Aufhebung des Versicherungsvertrages
Die Beendigung einer Rechtsschutzversicherung kommt meist zu Stande nach dem Ablauf der vereinbarten Laufzeit, einer ordentlichen oder (berechtigten) unordentlichen Kündigung oder wenn der Vertrag ein Sonderkündigungsrecht enthält. Für den Fall das der Versicherungsnehmer bei Vertragsabschluss falsche Angaben gemacht hat, d.h. seine vorvertragliche Anzeigenpflicht verletzt hat, kann der Versicherer den Vertrag für ungültig erklären. Zudem kann es erst gar nicht zu einem Versicherungsverhältnis kommen, wenn der Versicherungsnehmer von seinem Widerrufsrecht Gebrauch macht.
Beim Verkehrsrechtsschutz beispielsweise kann gemäß §21 (9) der allgemeinen Bedingungen der Rechtsschutzversicherung 2010(ARB) der Versicherungsnehmer die Aufhebung des Vertrages verlangen, wenn seit mindestens sechs Monaten kein Fahrzeug mehr auf ihn zugelassen wurde. Kommt es zu einer einvernehmlichen Vertragsaufhebung ist das Geschäftsverhältnis mit sofortiger Wirkung beendet. Beide Vertragsparteien sind sodann umgehend von ihren jeweiligen Rechten und Leistungspflichten entbunden. Bei Rechtsschutzversicherungen gibt es meist ein Sonderkündigungsrecht für den Versicherungsfall(vgl. §13 ARB2010). Wenn der Versicherer seiner Leistungspflicht nicht nachkommt, hat der Versicherte das Recht die Versicherung zu kündigen. Auch im Falle einer Bedingungsanpassung ist eine Vertragsaufhebung durch den Versicherten möglich.
Versicherungsvergleich Rechtsschutz
Ein Vergleich der Rechtsschutzversicherung mithilfe unseres Onlinerechners ist einfach und kostenlos. Jeder, der auf der Suche nach einem Privatrechtsschutz ist, findet hier eine günstige Rechtsschutzversicherung.