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Drohnen: Abheben nur mit der richtigen Privathaftpflichtversicherung vom 22.11.2016

Drohnenpiloten haften grundsätzlich für alle Schäden, die ihre Flugmodelle verursachen. Aber nicht alle Privathaftpflichtversicherungen (PHV) schließen durch Drohnen verursachte Schäden ein. Weil immer mehr Deutsche in ihrer Freizeit Drohnen fliegen lassen, wird es auch häufiger zu Schäden kommen. Für die nächsten vier Jahre rechnet die Deutsche Flugsicherung (DFS) mit einem Anstieg der privatgenutzten Drohnen in Deutschland auf mehr als das Doppelte. Bis September 2016 kam es bereits zu 55 Zwischenfällen mit Drohnen an deutschen Flughäfen - 41 mehr als im gesamten Vorjahr. Hobbypiloten sollten vor dem ersten "Take-off" zunächst ihre Haftpflichtversicherung prüfen und gegebenenfalls anpassen. Doch Vorsicht: Zum Teil gibt es deutliche Unterschiede im versicherten Drohnengewicht. Gut abgesichert sind Drohnenbesitzer in Tarifen, die Flugmodelle bis fünf Kilogramm versichern. Diese gibt es im PHV-Vergleich von CHECK24.de bereits ab 44,56 Euro im Jahr.