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Unfallversicherung kündigen

Möchten Sie zu einer günstigeren und leistungsstärkeren Unfallversicherung wechseln, müssen Sie Ihren alten Vertrag kündigen. Wir erklären Ihnen, welche Kündigungsmöglichkeiten es bei der Unfallversicherung gibt und wie Sie eine Police fristgerecht beenden.

Welcher Versicherungsschutz benötigt wird, ist stets von individuellen Bedürfnissen abhängig – das gilt auch bei der Unfallversicherung. In aller Regel gehört die Unfallversicherung zu den eher preisgünstigen Versicherungen, doch aufgrund von jährlichen Beitragserhöhungen kann die monatliche Zahlung nach einigen Jahren deutlich höher liegen als beim Abschluss der Police. Meist existieren in diesem Fall etliche andere Tarife mit dem gleichen Leistungsumfang, aber deutlich geringeren Beiträgen.

Wenn Sie also bereits eine Unfallversicherung abgeschlossen haben, jedoch unzufrieden mit den Leistungen und der Beitragshöhe sind, sollten Sie zu einem günstigeren und leistungsstärkeren Anbieter wechseln. Dazu müssen Sie jedoch auch Ihre aktuelle Unfallversicherung kündigen – wir helfen Ihnen dabei.

Kündigungsmöglichkeiten bei der privaten Unfallversicherung

Bei einer Unfallversicherung gibt es grundsätzlich zwei verschiedene Arten einer Kündigung:

die ordentliche und außerordentliche Kündigung.

Ordentliche Kündigung

Eine ordentliche Kündigung der Unfallversicherung ist bei Jahresverträgen zum Ende eines Versicherungsjahres mit einer Frist von zumeist drei Monaten möglich. Wird die Versicherung nicht gekündigt, verlängert sie sich automatisch zum Ende des Versicherungsjahres um ein weiteres Jahr.

Es gibt auch Versicherungen, die für mehrere Jahre abgeschlossen werden. Läuft die Versicherung für mindestens drei Jahre, kann sie frühestens im 3. Jahr, danach jeweils jährlich zum Ende des Versicherungsjahres gekündigt werden.

Stirbt der Versicherungsnehmer und war er die einzige versicherte Person, erlischt die Unfallversicherung automatisch. War eine andere Person über die Police versichert, kann diese den Vertrag übernehmen. 

Außerordentliche Kündigung

In bestimmten Fällen kann die Versicherung auch außerordentlich gekündigt werden.

Erhöht der Versicherer die Beiträge, ohne gleichzeitig die Leistungen zu erhöhen, kann die Versicherung innerhalb eines Monats ab Mitteilung der Beitragserhöhung gekündigt werden. Das Gleiche gilt, wenn die Versicherung den Umfang des Versicherungsschutzes reduziert, ohne auch die Beiträge in gleichem Maße abzusenken.

Im Leistungsfall kann der Versicherte den Vertrag innerhalb eines Monats nach Zahlung der Leistung kündigen. Wird eine Klage auf Leistung eingereicht, gilt die Kündigungsfrist von einem Monat nach Beendigung des Rechtsstreits.

Auch die Versicherung hat das Recht, in bestimmten Fällen einen Vertrag zu kündigen. Im Schadensfall hat der Versicherer ebenfalls ein außerordentliches Kündigungsrecht mit einer Frist von einem Monat. In der Regel wird diese einen Monat nach Erhalt wirksam.

Gerät der Versicherungsnehmer mit der Zahlung der Beiträge in Verzug, kann der Versicherer nach einer Mahnung fristlos kündigen. Die Police wird dann mit sofortiger Wirkung aufgelöst.
 

Übersicht: Kündigungsmöglichkeiten durch Versicherungsnehmer

Art Kündigungsfrist
Ordentliche Kündigung
Laufzeit: 1 Jahr 3 Monate zum Ende des Versicherungsjahrs
Laufzeit: 3 Jahre oder länger 3 Monate zum Ende des 3. Versicherungs­jahrs, danach jährlich
Außerordentliche Kündigung
Beitragserhöhung 1 Monat nach Mitteilung
Schadensfall 1 Monat nach Leistung / Ende Rechtsstreit

So kündigen Sie

Die Kündigung müssen Sie schriftlich bei Ihrem Versicherer einreichen. Sie können dazu Kündigungsvorlagen aus dem Internet nutzen. Das Kündigungsschreiben sollten Sie möglichst per Einschreiben mit Rückschein versenden, damit Sie einen Nachweis über den Eingang bei der Versicherung erhalten.

Kündigungsservice von CHECK24

Nutzen Sie für die Kündigung Ihrer alten Unfallversicherung ganz einfach den Kündigungsservice von CHECK24. Damit können Sie Ihre Kündigung bequem online beantragen und direkt mit einem Klick absenden. Per E-Mail erhalten Sie eine Sendebestätigung.

Braucht man eine Unfallversicherung?

Ob eine private Unfallversicherung benötigt wird oder nicht, hängt zwar vom jeweils individuellen Sicherheitsbedürfnis ab – Fakt ist aber auch: Die gesetzliche Unfallversicherung erbringt nur Leistungen, wenn Sie sich auf dem Arbeitsweg oder während der Arbeit verletzt haben. Außerdem greift der Invaliditätsschutz der gesetzlichen Absicherung erst bei einer Invalidität von 20 Prozent. Eine private Unfallversicherung leistet hingegen bereits ab einem Prozent Invalidität. Zudem genießen versicherte Personen einen Unfallschutz auch im Haushalt und in der Freizeit.

Wer die Versicherungssumme ausreichend hoch wählt und eine Progression vereinbart, erhält im Falle eines dauerhaften Personenschadens eine Kapitalzahlung, mit der sich beispielsweise die Pflege-oder Umbaukosten bezahlen lassen.

Grundsätzlich kann der Versicherte jedoch frei entscheiden, wozu er das Geld verwendet – das Kapital ist nicht zweckgebunden.

Es ist auch möglich eine Unfallrente zu vereinbaren, um sich oder die Familie gegen eine unfallbedingte Berufsunfähigkeit abzusichern. Die Leistungen der privaten Unfallversicherung sind vielfältig und individuell wählbar.

Mithilfe des CHECK24-Tarifrechners finden Sie eine geeignete und günstige Unfallversicherung, die Ihren individuellen Bedürfnissen entspricht. Im Versicherungsrechner geben Sie an, wen Sie versichern möchten, bestimmen die Höhe der Versicherungssumme und wählen bei Bedarf zusätzliche Leistungen wie eine Unfallrente oder ein Krankenhaustagegeld aus.

Einzelne Tarife der Unfallversicherung können Sie übersichtlich miteinander vergleichen. Wer möchte, kann direkt online einen Vertrag abschließen oder unverbindlich und kostenlos ein schriftliches Versicherungsangebot anfordern.

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