Fahrlässigkeit
Fahrlässigkeit ist ein wichtiger Fachbegriff des Rechtssystems. Er beschreibt das Motiv unter dem eine Person eine Handlung vollzogen oder unterlassen hat. Der Begriff Fahrlässigkeit wird im Straf- und Zivilrecht gebraucht, hat jedoch eine unterschiedliche Bedeutung. Das deutsche Recht unterscheidet bezüglich eines Verstoßes gegen ein Gebot oder Gesetz zwischen einer vorsätzlichen und fahrlässig begangenen Straftat oder Ordnungswidrigkeit. Im Strafrecht ist eine als fahrlässig eingestufte Tat nur dann strafbar, wenn die Tat explizit mit Strafe bedroht wird. Zudem unterscheidet es zwischen bewusster und unbewusster Fahrlässigkeit. Das Zivilrecht hingegen unterscheidet zwischen leichtfertige(=grobe) und einfacher Fahrlässigkeit. Die Unterscheidung ist für den Beschuldigten und bei der Kostenübernahme durch eine private Rechtsschutzversicherung von enormer Wichtigkeit.
Je nachdem ob ein Vergehen als grob, einfach oder vorsätzlich befunden wird, fällt dementsprechend das Strafmaß niedrig oder hoch aus. Leichtfertig bzw. grob fahrlässig ist eine Handlung, wenn die Sorgfaltspflicht im besonderen Maße nicht beachtet wird. Kommt es zum Unfall durch einen abgefahrenen Reifen, so hat der Fahrer grob, also leichtfertig fahrlässig gehandelt. Eine einfache Fahrlässigkeit besteht dann, wenn ein Arbeitnehmer ein Tablett fallen lässt und dabei einige Tassen zu Bruch gehen. Die einzigen beiden Rechtsschutzformen die Versicherungsleistungen bezüglich fahrlässiger oder vorsätzlicher Taten anbieten sind der Verkehrs-, Fahrer-, und der Spezial Straf Rechtsschutz.
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