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Als Feuerlöschkosten werden Aufwendungen bezeichnet, die mit der Bekämpfung eines Brandes in Zusammenhang stehen. Sie dienen der Schadensminderung und stellen regelmäßig auch Rettungskosten dar, die von einer Feuerversicherung abgedeckt sein können.
Ersetzt werden allerdings nur Feuerlöschkosten, die unmittelbar dem Versicherungsnehmer entstehen. Aufwendungen der Feuerwehr werden nicht übernommen, da sie im öffentlichen Interesse handelt und unentgeltlich tätig ist. Die Löschkosten der Feuerwehr werden stattdessen durch die Feuerschutzsteuer abgedeckt, die auf jede Feuer-, Hausrat- oder Gebäudeversicherung erhoben wird.
Versicherungsschutz für Ihr Wohngebäude
Generell empfiehlt es sich für Immobilienbesitzer, eine Wohngebäudeversicherung abzuschließen. In ihr sind neben Schäden durch Feuer und Blitzschlag – je nach gewähltem Versicherungsschutz – auch die Risiken Sturm, Hagel und Leitungswasser abgedeckt.