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Wichtige Fragen in Kürze

  • Was für Leistungen bietet eine Rechtsschutzversicherung?

    Was für Leistungen bietet eine Rechtsschutzversicherung?

    Die Leistungen des Versicherers umfassen die Übernahme folgender Kosten bis zur vereinbarten Versicherungssumme:

    • Anwaltskosten innerhalb der gesetzlichen Gebührenordnung
    • Gerichts- und Gerichtsvollzieherkosten
    • Kosten für Zeugen und Gutachter
    • Die Kosten der gegnerischen Partei, zu deren Erstattung man verpflichtet ist
    • Stellen einer Kaution bei Strafangelegenheiten

    Sollte das Verfahren im Ausland ausgetragen werden, zahlt das Versicherungsunternehmen dafür, dass alle erforderlichen Dokumente übersetzt werden. Auch die Reisekosten des Versicherten werden erstattet, wenn sein persönliches Erscheinen vor dem ausländischen Gericht gefordert wird.

  • Was sichert die Rechtsschutzversicherung ab?

    Was sichert die Rechtsschutzversicherung ab?

    1. Privatrechtschutz

    Die Privatrechtsschutz kümmert sich um die Bereiche Schadenersatz, Vertrags- und Sachenrecht, Ordnungswidrigkeiten, Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten und Sozialgerichten, Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz und Beratung im Familien und Erbrecht.

    2. Berufsrechtsschutz (Nur in Kombination mit Privat-RS)

    Die Berufsrechtschutzversicherung hilft Ihnen z.B. bei Streitigkeiten mit dem Arbeitgeber beispielsweise im Falle einer Kündigung.

    3. Verkehrsrechtsschutz

    Eine Verkehrsrechtsschutzversicherung bietet Ihnen die Kostenübernahme bei der Klärung einer strittigen Schuldfrage oder der Durchsetzung von Schadenersatzforderungen.

    4. Vermieter- / Mieter- und Hausbesitzer Rechtsschutz (Nur in Kombination mit Privat-RS)

    Der (Vermieter-)Mieter- und Eigentümerrechtsschutz schützt den Eigentümer einer (selbstgenutzten) Wohneinheit oder den Mieter bei Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit Grundstücken oder Gebäude(teile)n.

  • Entfallen die Wartezeiten, wenn eine Vorversicherung bestand?

    Entfallen die Wartezeiten, wenn eine Vorversicherung bestand?

    Ja. Dies gilt allerdings nur bei einem zeitlich nahtlosen Übergang der beiden Versicherungsverträge. So muss der letzte Tag der Vorversicherung sich mit dem ersten Tag der neuen Rechtsschutzversicherung überschneiden.

  • Welche Personen sind in der Rechtsschutzversicherung mit eingeschlossen?

    Welche Personen sind in der Rechtsschutzversicherung mit eingeschlossen?

    Bei dem Abschluss einer Rechtsschutzversicherung ist der Versicherungsnehmer abgesichert. Im speziellen Fall der Verkehrsrechtsschutz-Versicherung ist der berechtigte Fahrer im Versicherungsumfang enthalten.

    Im Familientarif der Rechtsschutz-Versicherung sind neben dem Versicherungsnehmer ebenfalls der Ehegatte, sowie alle unverheirateten Kinder bis zu dem 26. Lebensjahr (solange sie Kindergeldberechtigt sind) bzw. bis zum Ende ihrer Erstausbildung mitversichert. Im Bereich der Privat-Rechtsschutz hat der Versicherungsnehmer ebenfalls die Möglichkeit, anstelle eines Ehegatten, einen nichtehelichen Lebenspartner mitzuversichern. Im Besonderen sind die Versicherungsbedingungen des jeweiligen Versicherers zu beachten.

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Rechtsschutz Lexikon

Beamter

Arbeitgeber von Beamten sind die Bundesrepublik Deutschland, eines der 16 deutschen Bundesländer oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts wie z.B. staatliche Rundfunkanstalten. Beamte gilt es zu unterscheiden von Arbeitern und Angestellten, die mit ihren Arbeitgebern in einem zivilrechtlichen Arbeits- bzw. Anstellungsverhältnis stehen. Der Staat und sonstige juristische Personen des öffentlichen Rechts benötigen zur Ausführung und Wahrung der Gesetze, sowie für die Erbringung allgemein notwendiger Dienstleistungen, natürliche Personen. Das Arbeitsgebiet für solche Aufgaben ist der öffentliche Dienst. Auf diesem sind Beamte, aber auch Angestellte beschäftigt. Zur Regelung dieser Beschäftigungsarten gibt es je nach Berufstyp bestimmte Gesetzesgrundlagen, wie z.B. das Dienst-, Besoldungs- und Versorgungsrecht.

Das Arbeitsverhältnis von Beamten wird bestimmt durch die Beamtengesetze des Bundes und der Länder. Die monetäre Vergütung der Beamten wird als Sold bezeichnet und ist in dem Bundes- und Landesbesoldungsgesetz geregelt. Auch Richter und Soldaten stehen in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis. Deren Anstellungsverhältnis ist jedoch spezifisch geregelt. Auszubildende in einer öffentlich-rechtlichen Körperschaft besitzen keinen Beamtenstatus. Sie unterliegen aber ebenfalls bestimmten Gesetzen und Pflichten.

Generell gilt das Beamte und Angestellte des öffentlichen Dienstes einen privaten Arbeitsrechtsschutz in Anspruch nehmen können. Dieser umfasst auch öffentlich-rechtliche Anstellungsverhältnisse. Dienst- und versorgungsrechtliche Ansprüche von Beamten unterliegen ebenfalls einem Rechtsschutzanspruch. Der Rechtschutz für diesen Personenkreis ist im Vergleich zu einer privaten Rechtschutzversicherung für Nichtselbstständige und Selbstständige preiswerter.

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