Berufung
Die Berufung als Rechtsmittel ist zu unterscheiden von der Revision. Bei letzterer findet nur eine rechtliche (formelle) Überprüfung eines Gerichtsurteils statt, während in einem Berufungsverfahren eine rechtliche und tatsächliche(materielle) Überprüfung erfolgt. In einem Berufungsverfahren können neue Beweismittel und Zeugenaussagen eingebracht werden, um ein erstinstanzliches Gerichtsurteil zu verändern. Durch ein Berufungsverfahren kann es zur vollständigen Verwerfung, einer Abmilderung oder der Bestätigung eines Richterspruchs aus erster Instanz kommen. Berufungsverfahren unterliegen teilweise auch dem Leistungskatalog privater Rechtsschutzversicherungen. Voraussetzung hierbei ist jedoch, dass die Aussicht auf einen Erfolg durch ein Berufungsverfahren realistisch ist.
Das Berufungsverfahren ist zum einen von dem jeweiligen einschlägigen Rechtsgebiet und zum anderen vom Verhandlungsgegenstand abhängig. In der Finanzgerichtsbarkeit gibt es beispielsweise die Möglichkeit der Berufung nicht, sondern nur die der Revision. Zu beachten ist, dass die Beantragung eines Berufungsverfahrens einer bestimmten Form und Frist unterliegt. Gemäß der deutschen Prozessordnung beträgt die Berufungsfrist einen Monat, in Strafrechtsangelegenheiten eine Woche. Um eine Berufung mit Erfolgsaussicht form- und fristgerecht einzulegen, ist es empfehlenswert sich von einem Rechtsanwalt beraten lassen.
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