenübernahme ablehnt, kann der Versicherte versuchen durch eine Deckungsklage, ein Schiedsgutachterverfahren oder einen Stichentscheid zu seinem Recht zu kommen. Es gilt vor Vertragsabschluss sorgfältig zu prüfen welche Leistungsart der private Rechtsschutz enthält und wie die Bedingungen im Rechtsschutzfall gestaltet sind. Ein Spezial Straf-Rechtsschutz zum Beispiel ist sogar in Fällen wirksam, in denen dem Täter ein Vorsatz unterstellt wird.
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