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Mit unserem kostenlosen Vertrags-Check überprüfen wir Ihre bestehenden Versicherungen und zeigen Ihnen Sparpotenzial und Optimierungsmöglichkeiten.
mehr erfahrenBevor Sie eine private Zahnzusatzversicherung abschließen, sollten Sie auf einige Dinge besonders achten. Wir erklären Ihnen die wichtigsten Punkte.
Überlegen Sie sich vor dem Abschluss, welche Leistungen Sie überhaupt versichern möchten. Eine Zahnzusatzversicherung leistet je nach Tarif für die Bereiche Zahnersatz, Zahnbehandlungen, Zahnreinigung sowie Kieferorthopädie. Welche Versicherungsleistungen Sie vereinbaren sollten, hängt vor allem davon ab, ob Sie als Erwachsener oder für Ihre Kinder einen Vertrag abschließen möchten.
In der Regel sieht eine Zahnzusatzversicherung eine Wartezeit von einigen Monaten vor. Für Zahnschäden, die während dieser Zeit auftreten, leistet die Zusatzversicherung nicht. Ausgenommen hiervon sind lediglich Behandlungen, die nach einem Unfall notwendig werden. Es gibt jedoch auch Tarife, die in jedem Fall auf eine Wartezeit verzichten und nach Vertragsabschluss sofort leisten.
Eine Versicherung leistet in den ersten Jahren meist nur bis zu bestimmten Grenzen – beispielsweise bis zu 4.000 Euro in den ersten vier Jahren. Möchten Sie möglichst schnell abgesichert sein, sollten die Grenzen der sogenannten Zahnstaffel nicht zu niedrig sein.
Achten Sie darauf, ob es sich um einen Tarif mit oder ohne Alterungsrückstellungen handelt. Verträge mit Rückstellungen sind in den ersten Jahren etwas teurer, dafür zahlen sie sich meist auf längere Sicht aus. Im Alter sorgen die Rückstellungen dafür, dass die Beitragssätze möglichst stabil bleiben und nicht zu stark steigen. Allerdings gibt es auch bei Tarifen mit Alterungsrückstellungen keine Beitragsgarantie.
Vor einem Vertragsabschluss müssen Sie Gesundheitsfragen beantworten. Diese Fragen zu bereits bestehenden Zahnerkrankungen, fehlenden Zähnen oder Zahnersatz sollten Sie genau und wahrheitsgemäß ausfüllen. Zahnerkrankungen zu verschweigen ist wenig sinnvoll. Im Leistungsfall würde die Versicherung nicht zahlen, wenn sich nach einer Behandlung herausstellt, dass Sie falsche Angaben gemacht haben.
Für bereits begonnene oder von einem Zahnarzt angeratene Behandlungen gilt: Solche Behandlungen sind in der Regel vom Versicherungsschutz ausgenommen. Die private Zahnzusatzversicherung erstattet hierfür keine Kosten.