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Wichtige Fragen in Kürze

  • Was für Leistungen bietet eine Rechtsschutzversicherung?

    Was für Leistungen bietet eine Rechtsschutzversicherung?

    Die Leistungen des Versicherers umfassen die Übernahme folgender Kosten bis zur vereinbarten Versicherungssumme:

    • Anwaltskosten innerhalb der gesetzlichen Gebührenordnung
    • Gerichts- und Gerichtsvollzieherkosten
    • Kosten für Zeugen und Gutachter
    • Die Kosten der gegnerischen Partei, zu deren Erstattung man verpflichtet ist
    • Stellen einer Kaution bei Strafangelegenheiten

    Sollte das Verfahren im Ausland ausgetragen werden, zahlt das Versicherungsunternehmen dafür, dass alle erforderlichen Dokumente übersetzt werden. Auch die Reisekosten des Versicherten werden erstattet, wenn sein persönliches Erscheinen vor dem ausländischen Gericht gefordert wird.

  • Was sichert die Rechtsschutzversicherung ab?

    Was sichert die Rechtsschutzversicherung ab?

    1. Privatrechtschutz

    Die Privatrechtsschutz kümmert sich um die Bereiche Schadenersatz, Vertrags- und Sachenrecht, Ordnungswidrigkeiten, Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten und Sozialgerichten, Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz und Beratung im Familien und Erbrecht.

    2. Berufsrechtsschutz (Nur in Kombination mit Privat-RS)

    Die Berufsrechtschutzversicherung hilft Ihnen z.B. bei Streitigkeiten mit dem Arbeitgeber beispielsweise im Falle einer Kündigung.

    3. Verkehrsrechtsschutz

    Eine Verkehrsrechtsschutzversicherung bietet Ihnen die Kostenübernahme bei der Klärung einer strittigen Schuldfrage oder der Durchsetzung von Schadenersatzforderungen.

    4. Vermieter- / Mieter- und Hausbesitzer Rechtsschutz (Nur in Kombination mit Privat-RS)

    Der (Vermieter-)Mieter- und Eigentümerrechtsschutz schützt den Eigentümer einer (selbstgenutzten) Wohneinheit oder den Mieter bei Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit Grundstücken oder Gebäude(teile)n.

  • Entfallen die Wartezeiten, wenn eine Vorversicherung bestand?

    Entfallen die Wartezeiten, wenn eine Vorversicherung bestand?

    Ja. Dies gilt allerdings nur bei einem zeitlich nahtlosen Übergang der beiden Versicherungsverträge. So muss der letzte Tag der Vorversicherung sich mit dem ersten Tag der neuen Rechtsschutzversicherung überschneiden.

  • Welche Personen sind in der Rechtsschutzversicherung mit eingeschlossen?

    Welche Personen sind in der Rechtsschutzversicherung mit eingeschlossen?

    Bei dem Abschluss einer Rechtsschutzversicherung ist der Versicherungsnehmer abgesichert. Im speziellen Fall der Verkehrsrechtsschutz-Versicherung ist der berechtigte Fahrer im Versicherungsumfang enthalten.

    Im Familientarif der Rechtsschutz-Versicherung sind neben dem Versicherungsnehmer ebenfalls der Ehegatte, sowie alle unverheirateten Kinder bis zu dem 26. Lebensjahr (solange sie Kindergeldberechtigt sind) bzw. bis zum Ende ihrer Erstausbildung mitversichert. Im Bereich der Privat-Rechtsschutz hat der Versicherungsnehmer ebenfalls die Möglichkeit, anstelle eines Ehegatten, einen nichtehelichen Lebenspartner mitzuversichern. Im Besonderen sind die Versicherungsbedingungen des jeweiligen Versicherers zu beachten.

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Rechtsschutz Lexikon

Oeffentlich-Rechtliches Dienstverhältnis

Erwerbstätige die sich in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis befinden, unterliegen dem deutschen Dienst-, Besoldungs- und Versorgungsrecht. Dabei ist jedoch zu beachten ob man für eine Körperschaft, Anstalt oder Stiftung des Bundes oder eines Landes seinen Dienst leistet. Das Dienstverhältnis ist das Gegenstück eines zivilrechtlichen Beschäftigungs- bzw. Anstellungsverhältnisses zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer.

Viele Beschäftigte im öffentlichen Dienst sind Beamte. Kommt es bei der Bezahlung, den Arbeitszeiten oder bei sonstigen Leistungsansprüchen zu Unstimmigkeiten, können sich Beamte oder Angestellte, die sich in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis befinden, auf die Statuten des Beamten- bzw. Dienst-, Besoldungs- und Versorgungsrecht berufen. Jeder der in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis steht, hat besondere Recht und Pflichten. Wer im öffentlichen Dienst arbeitet, ist für eine Institution tätig die besondere und wichtige Dienstleistungen für die Allgemeinheit erbringt. Ein Polizeibeamter beispielsweise ist für durch die Ausführung und Wahrung der Gesetze und für die Sicherheit aller Bürger verantwortlich.

Ein verbeamteter Grundschullehrer für die Bildung nachfolgender Generationen. Es gibt bestimmte Dienst die sind schlichtweg von so großem öffentlichen Interesse, sodass hierfür ein spezielles, eben das öffentlich-rechtliche Dienstverhältnis, geschaffen wurde. Wer sich in einem solchen Verhältnis befindet muss wohldefinierte Leistungsmerkmale und Persönlichkeitskriterien aufweisen. Um das Gemeinwesen demokratisch zu organisieren und öffentlich-rechtliche Dienstleister nicht zu korrumpieren, genießen Beamte meist diverse Privilegien bei der Bezahlung, Besoldung, der Altersversorgung und dem Abschluss einer privaten Rechtsschutzversicherung.

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Hinweis: Trotz gewissenhafter Recherche kann die Richtigkeit und Aktualität der Angaben nicht garantiert werden.