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Mit unserem kostenlosen Vertrags-Check überprüfen wir Ihre bestehenden Versicherungen und zeigen Ihnen Sparpotenzial und Optimierungsmöglichkeiten.
mehr erfahrenReisen und Urlaube ermöglichen es, aus dem Alltag auszubrechen und zu entspannen. Reiseversicherungen helfen dabei, diese besondere Zeit möglichst unbeschwert genießen zu können. Mit einer Reiserücktritts- oder Reisekrankenversicherung müssen Sie sich nicht darum sorgen, was passiert, wenn sie vor oder während der Reise krank werden sollten. Eine Reiseabbruchversicherung schützt Sie in dem Fall, dass Sie Ihre Reise unerwartet vorzeitig abbrechen müssen. Und mit einer Gepäckversicherung können Sie Ihr mitgenommenes Hab und Gut absichern.
Dennoch kann es sinnvoll sein, Reiseversicherungen zu kündigen – wenn etwa für längere Zeit keine Reisen geplant sind oder Sie einen besseren Tarif gefunden haben. Alle wichtigen Informationen rund um Kündigung und Wechsel Ihrer Reiseversicherung erhalten Sie hier.
Ob Sie Ihre Reiseversicherung überhaupt kündigen müssen, hängt zunächst von der gewählten Dauer der Absicherung ab. Haben Sie einen Einmalschutz ausgewählt, der lediglich eine bestimmte Reise abdeckt, ist keine Kündigung nötig. Sie sind dann für die Dauer dieser Reise abgesichert, danach endet die Versicherung automatisch.
Haben Sie hingegen einen Jahresschutz abgeschlossen, sind Sie auf allen Reisen, die Sie innerhalb von 365 Tagen nach Abschluss der Versicherung unternehmen, abgesichert. Sie haben die Möglichkeit, eine Reiseversicherung mit Jahresschutz jährlich zu kündigen. Je nach Tarif muss die Kündigung ein bis drei Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit bei der Versicherung eingehen. Reichen Sie keine Kündigung ein, verlängert sich der Vertrag der Reiseversicherung automatisch um ein weiteres Jahr.
Ja, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind, kann eine Reiseversicherung auch vor Ablauf der regulären Laufzeit von meist einem Jahr gekündigt werden. Dies ist vor allem nach einem Schadensfall möglich. Nach dem Versicherungsfall haben Sie einen Monat Zeit, die Versicherung mit sofortiger Wirkung zu kündigen. Dieses Recht gilt sowohl für den Versicherungsnehmer als auch für den Versicherer.
Auch wenn die Versicherung den Beitrag erhöht, haben Sie das Recht, die Versicherung zu kündigen. Ab dem Zeitpunkt, an dem die Versicherung Sie über die Beitragserhöhung informiert, haben Sie auch hier einen Monat Zeit, den Vertrag zu kündigen.
Umzug ins Ausland
Verlegen Sie Ihren Wohnsitz dauerhaft ins Ausland, kann eine vorzeitige Vertragsaufhebung angefragt werden. Reichen Sie hierfür die Abmeldebestätigung aus Deutschland und die Anmeldebestätigung Ihres neuen Wohnorts im Ausland ein.
Natürlich können Sie Ihre Reiseversicherung auch wechseln, wenn Sie ein Angebot mit einem besseren Preis-Leistungs-Verhältnis gefunden haben. Kündigen Sie einfach Ihre bestehende Versicherung zum nächstmöglichen Zeitpunkt – eine vorzeitige Kündigung ist in diesem Fall nicht möglich.
Kündigung und Neuabschluss miteinander abstimmen
Um keine Versicherungslücken zu riskieren, sollten Sie die neue Versicherung so abschließen, dass der Versicherungsbeginn mindestens 30 Tage vor dem Reisebeginn liegt.
Bei der Kündigung Ihrer Reiseversicherung unterstützt Sie der Kündigungsservice von CHECK24! Der Service ist komplett kostenlos und ermöglicht eine schnelle und unkomplizierte Kündigung direkt von zu Hause aus.
Möchten Sie die Kündigung selbst verschicken, sollte Sie darauf achten, die wichtigsten Daten zu Ihrer Person und der Versicherung im Kündigungsschreiben zu nennen. Die Kündigung sollte in schriftlicher Form bei der Versicherung oder bei CHECK24 eingehen – also in der Regel per E-Mail oder Brief. Entscheiden Sie sich für den Postweg, sollten Sie ein Einschreiben mit Rückschein versenden. So erhalten Sie einen Nachweis, dass die Kündigung bei der Versicherung oder bei CHECK24 eingegangen ist.
Sie haben noch Fragen zur Kündigung oder zum Wechsel Ihrer Reiseversicherung? Die CHECK24-Experten unterstützen Sie gerne! Schreiben Sie uns einfach eine E-Mail oder rufen Sie uns an!