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Wichtige Fragen in Kürze

  • Was für Leistungen bietet eine Rechtsschutzversicherung?

    Was für Leistungen bietet eine Rechtsschutzversicherung?

    Die Leistungen des Versicherers umfassen die Übernahme folgender Kosten bis zur vereinbarten Versicherungssumme:

    • Anwaltskosten innerhalb der gesetzlichen Gebührenordnung
    • Gerichts- und Gerichtsvollzieherkosten
    • Kosten für Zeugen und Gutachter
    • Die Kosten der gegnerischen Partei, zu deren Erstattung man verpflichtet ist
    • Stellen einer Kaution bei Strafangelegenheiten

    Sollte das Verfahren im Ausland ausgetragen werden, zahlt das Versicherungsunternehmen dafür, dass alle erforderlichen Dokumente übersetzt werden. Auch die Reisekosten des Versicherten werden erstattet, wenn sein persönliches Erscheinen vor dem ausländischen Gericht gefordert wird.

  • Was sichert die Rechtsschutzversicherung ab?

    Was sichert die Rechtsschutzversicherung ab?

    1. Privatrechtschutz

    Die Privatrechtsschutz kümmert sich um die Bereiche Schadenersatz, Vertrags- und Sachenrecht, Ordnungswidrigkeiten, Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten und Sozialgerichten, Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz und Beratung im Familien und Erbrecht.

    2. Berufsrechtsschutz (Nur in Kombination mit Privat-RS)

    Die Berufsrechtschutzversicherung hilft Ihnen z.B. bei Streitigkeiten mit dem Arbeitgeber beispielsweise im Falle einer Kündigung.

    3. Verkehrsrechtsschutz

    Eine Verkehrsrechtsschutzversicherung bietet Ihnen die Kostenübernahme bei der Klärung einer strittigen Schuldfrage oder der Durchsetzung von Schadenersatzforderungen.

    4. Vermieter- / Mieter- und Hausbesitzer Rechtsschutz (Nur in Kombination mit Privat-RS)

    Der (Vermieter-)Mieter- und Eigentümerrechtsschutz schützt den Eigentümer einer (selbstgenutzten) Wohneinheit oder den Mieter bei Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit Grundstücken oder Gebäude(teile)n.

  • Entfallen die Wartezeiten, wenn eine Vorversicherung bestand?

    Entfallen die Wartezeiten, wenn eine Vorversicherung bestand?

    Ja. Dies gilt allerdings nur bei einem zeitlich nahtlosen Übergang der beiden Versicherungsverträge. So muss der letzte Tag der Vorversicherung sich mit dem ersten Tag der neuen Rechtsschutzversicherung überschneiden.

  • Welche Personen sind in der Rechtsschutzversicherung mit eingeschlossen?

    Welche Personen sind in der Rechtsschutzversicherung mit eingeschlossen?

    Bei dem Abschluss einer Rechtsschutzversicherung ist der Versicherungsnehmer abgesichert. Im speziellen Fall der Verkehrsrechtsschutz-Versicherung ist der berechtigte Fahrer im Versicherungsumfang enthalten.

    Im Familientarif der Rechtsschutz-Versicherung sind neben dem Versicherungsnehmer ebenfalls der Ehegatte, sowie alle unverheirateten Kinder bis zu dem 26. Lebensjahr (solange sie Kindergeldberechtigt sind) bzw. bis zum Ende ihrer Erstausbildung mitversichert. Im Bereich der Privat-Rechtsschutz hat der Versicherungsnehmer ebenfalls die Möglichkeit, anstelle eines Ehegatten, einen nichtehelichen Lebenspartner mitzuversichern. Im Besonderen sind die Versicherungsbedingungen des jeweiligen Versicherers zu beachten.

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Rechtsschutz Lexikon

Beginn des Rechtsschutzvertrages

Bezüglich des Beginns einer Rechtsschutzversicherung müssen viele Dinge beachtet werden. Für die meisten Rechtsschutzversicherungen besteht eine Wartezeit, d.h. die Inanspruchnahme des Rechtsschutzes kann erst nach dem Ablauf der Wartezeit erfolgen. Dies gilt für den Arbeits-, Wohnungs- und Grundstücks-, Steuer-, Sozialgerichts- und Verwaltungsgerichtschutz, sowie für den Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht. Ausgenommen von der Wartezeit, sind Fälle in denen es sich um die Verteidigung und Wahrung von Rechtsinteressen bezüglich eines Kauf- oder Leasingvertrages bei einem neuen PKW handelt. Bei allen anderen Versicherungsbereichen besteht in der Regel Anspruch auf Rechtsschutz ohne Wartezeit.

Voraussetzung für den Anspruch auf Rechtsschutz ist, dass die Versicherung vor dem Eintritt des Rechtsschutzfalls rechtsgültig abgeschlossen wurde. Zudem muss der erste Versicherungsbeitrag ordnungs- und fristgemäß beim Versicherungsträger eingegangen sein. Der Erstbeitrag wird nach Ablauf von zwei Wochen nach dem Erhalt der Versicherungspolice fällig. Sollte der Kunde den ersten Beitrag nicht zur vereinbarten Frist bezahlt haben, greift der Versicherungsschutz erst ab dem Zeitpunkt zu dem die verspätete Zahlung eingegangen ist. Sollte die Versicherung den Kunden nicht explizit auf diesen Sachverhalt hingewiesen haben oder trifft dem Versicherungsnehmer am Nichterhalt des Beitrages keine Schuld, genießt der Kunde dennoch Rechtsschutz (vorausgesetzt die Wartezeit ist abgelaufen).

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Hinweis: Trotz gewissenhafter Recherche kann die Richtigkeit und Aktualität der Angaben nicht garantiert werden.