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Wichtige Fragen in Kürze

  • Was für Leistungen bietet eine Rechtsschutzversicherung?

    Was für Leistungen bietet eine Rechtsschutzversicherung?

    Die Leistungen des Versicherers umfassen die Übernahme folgender Kosten bis zur vereinbarten Versicherungssumme:

    • Anwaltskosten innerhalb der gesetzlichen Gebührenordnung
    • Gerichts- und Gerichtsvollzieherkosten
    • Kosten für Zeugen und Gutachter
    • Die Kosten der gegnerischen Partei, zu deren Erstattung man verpflichtet ist
    • Stellen einer Kaution bei Strafangelegenheiten

    Sollte das Verfahren im Ausland ausgetragen werden, zahlt das Versicherungsunternehmen dafür, dass alle erforderlichen Dokumente übersetzt werden. Auch die Reisekosten des Versicherten werden erstattet, wenn sein persönliches Erscheinen vor dem ausländischen Gericht gefordert wird.

  • Was sichert die Rechtsschutzversicherung ab?

    Was sichert die Rechtsschutzversicherung ab?

    1. Privatrechtschutz

    Die Privatrechtsschutz kümmert sich um die Bereiche Schadenersatz, Vertrags- und Sachenrecht, Ordnungswidrigkeiten, Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten und Sozialgerichten, Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz und Beratung im Familien und Erbrecht.

    2. Berufsrechtsschutz (Nur in Kombination mit Privat-RS)

    Die Berufsrechtschutzversicherung hilft Ihnen z.B. bei Streitigkeiten mit dem Arbeitgeber beispielsweise im Falle einer Kündigung.

    3. Verkehrsrechtsschutz

    Eine Verkehrsrechtsschutzversicherung bietet Ihnen die Kostenübernahme bei der Klärung einer strittigen Schuldfrage oder der Durchsetzung von Schadenersatzforderungen.

    4. Vermieter- / Mieter- und Hausbesitzer Rechtsschutz (Nur in Kombination mit Privat-RS)

    Der (Vermieter-)Mieter- und Eigentümerrechtsschutz schützt den Eigentümer einer (selbstgenutzten) Wohneinheit oder den Mieter bei Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit Grundstücken oder Gebäude(teile)n.

  • Entfallen die Wartezeiten, wenn eine Vorversicherung bestand?

    Entfallen die Wartezeiten, wenn eine Vorversicherung bestand?

    Ja. Dies gilt allerdings nur bei einem zeitlich nahtlosen Übergang der beiden Versicherungsverträge. So muss der letzte Tag der Vorversicherung sich mit dem ersten Tag der neuen Rechtsschutzversicherung überschneiden.

  • Welche Personen sind in der Rechtsschutzversicherung mit eingeschlossen?

    Welche Personen sind in der Rechtsschutzversicherung mit eingeschlossen?

    Bei dem Abschluss einer Rechtsschutzversicherung ist der Versicherungsnehmer abgesichert. Im speziellen Fall der Verkehrsrechtsschutz-Versicherung ist der berechtigte Fahrer im Versicherungsumfang enthalten.

    Im Familientarif der Rechtsschutz-Versicherung sind neben dem Versicherungsnehmer ebenfalls der Ehegatte, sowie alle unverheirateten Kinder bis zu dem 26. Lebensjahr (solange sie Kindergeldberechtigt sind) bzw. bis zum Ende ihrer Erstausbildung mitversichert. Im Bereich der Privat-Rechtsschutz hat der Versicherungsnehmer ebenfalls die Möglichkeit, anstelle eines Ehegatten, einen nichtehelichen Lebenspartner mitzuversichern. Im Besonderen sind die Versicherungsbedingungen des jeweiligen Versicherers zu beachten.

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Rechtsschutz Lexikon

Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz

Der Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz ist für alle Berufsgruppen, für die bestimmte Disziplinarvorschriften gelten, ein wichtiger Teil einer privaten Rechtsschutzversicherung. Richter, Beamte, Wehrpflichtige, Notare und Angestellte die sich in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis befinden unterliegen dem Disziplinarrecht. Standesrechtliche Vorschriften gelten für alle Berufe die in berufsständischen Körperschafen des öffentlichen Rechts organisiert sind, d.h. Mitglieder der Industrie- und Handelskammer, Handwerkskammer, Landwirtschaftskammer, Ärztekammer, Apothekerkammer, Rechtsanwaltskammer, Steuerberaterkammer, Architektenkammer etc.

Disziplinargerichte verhandeln Verstöße gegen das Disziplinarrecht bzw. wenn ein Beamter seine Pflichten nicht nachkommt oder sich Ordnungswidrig verhält. Ein Disziplinarverfahren kann sogar gegen die genannten Berufsgruppen eingeleitet werden, wenn ein ordnungswidriges Verhalten im Privatbereich stattgefunden hat. Wenn ein Berufssoldat in seiner Freizeit Uniform trägt und eine Ordnungswidrigkeit oder eine Straftat begeht, dann wird nicht nur ein Straf-, sondern auch meist ein Disziplinarverfahren eingeleitet. Ein Disziplinar- und Standesrechtsschutz gewährt Kostendeckung in diesen besonderen Verfahren. Ein solcher Rechtsschutz ist kein eigenständiger Rechtsschutzversicherungstyp, sondern ist Bestandteil bestimmter Rechtsschutzversicherungsformen, wie z.B. dem Privat- und Arbeitsrechtsschutz oder dem Landwirtschafts- und Verkehrsrechtsschutz.

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