Familienrecht
Das Familienrecht ist Teil des deutschen Zivilrechts. Wenn es innerhalb der Familie oder Verwandtschaft zu Konflikten kommt müssen die beteiligten Zivilpersonen notfalls per Gerichtsfahren ihre Rechte einklagen. Das Familienrecht regelt außerdem Vormundschaften und rechtliche Betreuungen. Wenn sich im Familienrecht durch eine Gesetzesänderung die Lebenssituation einer Familie ändert, kann sie sich durch eine Familien- bzw. Beratungsrechtsschutz durch einen Fachanwalt kostenlos beraten lassen.
Einige Versicherer bieten über eine Beratung hinausgehende Absicherung im Rahmen eines hinzuwählbaren Bausteins, der in der Regel aber eine mehrjährige Wartezeit und eine sehr hohe Selbstbeteiligung beinhaltet.
Besteht Versicherungsschutz für die Familie wird i.d.R. lediglich eine Erstberatung durchgeführt. Ausgenommen vom Rechtschutz sind in der Regel Erbrecht- oder Scheidungsfälle. Folgende Rechtsschutzversicherungsformen enthalten, gemäß den allgemeinen Bedingungen der Rechtschutzversicherung2010 (ARB), einen Beratungsrechtsschutz für Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrecht. Dieser Rechtsschutz gewährt eine kostenlose Beratung durch einen Fachanwalt(keine Kostenübernahme in Sachen Schriftverkehr oder Interessenvertretung).
- Privat-Rechtsschutz für Selbstständige
- Privat- und Berufsrechtsschutz für Nichtselbstständige
- Privat-, Berufs- und Verkehrsrechtsschutz für Nichtselbstständige
- Landwirtschafts- und Verkehrsrechtsschutz
- Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutz für Selbstständige
Günstige Rechtsschutzversicherung durch einen Versicherungsvergleich
Führen Sie kostenlos und bequem von zu Hause einen Vergleich der Rechtsschutzversicherung durch. Auf diese Weise finden Sie einen passenden Tarif und ein optimales Preis-Leistungsverhältnis.