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Strompreise Studie - Kosten übersteigen Hartz-IV-Satz für Strom

München, 22.11.2010, CHECK24

Im gesamten Bundesgebiet reicht die staatliche Stütze für Strom nicht aus, um die durchschnittlichen Stromkosten eines alleinstehenden Erwerbslosen zu decken. Arbeitslose im Osten Deutschlands sind besonders von hohen Stromkosten betroffen.

Studiendetails als Download

Strompreisestudie

Der festgesetzte Arbeitslosengeld II-Satz für Strom* eines ledigen Erwerbslosen reicht bundesweit nicht aus, um die durchschnittlichen Stromkosten** abzudecken. Die Kosten für Strom liegen bis zu 30 Prozent über dem entsprechenden Hartz-IV-Satz. Dies ergab eine Strompreise Studie von CHECK24.

Vor allem Verbraucher im Osten der Bundesrepublik sind betroffen. In diesen Teilen Deutschlands gibt es überdurchschnittlich viele Arbeitslose***, deren ohnehin geringes finanzielles Budget durch hohe Strompreise weiter belastet wird. Zwar könnte ein Wechsel aus dem oftmals teuren Grundversorgungstarif zu einem günstigeren Stromanbieter bis zu 00 Euro im Jahr sparen, doch vielen wird der Stromanbieterwechsel durch Prüfung ihrer Bonität erschwert.

Etwa 35 Euro muss ein alleinstehender Arbeitsloser mit einem jährlichen Verbrauch von .500 kWh monatlich für Strom aufbringen - der Arbeitslosengeld II-Satz beträgt jedoch nur rund 29 Euro. Damit liegen die durchschnittlichen Stromkosten bundesweit etwa sechs Euro bzw. 22 Prozent über dem Hartz-IV-Satz für Strom. In den Bundesländern Thüringen, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Rheinland-Pfalz liegen die Stromkosten sogar um 30 Prozent über der staatlichen Stütze.

*Hartz-IV-Satz für Wohnung (ohne Mietkosten), Strom etc. beträgt ca. 8 Prozent der Regelleistung; Regelleistung für Alleinstehende, Alleinerziehende sowie Antragsteller, deren Partner minderjährig ist, beläuft sich auf 359 Euro monatlich (8 Prozent von 359 Euro = 28,72 Euro),
Quelle: Bundesagentur für Arbeit http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/A0-Allgemein-Info/A05-Oeffentlichkeitsarbeit/Publikation/pdf/Gesetzestext-20-SGB-II-Regelleistung-Sicherung-LUnterhalt.pdf

**Jahresverbrauch: .500 kWh

***Quelle: Bundesagentur für Arbeit, Stand Oktober200
http://www.pub.arbeitsagentur.de/hst/services/statistik/000000/html/start/karten/aloq_land.html


*Hartz-IV-Satz für Wohnung (ohne Mietkosten), Strom etc. beträgt ca. 8 Prozent der Regelleistung; Regelleistung für Alleinstehende, Alleinerziehende sowie Antragsteller, deren Partner minderjährig ist, beläuft sich auf 359 Euro monatlich (8 Prozent von 359 Euro = 28,72 Euro), Quelle: Bundesagentur für Arbeit http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/A01-Allgemein-Info/A015-Oeffentlichkeitsarbeit/Publikation/pdf/Gesetzestext-20-SGB-II-Regelleistung-Sicherung-LUnterhalt.pdf **Jahresverbrauch: 1.500 kWh ***Quelle: Bundesagentur für Arbeit, Stand Oktober2010 http://www.pub.arbeitsagentur.de/hst/services/statistik/000000/html/start/karten/aloq_land.html