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Wichtige Fragen in Kürze

  • Was für Leistungen bietet eine Rechtsschutzversicherung?

    Was für Leistungen bietet eine Rechtsschutzversicherung?

    Die Leistungen des Versicherers umfassen die Übernahme folgender Kosten bis zur vereinbarten Versicherungssumme:

    • Anwaltskosten innerhalb der gesetzlichen Gebührenordnung
    • Gerichts- und Gerichtsvollzieherkosten
    • Kosten für Zeugen und Gutachter
    • Die Kosten der gegnerischen Partei, zu deren Erstattung man verpflichtet ist
    • Stellen einer Kaution bei Strafangelegenheiten

    Sollte das Verfahren im Ausland ausgetragen werden, zahlt das Versicherungsunternehmen dafür, dass alle erforderlichen Dokumente übersetzt werden. Auch die Reisekosten des Versicherten werden erstattet, wenn sein persönliches Erscheinen vor dem ausländischen Gericht gefordert wird.

  • Was sichert die Rechtsschutzversicherung ab?

    Was sichert die Rechtsschutzversicherung ab?

    1. Privatrechtschutz

    Die Privatrechtsschutz kümmert sich um die Bereiche Schadenersatz, Vertrags- und Sachenrecht, Ordnungswidrigkeiten, Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten und Sozialgerichten, Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz und Beratung im Familien und Erbrecht.

    2. Berufsrechtsschutz (Nur in Kombination mit Privat-RS)

    Die Berufsrechtschutzversicherung hilft Ihnen z.B. bei Streitigkeiten mit dem Arbeitgeber beispielsweise im Falle einer Kündigung.

    3. Verkehrsrechtsschutz

    Eine Verkehrsrechtsschutzversicherung bietet Ihnen die Kostenübernahme bei der Klärung einer strittigen Schuldfrage oder der Durchsetzung von Schadenersatzforderungen.

    4. Vermieter- / Mieter- und Hausbesitzer Rechtsschutz (Nur in Kombination mit Privat-RS)

    Der (Vermieter-)Mieter- und Eigentümerrechtsschutz schützt den Eigentümer einer (selbstgenutzten) Wohneinheit oder den Mieter bei Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit Grundstücken oder Gebäude(teile)n.

  • Entfallen die Wartezeiten, wenn eine Vorversicherung bestand?

    Entfallen die Wartezeiten, wenn eine Vorversicherung bestand?

    Ja. Dies gilt allerdings nur bei einem zeitlich nahtlosen Übergang der beiden Versicherungsverträge. So muss der letzte Tag der Vorversicherung sich mit dem ersten Tag der neuen Rechtsschutzversicherung überschneiden.

  • Welche Personen sind in der Rechtsschutzversicherung mit eingeschlossen?

    Welche Personen sind in der Rechtsschutzversicherung mit eingeschlossen?

    Bei dem Abschluss einer Rechtsschutzversicherung ist der Versicherungsnehmer abgesichert. Im speziellen Fall der Verkehrsrechtsschutz-Versicherung ist der berechtigte Fahrer im Versicherungsumfang enthalten.

    Im Familientarif der Rechtsschutz-Versicherung sind neben dem Versicherungsnehmer ebenfalls der Ehegatte, sowie alle unverheirateten Kinder bis zu dem 26. Lebensjahr (solange sie Kindergeldberechtigt sind) bzw. bis zum Ende ihrer Erstausbildung mitversichert. Im Bereich der Privat-Rechtsschutz hat der Versicherungsnehmer ebenfalls die Möglichkeit, anstelle eines Ehegatten, einen nichtehelichen Lebenspartner mitzuversichern. Im Besonderen sind die Versicherungsbedingungen des jeweiligen Versicherers zu beachten.

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Rechtsschutz Lexikon

Disziplinarrecht

Das Disziplinarrecht erfüllt eine wichtige Aufgabe für das Funktionieren eines demokratischen und rechtsstaatlichen Systems. Da Bund, Länder und sonstige juristische Personen des öffentlich-rechtlichen Rechts natürliche Personen zur Ausführung und Wahrnehmung der Gesetze benötigen wurde ein spezielles Beschäftigungsverhältnis geschaffen – das öffentlich-rechtliche Dienstverhältnis. Dieses unterliegt den Tarifverträgen des Bundes(TVöD) und der Länder(TV-L) für Beschäftigte im öffentlichen Dienst und dem Dienst-, Besoldungs-, Versorgungs-, und Beamtenrecht.

Der öffentliche Dienst ist ein Arbeitssektor auf den spezielle Regeln gelten und spezielle Anforderung an die Beschäftigten gestellt werden. Da es auf diesen Sektor darum geht für die Allgemeinheit wichtige Dienstleistungen zu Erbringen, wie z.B. die Wahrung der öffentlichen Sicherheit und die Anwendung geltender Gesetze und Gebote, werden hierfür integere Personen benötigt. Denn die Gefahr, dass es in diesem Arbeitsbereich zu Ungleichbehandlungen oder Bestechungen gibt ist groß.

Für den Fall das ein Beamter oder ein Angestellter des öffentlichen Dienstes gegen Rechtsstaatsprinzipien, Gesetze oder Verordnungen verstößt wird gemäß dem Disziplinar- bzw. Beamtenrecht ein Disziplinarverfahren eingeleitet. Ein solches Verfahren wird oftmals zusätzlich oder unabhängig von einem Strafverfahren eingeleitet. In solchen Fällen ist es sehr hilfreich und kostensparend wenn der Beschuldigte über eine Rechtsschutzversicherung verfügt, die einen Disziplinar-, Standes-, und Straf Rechtsschutz beinhaltet.

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Hinweis: Trotz gewissenhafter Recherche kann die Richtigkeit und Aktualität der Angaben nicht garantiert werden.