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Wichtige Fragen in Kürze

  • Was für Leistungen bietet eine Rechtsschutzversicherung?

    Was für Leistungen bietet eine Rechtsschutzversicherung?

    Die Leistungen des Versicherers umfassen die Übernahme folgender Kosten bis zur vereinbarten Versicherungssumme:

    • Anwaltskosten innerhalb der gesetzlichen Gebührenordnung
    • Gerichts- und Gerichtsvollzieherkosten
    • Kosten für Zeugen und Gutachter
    • Die Kosten der gegnerischen Partei, zu deren Erstattung man verpflichtet ist
    • Stellen einer Kaution bei Strafangelegenheiten

    Sollte das Verfahren im Ausland ausgetragen werden, zahlt das Versicherungsunternehmen dafür, dass alle erforderlichen Dokumente übersetzt werden. Auch die Reisekosten des Versicherten werden erstattet, wenn sein persönliches Erscheinen vor dem ausländischen Gericht gefordert wird.

  • Was sichert die Rechtsschutzversicherung ab?

    Was sichert die Rechtsschutzversicherung ab?

    1. Privatrechtschutz

    Die Privatrechtsschutz kümmert sich um die Bereiche Schadenersatz, Vertrags- und Sachenrecht, Ordnungswidrigkeiten, Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten und Sozialgerichten, Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz und Beratung im Familien und Erbrecht.

    2. Berufsrechtsschutz (Nur in Kombination mit Privat-RS)

    Die Berufsrechtschutzversicherung hilft Ihnen z.B. bei Streitigkeiten mit dem Arbeitgeber beispielsweise im Falle einer Kündigung.

    3. Verkehrsrechtsschutz

    Eine Verkehrsrechtsschutzversicherung bietet Ihnen die Kostenübernahme bei der Klärung einer strittigen Schuldfrage oder der Durchsetzung von Schadenersatzforderungen.

    4. Vermieter- / Mieter- und Hausbesitzer Rechtsschutz (Nur in Kombination mit Privat-RS)

    Der (Vermieter-)Mieter- und Eigentümerrechtsschutz schützt den Eigentümer einer (selbstgenutzten) Wohneinheit oder den Mieter bei Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit Grundstücken oder Gebäude(teile)n.

  • Entfallen die Wartezeiten, wenn eine Vorversicherung bestand?

    Entfallen die Wartezeiten, wenn eine Vorversicherung bestand?

    Ja. Dies gilt allerdings nur bei einem zeitlich nahtlosen Übergang der beiden Versicherungsverträge. So muss der letzte Tag der Vorversicherung sich mit dem ersten Tag der neuen Rechtsschutzversicherung überschneiden.

  • Welche Personen sind in der Rechtsschutzversicherung mit eingeschlossen?

    Welche Personen sind in der Rechtsschutzversicherung mit eingeschlossen?

    Bei dem Abschluss einer Rechtsschutzversicherung ist der Versicherungsnehmer abgesichert. Im speziellen Fall der Verkehrsrechtsschutz-Versicherung ist der berechtigte Fahrer im Versicherungsumfang enthalten.

    Im Familientarif der Rechtsschutz-Versicherung sind neben dem Versicherungsnehmer ebenfalls der Ehegatte, sowie alle unverheirateten Kinder bis zu dem 26. Lebensjahr (solange sie Kindergeldberechtigt sind) bzw. bis zum Ende ihrer Erstausbildung mitversichert. Im Bereich der Privat-Rechtsschutz hat der Versicherungsnehmer ebenfalls die Möglichkeit, anstelle eines Ehegatten, einen nichtehelichen Lebenspartner mitzuversichern. Im Besonderen sind die Versicherungsbedingungen des jeweiligen Versicherers zu beachten.

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Rechtsschutz Lexikon

Fahrlässigkeit

Fahrlässigkeit ist ein wichtiger Fachbegriff des Rechtssystems. Er beschreibt das Motiv unter dem eine Person eine Handlung vollzogen oder unterlassen hat. Der Begriff Fahrlässigkeit wird im Straf- und Zivilrecht gebraucht, hat jedoch eine unterschiedliche Bedeutung. Das deutsche Recht unterscheidet bezüglich eines Verstoßes gegen ein Gebot oder Gesetz zwischen einer vorsätzlichen und fahrlässig begangenen Straftat oder Ordnungswidrigkeit. Im Strafrecht ist eine als fahrlässig eingestufte Tat nur dann strafbar, wenn die Tat explizit mit Strafe bedroht wird. Zudem unterscheidet es zwischen bewusster und unbewusster Fahrlässigkeit. Das Zivilrecht hingegen unterscheidet zwischen leichtfertige(=grobe) und einfacher Fahrlässigkeit. Die Unterscheidung ist für den Beschuldigten und bei der Kostenübernahme durch eine private Rechtsschutzversicherung von enormer Wichtigkeit.

Je nachdem ob ein Vergehen als grob, einfach oder vorsätzlich befunden wird, fällt dementsprechend das Strafmaß niedrig oder hoch aus. Leichtfertig bzw. grob fahrlässig ist eine Handlung, wenn die Sorgfaltspflicht im besonderen Maße nicht beachtet wird. Kommt es zum Unfall durch einen abgefahrenen Reifen, so hat der Fahrer grob, also leichtfertig fahrlässig gehandelt. Eine einfache Fahrlässigkeit besteht dann, wenn ein Arbeitnehmer ein Tablett fallen lässt und dabei einige Tassen zu Bruch gehen. Die einzigen beiden Rechtsschutzformen die Versicherungsleistungen bezüglich fahrlässiger oder vorsätzlicher Taten anbieten sind der Verkehrs-, Fahrer-, und der Spezial Straf Rechtsschutz.

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Ein Vergleich der Rechtsschutzversicherung hilft Ihnen dabei, den Überblick über die verschiedenen Rechtsschutzversicherungen zu behalten. Unser Vergleichsrechner ermittelt den für Sie passendsten und günstigsten Privatrechtsschutz.

Hinweis: Trotz gewissenhafter Recherche kann die Richtigkeit und Aktualität der Angaben nicht garantiert werden.