Erstbeitrag
Voraussetzung für den Anspruch auf die Leistungen einer privaten Rechtsschutzversicherung ist, dass der Erstbeitrag fristgerecht bei der Versicherung eingegangen ist. Dieser erste Beitrag wird nach Ablauf von zwei Wochen nach dem Erhalt der Versicherungspolice fällig. Wenn eine Wartezeit vereinbart ist, bleibt diese hiervon unberührt. Sollte der Versicherte den Erstbeitrag nicht zur vereinbarten Frist gezahlt haben, ist der Versicherungsschutz erst ab dem Zeitpunkt wirksam, ab dem die verspätete Zahlung bei der Versicherung eingegangen ist. Hat die Versicherung den Kunden nicht eindeutig auf diesen Sachverhalt hingewiesen oder trifft dem Versicherten am Nichterhalt des Beitrages keine Schuld, besitzt er Rechtsschutz.
Genaueres zu Beginn des Rechtsschutzvertrages, Beitragsanpassungen und Rechtsschutzfall können in den speziellen oder Allgemeinen Bedingungen für die Rechtschutzversicherung 2010(ARB) nachgelesen werden. Beim Abschluss eines Versicherungsvertrages sind außerdem die Leistungspflichten, der Leistungsumfang und der Geltungsbereich genau zu prüfen. Hierbei sind Vergleichsportale sehr hilfreich. Sie ermöglichen einen schnellen und kostenlosen Überblick über die unterschiedlichen Versicherungsbereiche und Tarife.
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