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Wichtige Fragen in Kürze

  • Was für Leistungen bietet eine Rechtsschutzversicherung?

    Was für Leistungen bietet eine Rechtsschutzversicherung?

    Die Leistungen des Versicherers umfassen die Übernahme folgender Kosten bis zur vereinbarten Versicherungssumme:

    • Anwaltskosten innerhalb der gesetzlichen Gebührenordnung
    • Gerichts- und Gerichtsvollzieherkosten
    • Kosten für Zeugen und Gutachter
    • Die Kosten der gegnerischen Partei, zu deren Erstattung man verpflichtet ist
    • Stellen einer Kaution bei Strafangelegenheiten

    Sollte das Verfahren im Ausland ausgetragen werden, zahlt das Versicherungsunternehmen dafür, dass alle erforderlichen Dokumente übersetzt werden. Auch die Reisekosten des Versicherten werden erstattet, wenn sein persönliches Erscheinen vor dem ausländischen Gericht gefordert wird.

  • Was sichert die Rechtsschutzversicherung ab?

    Was sichert die Rechtsschutzversicherung ab?

    1. Privatrechtschutz

    Die Privatrechtsschutz kümmert sich um die Bereiche Schadenersatz, Vertrags- und Sachenrecht, Ordnungswidrigkeiten, Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten und Sozialgerichten, Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz und Beratung im Familien und Erbrecht.

    2. Berufsrechtsschutz (Nur in Kombination mit Privat-RS)

    Die Berufsrechtschutzversicherung hilft Ihnen z.B. bei Streitigkeiten mit dem Arbeitgeber beispielsweise im Falle einer Kündigung.

    3. Verkehrsrechtsschutz

    Eine Verkehrsrechtsschutzversicherung bietet Ihnen die Kostenübernahme bei der Klärung einer strittigen Schuldfrage oder der Durchsetzung von Schadenersatzforderungen.

    4. Vermieter- / Mieter- und Hausbesitzer Rechtsschutz (Nur in Kombination mit Privat-RS)

    Der (Vermieter-)Mieter- und Eigentümerrechtsschutz schützt den Eigentümer einer (selbstgenutzten) Wohneinheit oder den Mieter bei Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit Grundstücken oder Gebäude(teile)n.

  • Entfallen die Wartezeiten, wenn eine Vorversicherung bestand?

    Entfallen die Wartezeiten, wenn eine Vorversicherung bestand?

    Ja. Dies gilt allerdings nur bei einem zeitlich nahtlosen Übergang der beiden Versicherungsverträge. So muss der letzte Tag der Vorversicherung sich mit dem ersten Tag der neuen Rechtsschutzversicherung überschneiden.

  • Welche Personen sind in der Rechtsschutzversicherung mit eingeschlossen?

    Welche Personen sind in der Rechtsschutzversicherung mit eingeschlossen?

    Bei dem Abschluss einer Rechtsschutzversicherung ist der Versicherungsnehmer abgesichert. Im speziellen Fall der Verkehrsrechtsschutz-Versicherung ist der berechtigte Fahrer im Versicherungsumfang enthalten.

    Im Familientarif der Rechtsschutz-Versicherung sind neben dem Versicherungsnehmer ebenfalls der Ehegatte, sowie alle unverheirateten Kinder bis zu dem 26. Lebensjahr (solange sie Kindergeldberechtigt sind) bzw. bis zum Ende ihrer Erstausbildung mitversichert. Im Bereich der Privat-Rechtsschutz hat der Versicherungsnehmer ebenfalls die Möglichkeit, anstelle eines Ehegatten, einen nichtehelichen Lebenspartner mitzuversichern. Im Besonderen sind die Versicherungsbedingungen des jeweiligen Versicherers zu beachten.

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Bedingungsanpassung

Eine Rechtsschutzversicherung kann eine Bedingungsanpassung, d.h. eine Änderung, Ergänzung, Streichung oder Ersetzung von Vertragsinhalten vornehmen. Der Versicherungsnehmer geniest jedoch hinsichtlich der Vertragsziele Vertrauensschutz, sodass die Bedingungen eine Vertrages niemals willkürlich und zu seinem Nachteil abgeändert werden können. Das Anpassen von Vertragsbedingungen ist meist auf politische oder juristische Änderungen im Bereich der Gesetzgebung oder der Rechtsprechung zurückzuführen. Da in beiden Fälle oftmals ein großer Interpretationsspielraum vorhanden ist, sind bei einer Vertragsänderung die alten und neuen Vertragsbedingungen sorgfältig zu prüfen.

Bedingungsanpassungen müssen dem Versicherungsnehmer wirtschaftlich und rechtlich zugemutet werden können. Wenn ein Versicherungsunternehmen die Vertragsbedingungen im Nachhinein ändert, verfügt der Versicherte in jedem Fall über ein gesondertes Widerrufsrecht. Auch wenn die Änderung des Vertrags zum eindeutigen Vorteil des Versicherten wäre, kann dieser von seinem Widerrufsrecht Gebrauch machen. Dadurch kommt es zu einer einseitigen Aufhebung des Versicherungsvertrages. Dem Kunden muss in jedem Fall eine Änderung der allgemeinen Rechtschutz- und Vertragsbedingungen immer schriftlich mitgeteilt werden. Wenn der Versicherte mit den Änderungen nicht einverstanden ist, besteht die Möglichkeit der Beendigung des Rechtschutzvertrages innerhalb von sechs Wochen.

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Hinweis: Trotz gewissenhafter Recherche kann die Richtigkeit und Aktualität der Angaben nicht garantiert werden.