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Wichtige Fragen in Kürze

  • Was für Leistungen bietet eine Rechtsschutzversicherung?

    Was für Leistungen bietet eine Rechtsschutzversicherung?

    Die Leistungen des Versicherers umfassen die Übernahme folgender Kosten bis zur vereinbarten Versicherungssumme:

    • Anwaltskosten innerhalb der gesetzlichen Gebührenordnung
    • Gerichts- und Gerichtsvollzieherkosten
    • Kosten für Zeugen und Gutachter
    • Die Kosten der gegnerischen Partei, zu deren Erstattung man verpflichtet ist
    • Stellen einer Kaution bei Strafangelegenheiten

    Sollte das Verfahren im Ausland ausgetragen werden, zahlt das Versicherungsunternehmen dafür, dass alle erforderlichen Dokumente übersetzt werden. Auch die Reisekosten des Versicherten werden erstattet, wenn sein persönliches Erscheinen vor dem ausländischen Gericht gefordert wird.

  • Was sichert die Rechtsschutzversicherung ab?

    Was sichert die Rechtsschutzversicherung ab?

    1. Privatrechtschutz

    Die Privatrechtsschutz kümmert sich um die Bereiche Schadenersatz, Vertrags- und Sachenrecht, Ordnungswidrigkeiten, Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten und Sozialgerichten, Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz und Beratung im Familien und Erbrecht.

    2. Berufsrechtsschutz (Nur in Kombination mit Privat-RS)

    Die Berufsrechtschutzversicherung hilft Ihnen z.B. bei Streitigkeiten mit dem Arbeitgeber beispielsweise im Falle einer Kündigung.

    3. Verkehrsrechtsschutz

    Eine Verkehrsrechtsschutzversicherung bietet Ihnen die Kostenübernahme bei der Klärung einer strittigen Schuldfrage oder der Durchsetzung von Schadenersatzforderungen.

    4. Vermieter- / Mieter- und Hausbesitzer Rechtsschutz (Nur in Kombination mit Privat-RS)

    Der (Vermieter-)Mieter- und Eigentümerrechtsschutz schützt den Eigentümer einer (selbstgenutzten) Wohneinheit oder den Mieter bei Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit Grundstücken oder Gebäude(teile)n.

  • Entfallen die Wartezeiten, wenn eine Vorversicherung bestand?

    Entfallen die Wartezeiten, wenn eine Vorversicherung bestand?

    Ja. Dies gilt allerdings nur bei einem zeitlich nahtlosen Übergang der beiden Versicherungsverträge. So muss der letzte Tag der Vorversicherung sich mit dem ersten Tag der neuen Rechtsschutzversicherung überschneiden.

  • Welche Personen sind in der Rechtsschutzversicherung mit eingeschlossen?

    Welche Personen sind in der Rechtsschutzversicherung mit eingeschlossen?

    Bei dem Abschluss einer Rechtsschutzversicherung ist der Versicherungsnehmer abgesichert. Im speziellen Fall der Verkehrsrechtsschutz-Versicherung ist der berechtigte Fahrer im Versicherungsumfang enthalten.

    Im Familientarif der Rechtsschutz-Versicherung sind neben dem Versicherungsnehmer ebenfalls der Ehegatte, sowie alle unverheirateten Kinder bis zu dem 26. Lebensjahr (solange sie Kindergeldberechtigt sind) bzw. bis zum Ende ihrer Erstausbildung mitversichert. Im Bereich der Privat-Rechtsschutz hat der Versicherungsnehmer ebenfalls die Möglichkeit, anstelle eines Ehegatten, einen nichtehelichen Lebenspartner mitzuversichern. Im Besonderen sind die Versicherungsbedingungen des jeweiligen Versicherers zu beachten.

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Rechtsschutz Lexikon

Arbeitnehmer

Arbeitnehmer und Arbeitgeber befinden sich auf Grundlage eines Angestelltenvertrages in einem Beschäftigungs- bzw. Arbeitsverhältnis. Der Arbeitnehmer stellt dem Arbeitgeber seine Arbeitskraft und Fachkompetenzen zur Verfügung, was dieser wiederum ihn in Form eines Gehalts entlohnt. Rechte und Pflichten werden durch das Arbeitsrecht und die Tarifparteien in einem Arbeits- und Tarifvertrag festgelegt. Arbeitnehmer, Selbstständige und mithelfende Familienangehörige bilden zusammen die Gruppe der Erwerbstätigen. Diese Gruppe unterliegt der Steuer- und/oder Abgabenpflicht.

Eine Unterscheidung wer nun freiberuflich, wer selbständig und wer fremdbestimmt Berufstätig ist, ist durch das Aufkommen neuer Beschäftigungsverhältnisse und Dienstleistungen immer schwieriger geworden. Die Rechtsprechung  behandelt in der Regel jemanden als Arbeitnehmer wenn er,

  • in seinem Arbeitsverhältnis weisungsgebunden ist
  • in einem persönlichen Abhängigkeitsverhältnis zu seinem Arbeitgeber steht
  • fremdbestimmte Arbeit tätigt, auch wenn er sich dabei die Zeit und Arbeit frei einteilen kann
Auf Grund der Komplexität und der existentiellen Bedeutung von Arbeit werden Arbeitsrechtschutz und der Strafrechtsschutz immer wichtiger für Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Der Abschluss einer privaten Arbeitsrechtsschutzschutzversicherung ermöglicht dem Arbeitnehmer die Wahrnehmung seiner Rechtsinteressen vor dem Arbeitsgericht. Der Rechtsschutz übernimmt für den Arbeitnehmer sämtliche Prozess- und Rechtsanwaltskosten.

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Hinweis: Trotz gewissenhafter Recherche kann die Richtigkeit und Aktualität der Angaben nicht garantiert werden.