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Wichtige Fragen in Kürze

  • Was für Leistungen bietet eine Rechtsschutzversicherung?

    Was für Leistungen bietet eine Rechtsschutzversicherung?

    Die Leistungen des Versicherers umfassen die Übernahme folgender Kosten bis zur vereinbarten Versicherungssumme:

    • Anwaltskosten innerhalb der gesetzlichen Gebührenordnung
    • Gerichts- und Gerichtsvollzieherkosten
    • Kosten für Zeugen und Gutachter
    • Die Kosten der gegnerischen Partei, zu deren Erstattung man verpflichtet ist
    • Stellen einer Kaution bei Strafangelegenheiten

    Sollte das Verfahren im Ausland ausgetragen werden, zahlt das Versicherungsunternehmen dafür, dass alle erforderlichen Dokumente übersetzt werden. Auch die Reisekosten des Versicherten werden erstattet, wenn sein persönliches Erscheinen vor dem ausländischen Gericht gefordert wird.

  • Was sichert die Rechtsschutzversicherung ab?

    Was sichert die Rechtsschutzversicherung ab?

    1. Privatrechtschutz

    Die Privatrechtsschutz kümmert sich um die Bereiche Schadenersatz, Vertrags- und Sachenrecht, Ordnungswidrigkeiten, Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten und Sozialgerichten, Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz und Beratung im Familien und Erbrecht.

    2. Berufsrechtsschutz (Nur in Kombination mit Privat-RS)

    Die Berufsrechtschutzversicherung hilft Ihnen z.B. bei Streitigkeiten mit dem Arbeitgeber beispielsweise im Falle einer Kündigung.

    3. Verkehrsrechtsschutz

    Eine Verkehrsrechtsschutzversicherung bietet Ihnen die Kostenübernahme bei der Klärung einer strittigen Schuldfrage oder der Durchsetzung von Schadenersatzforderungen.

    4. Vermieter- / Mieter- und Hausbesitzer Rechtsschutz (Nur in Kombination mit Privat-RS)

    Der (Vermieter-)Mieter- und Eigentümerrechtsschutz schützt den Eigentümer einer (selbstgenutzten) Wohneinheit oder den Mieter bei Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit Grundstücken oder Gebäude(teile)n.

  • Entfallen die Wartezeiten, wenn eine Vorversicherung bestand?

    Entfallen die Wartezeiten, wenn eine Vorversicherung bestand?

    Ja. Dies gilt allerdings nur bei einem zeitlich nahtlosen Übergang der beiden Versicherungsverträge. So muss der letzte Tag der Vorversicherung sich mit dem ersten Tag der neuen Rechtsschutzversicherung überschneiden.

  • Welche Personen sind in der Rechtsschutzversicherung mit eingeschlossen?

    Welche Personen sind in der Rechtsschutzversicherung mit eingeschlossen?

    Bei dem Abschluss einer Rechtsschutzversicherung ist der Versicherungsnehmer abgesichert. Im speziellen Fall der Verkehrsrechtsschutz-Versicherung ist der berechtigte Fahrer im Versicherungsumfang enthalten.

    Im Familientarif der Rechtsschutz-Versicherung sind neben dem Versicherungsnehmer ebenfalls der Ehegatte, sowie alle unverheirateten Kinder bis zu dem 26. Lebensjahr (solange sie Kindergeldberechtigt sind) bzw. bis zum Ende ihrer Erstausbildung mitversichert. Im Bereich der Privat-Rechtsschutz hat der Versicherungsnehmer ebenfalls die Möglichkeit, anstelle eines Ehegatten, einen nichtehelichen Lebenspartner mitzuversichern. Im Besonderen sind die Versicherungsbedingungen des jeweiligen Versicherers zu beachten.

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Rechtsschutz Lexikon

Familienrecht

Das Familienrecht ist Teil des deutschen Zivilrechts. Wenn es innerhalb der Familie oder Verwandtschaft zu Konflikten kommt müssen die beteiligten Zivilpersonen notfalls per Gerichtsfahren ihre Rechte einklagen. Das Familienrecht regelt außerdem Vormundschaften und rechtliche Betreuungen. Wenn sich im Familienrecht durch eine Gesetzesänderung die Lebenssituation einer Familie ändert, kann sie sich durch eine Familien- bzw. Beratungsrechtsschutz durch einen Fachanwalt kostenlos beraten lassen.

Einige Versicherer bieten über eine Beratung hinausgehende Absicherung im Rahmen eines hinzuwählbaren Bausteins, der in der Regel aber eine mehrjährige Wartezeit und eine sehr hohe Selbstbeteiligung beinhaltet.

Besteht Versicherungsschutz für die Familie wird i.d.R.  lediglich eine Erstberatung durchgeführt. Ausgenommen vom Rechtschutz sind in der Regel Erbrecht- oder Scheidungsfälle. Folgende Rechtsschutzversicherungsformen enthalten, gemäß den allgemeinen Bedingungen der Rechtschutzversicherung2010 (ARB), einen Beratungsrechtsschutz für Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrecht. Dieser Rechtsschutz gewährt eine kostenlose Beratung durch einen Fachanwalt(keine Kostenübernahme in Sachen Schriftverkehr oder Interessenvertretung).

  • Privat-Rechtsschutz für Selbstständige
  • Privat- und Berufsrechtsschutz für Nichtselbstständige
  • Privat-, Berufs- und Verkehrsrechtsschutz für Nichtselbstständige
  • Landwirtschafts- und Verkehrsrechtsschutz
  • Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutz für Selbstständige

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Hinweis: Trotz gewissenhafter Recherche kann die Richtigkeit und Aktualität der Angaben nicht garantiert werden.