Beispiele für den Beratungsrechtsschutz
Der Beratungsrechtsschutz wird zum Beispiel in folgenden Fällen wirksam:
- Familienrecht: Unterhalts- und Sorgerechtsstreitigkeiten
- Erbrecht: Anfechtung des Testaments, Erbschaftsannahme oder -ausschlagung, Einklage eines Erbpflichtteils