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Wichtige Fragen in Kürze

  • Was für Leistungen bietet eine Rechtsschutzversicherung?

    Was für Leistungen bietet eine Rechtsschutzversicherung?

    Die Leistungen des Versicherers umfassen die Übernahme folgender Kosten bis zur vereinbarten Versicherungssumme:

    • Anwaltskosten innerhalb der gesetzlichen Gebührenordnung
    • Gerichts- und Gerichtsvollzieherkosten
    • Kosten für Zeugen und Gutachter
    • Die Kosten der gegnerischen Partei, zu deren Erstattung man verpflichtet ist
    • Stellen einer Kaution bei Strafangelegenheiten

    Sollte das Verfahren im Ausland ausgetragen werden, zahlt das Versicherungsunternehmen dafür, dass alle erforderlichen Dokumente übersetzt werden. Auch die Reisekosten des Versicherten werden erstattet, wenn sein persönliches Erscheinen vor dem ausländischen Gericht gefordert wird.

  • Was sichert die Rechtsschutzversicherung ab?

    Was sichert die Rechtsschutzversicherung ab?

    1. Privatrechtschutz

    Die Privatrechtsschutz kümmert sich um die Bereiche Schadenersatz, Vertrags- und Sachenrecht, Ordnungswidrigkeiten, Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten und Sozialgerichten, Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz und Beratung im Familien und Erbrecht.

    2. Berufsrechtsschutz (Nur in Kombination mit Privat-RS)

    Die Berufsrechtschutzversicherung hilft Ihnen z.B. bei Streitigkeiten mit dem Arbeitgeber beispielsweise im Falle einer Kündigung.

    3. Verkehrsrechtsschutz

    Eine Verkehrsrechtsschutzversicherung bietet Ihnen die Kostenübernahme bei der Klärung einer strittigen Schuldfrage oder der Durchsetzung von Schadenersatzforderungen.

    4. Vermieter- / Mieter- und Hausbesitzer Rechtsschutz (Nur in Kombination mit Privat-RS)

    Der (Vermieter-)Mieter- und Eigentümerrechtsschutz schützt den Eigentümer einer (selbstgenutzten) Wohneinheit oder den Mieter bei Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit Grundstücken oder Gebäude(teile)n.

  • Entfallen die Wartezeiten, wenn eine Vorversicherung bestand?

    Entfallen die Wartezeiten, wenn eine Vorversicherung bestand?

    Ja. Dies gilt allerdings nur bei einem zeitlich nahtlosen Übergang der beiden Versicherungsverträge. So muss der letzte Tag der Vorversicherung sich mit dem ersten Tag der neuen Rechtsschutzversicherung überschneiden.

  • Welche Personen sind in der Rechtsschutzversicherung mit eingeschlossen?

    Welche Personen sind in der Rechtsschutzversicherung mit eingeschlossen?

    Bei dem Abschluss einer Rechtsschutzversicherung ist der Versicherungsnehmer abgesichert. Im speziellen Fall der Verkehrsrechtsschutz-Versicherung ist der berechtigte Fahrer im Versicherungsumfang enthalten.

    Im Familientarif der Rechtsschutz-Versicherung sind neben dem Versicherungsnehmer ebenfalls der Ehegatte, sowie alle unverheirateten Kinder bis zu dem 26. Lebensjahr (solange sie Kindergeldberechtigt sind) bzw. bis zum Ende ihrer Erstausbildung mitversichert. Im Bereich der Privat-Rechtsschutz hat der Versicherungsnehmer ebenfalls die Möglichkeit, anstelle eines Ehegatten, einen nichtehelichen Lebenspartner mitzuversichern. Im Besonderen sind die Versicherungsbedingungen des jeweiligen Versicherers zu beachten.

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Rechtsschutz Lexikon

Beendigung des Rechtsschutzvertrages

Zur Beendigung eines Rechtschutzvertrages gehören nicht immer zwei. Für den Fall das es zum Beispiel zu einer Bedingungsanpassung kommt, kann der der Versicherungsnehmer den Vertrag widerrufen bzw. sonderrechtlich kündigen. Der Versicherungsträger wiederum kann den Vertrag einseitig kündigen wenn der Versicherer beispielsweise selbstverschuldet den Erstbetrag nicht fristgerecht bezahlt hat. Oder wenn der Versicherungsnehmer bei der Antragsstellung Falschangaben gemacht hat. In diesem Zusammenhang gilt es sich genau über die Anbindungsfrist, den Beginn des Rechtsschutzvertrages (Wartezeit), sowie über das Widerrufs- und Kündigungsrechts zu informieren. Normalerweise endet der Vertrag eines Rechtsschutzvertrags mit dem Ablauf der vereinbarten Vertragslaufzeit oder einer fristgerechten Kündigung.

Im Versicherungsschein ist meist die Laufzeit festgeschrieben. Wenn für eine Rechtsschutzversicherung eine Laufzeit von einem Jahr vereinbart ist, dann verlängert sich der Vertrag in der Regel stillschweigend jeweils um ein Jahr. Eine solche automatische Verlängerung ist jedoch nur rechtskräftig, wenn dem Versicherungsnehmer spätestens drei Monate vor Ende der Vertragslaufzeit mitgeteilt wurde, dass der Versicherungsschutz am Tag X endet oder falls der Versicherte nicht vorher schriftlich kündigt. Für den Fall das die Vertragslaufzeit weniger als ein Jahr beträgt, endet der Vertrag ohne dass es dafür einer Kündigung bedarf.

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Hinweis: Trotz gewissenhafter Recherche kann die Richtigkeit und Aktualität der Angaben nicht garantiert werden.