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Wichtige Fragen in Kürze

  • Was für Leistungen bietet eine Rechtsschutzversicherung?

    Was für Leistungen bietet eine Rechtsschutzversicherung?

    Die Leistungen des Versicherers umfassen die Übernahme folgender Kosten bis zur vereinbarten Versicherungssumme:

    • Anwaltskosten innerhalb der gesetzlichen Gebührenordnung
    • Gerichts- und Gerichtsvollzieherkosten
    • Kosten für Zeugen und Gutachter
    • Die Kosten der gegnerischen Partei, zu deren Erstattung man verpflichtet ist
    • Stellen einer Kaution bei Strafangelegenheiten

    Sollte das Verfahren im Ausland ausgetragen werden, zahlt das Versicherungsunternehmen dafür, dass alle erforderlichen Dokumente übersetzt werden. Auch die Reisekosten des Versicherten werden erstattet, wenn sein persönliches Erscheinen vor dem ausländischen Gericht gefordert wird.

  • Was sichert die Rechtsschutzversicherung ab?

    Was sichert die Rechtsschutzversicherung ab?

    1. Privatrechtschutz

    Die Privatrechtsschutz kümmert sich um die Bereiche Schadenersatz, Vertrags- und Sachenrecht, Ordnungswidrigkeiten, Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten und Sozialgerichten, Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz und Beratung im Familien und Erbrecht.

    2. Berufsrechtsschutz (Nur in Kombination mit Privat-RS)

    Die Berufsrechtschutzversicherung hilft Ihnen z.B. bei Streitigkeiten mit dem Arbeitgeber beispielsweise im Falle einer Kündigung.

    3. Verkehrsrechtsschutz

    Eine Verkehrsrechtsschutzversicherung bietet Ihnen die Kostenübernahme bei der Klärung einer strittigen Schuldfrage oder der Durchsetzung von Schadenersatzforderungen.

    4. Vermieter- / Mieter- und Hausbesitzer Rechtsschutz (Nur in Kombination mit Privat-RS)

    Der (Vermieter-)Mieter- und Eigentümerrechtsschutz schützt den Eigentümer einer (selbstgenutzten) Wohneinheit oder den Mieter bei Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit Grundstücken oder Gebäude(teile)n.

  • Entfallen die Wartezeiten, wenn eine Vorversicherung bestand?

    Entfallen die Wartezeiten, wenn eine Vorversicherung bestand?

    Ja. Dies gilt allerdings nur bei einem zeitlich nahtlosen Übergang der beiden Versicherungsverträge. So muss der letzte Tag der Vorversicherung sich mit dem ersten Tag der neuen Rechtsschutzversicherung überschneiden.

  • Welche Personen sind in der Rechtsschutzversicherung mit eingeschlossen?

    Welche Personen sind in der Rechtsschutzversicherung mit eingeschlossen?

    Bei dem Abschluss einer Rechtsschutzversicherung ist der Versicherungsnehmer abgesichert. Im speziellen Fall der Verkehrsrechtsschutz-Versicherung ist der berechtigte Fahrer im Versicherungsumfang enthalten.

    Im Familientarif der Rechtsschutz-Versicherung sind neben dem Versicherungsnehmer ebenfalls der Ehegatte, sowie alle unverheirateten Kinder bis zu dem 26. Lebensjahr (solange sie Kindergeldberechtigt sind) bzw. bis zum Ende ihrer Erstausbildung mitversichert. Im Bereich der Privat-Rechtsschutz hat der Versicherungsnehmer ebenfalls die Möglichkeit, anstelle eines Ehegatten, einen nichtehelichen Lebenspartner mitzuversichern. Im Besonderen sind die Versicherungsbedingungen des jeweiligen Versicherers zu beachten.

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Rechtsschutz Lexikon

Obliegenheiten

Der Versicherungsnehmer einer privaten Rechtsschutzversicherung unterliegt im Grunde wie alle vertragsbegünstigten Personen verschiedenen Obliegenheiten. Mit Vertragsabschluss hat sich der Versicherungsnehmer dazu verpflichtet während der Vertragslaufzeit und im Versicherungsfall die Obliegenheiten zu befolgen. Tut er dies nicht, hat er entweder keinen oder nur teilweisen Anspruch auf Rechtsschutzleistungen.

Die Verletzung einer Obliegenheit liegt beispielsweise vor, wenn der Versicherte beim Abschluss des Vertrages falsche Angaben über seine Person oder Lebensverhältnisse macht, den Umzug oder eine Bankverbindung nicht meldet. Ein grober Verstoß gegen die Obliegenheit ist auch wenn der Kunde einen Schadensfall vorsätzlich herbeigeführt hat. Das ist im schlimmsten Fall nicht nur ein Verstoß gegen eine Vertragsobliegenheit, sondern Versicherungsbetrug. Ein häufiger Fall eines Verstoßes betrifft die Kfz-Haftpflichtversicherung oder den Verkehrsrechtsschutz.

Hier werden, um Beiträge zu sparen, häufig Versicherungen nur für eine Person abgeschlossen, obwohl auch fremde Personen das Fahrzeug fahren. Hier liegt ein Verstoß gegen eine Obliegenheit vor, der den Versicherungsträger berechtigt den Rechtsschutz abzulehnen oder den Vertrag zu kündigen. Dies kann auch rückwirkend ab Beginn geschehen inkl. der Rückforderung evtl. bereits bezahlter Leistungen seitens der Versicherung. Der Versicherte ist in jedem Fall dazu verpflichtet wahrheits- und ordnungsgemäße Angaben bei Vertragsabschluss und beim Eintritt eines Schadensfalls zu machen. Andernfalls hat er seinen Anspruch auf Rechtsschutz verwirkt.

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Hinweis: Trotz gewissenhafter Recherche kann die Richtigkeit und Aktualität der Angaben nicht garantiert werden.