Doppelversicherung
Eine Doppelversicherung liegt beispielsweise vor, wenn ein Versicherungsnehmer über einen Fahrer-Rechtsschutz und einen zusätzlichen Verkehrsrechtsschutz verfügt. Beide privaten Rechtsschutzversicherungen schützen den Versicherungsnehmer vor Schäden aus Verkehrsunfällen ab. Viele Menschen sind Mitglied in einem Automobilclub und verfügen daher über eine Verkehrs- bzw. Fahrerrechtsschutz. Wer nun bei einem Versicherungsunternehmen eine private Verkehrsrechtsschutzversicherung abschließt verfügt nicht selten über eine Doppelversicherung.
Zu einer Doppelversicherung kann es auch durch Heirat kommen. Wenn beide Ehepartner über einen Mietrechtsschutz verfügen, dann sind Konflikte die das Mietverhältnis betreffen doppelt versichert. Die Versicherungswirtschaft hat für solche Fälle Regelungen getroffen. Normalerweise hat der ältere Vertrag Vorrang vor dem jüngeren. Kommt es durch Heirat oder einer Lebenspartnerschaft zu einer Verdoppelung eines Risikos, kommt in der Regel der umfassendere Vertrag zum Zuge. Grundsätzlich ist eine Doppelversicherung nicht erlaubt.
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