Arbeitnehmer
Arbeitnehmer und Arbeitgeber befinden sich auf Grundlage eines Angestelltenvertrages in einem Beschäftigungs- bzw. Arbeitsverhältnis. Der Arbeitnehmer stellt dem Arbeitgeber seine Arbeitskraft und Fachkompetenzen zur Verfügung, was dieser wiederum ihn in Form eines Gehalts entlohnt. Rechte und Pflichten werden durch das Arbeitsrecht und die Tarifparteien in einem Arbeits- und Tarifvertrag festgelegt. Arbeitnehmer, Selbstständige und mithelfende Familienangehörige bilden zusammen die Gruppe der Erwerbstätigen. Diese Gruppe unterliegt der Steuer- und/oder Abgabenpflicht.
Eine Unterscheidung wer nun freiberuflich, wer selbständig und wer fremdbestimmt Berufstätig ist, ist durch das Aufkommen neuer Beschäftigungsverhältnisse und Dienstleistungen immer schwieriger geworden. Die Rechtsprechung behandelt in der Regel jemanden als Arbeitnehmer wenn er,
- in seinem Arbeitsverhältnis weisungsgebunden ist
- in einem persönlichen Abhängigkeitsverhältnis zu seinem Arbeitgeber steht
- fremdbestimmte Arbeit tätigt, auch wenn er sich dabei die Zeit und Arbeit frei einteilen kann
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