Nebenklage
Eine Nebenklage ist eine bestimmte Klageform im Rahmen eines Strafrechtsprozesses. In Deutschland wird die Anklage in einem Strafverfahren normalerweise nur von der Staatsanwaltschaft allein vertreten. Es gibt jedoch Ausnahmen. In §395 der Strafprozessordnung sind Fälle aufgelistet in denen das Opfer einer Straftat oder in manchen Fällen auch dessen Angehörige ein Mitwirkungsrecht haben. Das Opfer oder die Angehörigen können sodann als Nebenkläger auftreten. Sie verfügen wie die Staatsanwaltschaft über diverse Rechte, wie zum Beispiel die Aufrufung von Zeugen.
Ob im konkreten Einzelfall eine Nebenklage möglich ist entscheidet das Gericht auf Antrag. Ob ein Strafrechtsschutz für die Kosten der Nebenklage aufkommt ist vom Versicherungstarif abhängig. Verfügt der Nebenkläger über einen aktiven Straf Rechtsschutz übernimmt in der Regel die Rechtsschutzversicherung die Kosten der Nebenklage. Bei einem passiven Straf-Rechtsschutz übernimmt die Versicherung die Kosten nur wenn diese Leistung explizit im Vertrag enthalten ist. Eine Alternativen ist es Prozesskostenhilfe zu beantragen.
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